Dell G3 Produktionsfehler?

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    • Dell G3 Produktionsfehler?

      Hi,

      habe hier einen paar Wochen alten Dell G3, nach dem aufschrauben ist mir eben aufgefallen, dass das Metall innen verbogen ist in der Nähe der Heatpipe.

      Hier ist ein Bild:
      dropbox.com/sh/8yjnl6qmpalo8q0…P_KR7dnW0WJIcbF26BWa?dl=0

      Sollte ich mir sorgen machen, oder bei Dell ein Ticket öffnen?
      Ob alles korrekt funktioniert (Stresstest), bin ich bisher noch nicht zu gekommen.


      VG
      cc
    • Da ja vermutlich noch Garantie besteht, würde ich den Support von Dell kontaktieren, den Fall schildern und ggf. die Fotos an den
      Sachbearbeiter zusenden.
      Gruß
      Horst

      ________________________________________________________________________________________________
      XPS 17 L702x ( I7-2670QM) 250 GB SSD, 750GB HD, 3 GB NVidia GT 555M 3D, 16 GB Ram und noch mehr Schnickschnack

      Win10
    • Weil das Gerät noch in den ersten 6 Monaten der Garantie ist, sagen sie vermutlich, dass das durchaus bei der Produktion passiert sein kann, aber keinen Schaden darstellt, der sich in irgendeiner Form auf Funktion, Lebensdauer und Optik auswirkt, und deshalb keinen Mangel darstellt ;)
      XPS 15-9510: Core i9-11900H • 32GB DDR4 • RTX 3050 Ti • 3456x2160 OLED • 2TB + 4TB m.2-SSD • WLAN/Bluetooth • Win11 Pro x64
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      XPS M1330: Core2Duo T9300 • 4GB DDR2 • GeForce 8400M GS • 1280x800 • 512GB SATA-SSD • WLAN/Bluetooth • Win10 Pro x64
    • Wenn die das als "Normal" abtun wäre ich aber schon enttäuscht von Dell.

      So etwas ähnliches habe ich noch nicht gesehen, nicht einmal bei billig Notebooks.

      Ich bin allerdings auch nicht gerade scharf darauf es ein zuschicken, gerade aktuell kann könnte die Bearbeitung unberechenbar lange dauern.
    • Ich denke, dass dies ohne Zweifel einen verdeckten Sachmangel darstellt. Das 14-tägige Rückgaberecht ist ja schon rum. Ist nicht schlimm.
      Es ist ein beschädigtes Bauteil eingebaut worden, oder beim Einbau beschädigt worden, Punkt.

      Im BGB § 437 - Rechte des Käufers bei Mängeln.
      Laut diesem Recht, kann der Käufer entweder

      Nacherfüllung verlangen (Reparatur) § 439
      Vom Vertrag zurüchtreten § 440, 323 und 326
      Den Kaufpreis mindern § 441
      Schadenersatz verlangen (Ersatzgerät) § 440, 280, 281, 283

      Weiterhin kann man gegebenenfalls Ersatzansprüche für eigene Aufwendungen (Porto etc) gem. § 284

      Die Frist innerhalb der diese Rechte durchsetzbar sind, betragen in so einem Fall mindestens 2 Jahre.
      Hierbei gilt als Fristbeginn das Datum des Vertrages. Unter Umständen gelten auch noch viel längere Fristen für verdeckte Mängel, bis 30 Jahre.

      Also nicht belabern lassen, dass wird man zwar versuchen, aber nicht beirren lassen.

      Ich würde entweder ein Ersatzgerät verlangen und das mangelhafte Gerät nach Neulieferung zurückschicken, besser abholen lassen, natürlich ohne eigene Kosten.
      Sonst käme § 284 in´s Spiel.
      Oder direkt vom Kaufvertrag zurücktreten, da der Sachmangel beim Kaufabschluss nicht bekannt war.

      Korrespondenz direkt mit Hinweis auf das BGB § 437 :evil:
      • Eigenbau Zockerbude
      • MX 11 für mich Urlaub + Manchmal noch XPS 1730
      • Samsung Tab S2
      • Im Büro nur Dell-Rechner, weil die im Office einfach gut laufen!

      Dieser Beitrag wurde bereits 5 mal editiert, zuletzt von stahlkunst ()

    • Also mal abgesehen davon, dass eine derartige rechtliche Beratung nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz wohl nur durch Anwälte erlaubt ist, würde ich nicht gleich mit dem BGB ankommen.

      Dell könnte sich auch auf den Standpunkt stellen, dass du das Gerät unsachgemäß geöffnet hast, und der Schaden dadurch entstanden ist. Nur müssten sie das in den ersten 6 Monaten der Gewährleistungszeit beweisen (danach müsstest DU beweisen, dass es nicht so war), deshalb werden sie das wahrscheinlich nicht tun.

      Darüber, ob das tatsächlich ein Mangel ist, der nachgebessert werden muss, lässt sich nun mal streiten. Du hast bekommen, was du bezahlt hast. Oder gibt es einen Vertrag darüber, wie das Innere deines Laptops auszusehen hat? Wo zieht das BGB hier wohl Grenzen zu geringfügigen Mängeln, bei denen der Aufwand zur Beseitigung ins Verhältnis gesetzt werden darf? Ist ein schief eingelöteter Kondensator ein Mangel, wenn er seine Funktion erfüllt? Ist ein geknicktes Klebeband ein Mangel, wenn es hält? Hast du den Sachverstand, um beurteilen zu können, dass eine Delle im Kühlblech dessen Funktion maßgeblich beeinträchtigt?

      Ich will weder Angst machen noch entmutigen. Mein Beitrag war eher als Scherz gedacht. Sorry, falls das falsch rüberkam.
      Dell ist in der Regel schon recht kulant. Aber ich habs eben auch schon anders erlebt, wo ein gesprungener Netzteil-Stecker keinen Mangel darstellen sollte - weil er funktionierte.

      P.S.: Ob du das Gerät einschicken musst, wenn das als Garantiefall anerkannt wird, steht in deinem Kaufvertrag. Beim Kauf von Dell-Geräten wählst du normalerweise einen Servicevertrag mit dazu aus. Im Online-Shop ist das in der Regel 1 Jahr Vor-Ort-Service, d.h. bei Problemen kommt ein Techniker zu einem vereinbarten Termin mit den Ersatzteilen bei dir vorbei und tauscht die Teile vor Ort aus. Hast du einen andern Serviceplan ausgewählt, gilt natürlich der ausgewählte Plan.
      Die gesetzliche Gewährleistung ist davon unabhängig und überlässt größtenteils dem Händler, wie die Nachbesserung abläuft. Falls Dell das Problem zwar als nachbesserungswürdig, aber nicht von der Garantie gedeckt sieht, kann es schon sein, dass sie den Vor-Ort-Service verweigern. Ist mir aber noch nie passiert.
      Hast du im Laden oder über einen anderen Online-Händler gekauft, ist das dein Ansprechpartner für Gewährleistungsfragen. Einen Vertrag mit Dell hast du in diesem Fall normalerweise nicht.
      XPS 15-9510: Core i9-11900H • 32GB DDR4 • RTX 3050 Ti • 3456x2160 OLED • 2TB + 4TB m.2-SSD • WLAN/Bluetooth • Win11 Pro x64
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      Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von anpera ()

    • Also die Antwort von dem technischen Support ist folgendermaßen: "...haben die verbogenen Lamellen keinen Effekt auf die jetzige und kuenftige Funktion bzw. Funktionalitaet des Rechners..." .

      Eine Reparatur wird praktisch verweigert, ich sollte nochmal prüfen ob der Rechner Hardwarefehler aufweist. Also als Hardwarefehler würde ich verbogene Lamellen schon deklarieren.
      Paragraphen haben ich jetzt natürlich noch nicht erwähnt ...


      Auf der Rechnung steht "1Y Premium Support and Onsite Service Upgrade", wenn das Premium ist ...

      Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von cc3664 ()

    • Wie befürchtet, weist Dell durchaus zurecht darauf hin, dass die verbogenen Lamellen in dieser Form keine Auswirkungen in irgendeiner Form haben - außer auf deine Freude am Produkt. Vielleicht erreichst du über diese Schiene noch was.
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