Hallo ihr Lieben,
seit einiger Zeit hat auch dieses Forum die Facebook-Plage erreicht.
Ich weiß nicht, was es an Werbeeinnahmen bringt, aber ich möchte hier mal den Datenschutz kritisch in die Waagschale werfen:
Dazu ein recht nützlicher Artikel (aber das Internet ist voll davon):
Quelle
Also meine Frage: muß das hier sein?
Und: Wie ist Eure Meinung dazu?
lg
Deva
Edit:
Ach ja, Eds, hier wird auch dringend geraten, wenn er schon verwendet wird, dies in den Datenschutzbestimmungen mit aufzunehmen, um sich vor Abmahnanwälten zu schützen:
klick:
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seit einiger Zeit hat auch dieses Forum die Facebook-Plage erreicht.
Ich weiß nicht, was es an Werbeeinnahmen bringt, aber ich möchte hier mal den Datenschutz kritisch in die Waagschale werfen:
Dazu ein recht nützlicher Artikel (aber das Internet ist voll davon):
Wer den »Gefällt mir«-Buttons auf jeder Seite einbaut, übermittelt die komplette Statistik der eigenen Website an Facebook, ohne dass man Einsicht in die gesammelten Daten hat oder weiß, was damit geschieht. Man schenkt Facebook die Nutzerdaten. Hierzu gehören beispielsweise:
Zahl der Seitenabrufe (Pageimpressions)
Zahl der Besucher (Visits)
Besuchsverlauf pro Besucher
Regionale Herkunft nach Land, Stadt oder Landkreis
IP-Nummern der Besucher
Browserversion und Betriebssystem
Herkunft der Besucher (Referrer), wenn sie einem Link gefolgt sind
Bildschirmauflösung
Installierte Plugins wie Flash oder Adobe Reader
IP-Nummern, die dem Benutzer bei der Verbindung ins Internet vom Provider eindeutig zugeteilt werden, gelten nach Meinung von Datenschützern als »personenbezogene Daten«.
Daher ist der Einsatz von Google-Analytics nach deutschem Datenschutzrecht nicht zulässig, da der Nutzer vor dem Besuch der Website der Speicherung zustimmen müsste, was in der Praxis nicht sinnvoll realisierbar ist.
Da sich mit den Facebook-Codeschnipseln exakt die gleichen Daten erheben lassen, dürfte auch deren Einsatz in Deutschland widerrechtlich sein. Experten wie Rechtsanwalt Dr. Sebastian Kraska befürchten im Extremfall sogar Bußgeldzahlungen von Website-Betreibern (siehe dazu Nachtrag III). Doch wo kein Kläger …
Quelle
Also meine Frage: muß das hier sein?
Und: Wie ist Eure Meinung dazu?
lg
Deva
Edit:
Ach ja, Eds, hier wird auch dringend geraten, wenn er schon verwendet wird, dies in den Datenschutzbestimmungen mit aufzunehmen, um sich vor Abmahnanwälten zu schützen:
klick:
In jedem Fall muss bei Verwendung des Like-Buttons von Facebook die Datenschutzerklärung nach § 13 Abs. 1 TMG der Webseiten-Betreiber angepasst werden.
Inhaltlich muss erklärt werden, dass der Webseiten-Betreiber Facebook den Datenaustausch ermöglicht. Auch wenn der Nutzer den Facebook-Button erkennt, so mag diesem nicht klar sein, dass ein Datenaustausch tatsächlich stattfindet. Insbesondere mag der Einzelne, wenn er die Gefahr erkennt, glauben, dass eine Verknüpfung nur stattfinden kann, wenn er den Like-Button auch anklickt. Diesem ist aber nicht so. Die Verknüpfung findet bereits durch den von Facebook gesetzten Code in die Webseite statt.
Gemäß § 13 TMG muss damit über diese gesamten Umstände hingewiesen werden. Die Datenschutzerklärung muss in verständlicher Form gestaltet werden, sonst drohen Bußgelder nach § 16 TMG. Dieses Bußgeld droht jedem Webseiten-Betreiber, der den Like-Button von Facebook ohne Hinweis in seiner Datenschutzerklärung angebracht hat. Der Webseiten-Betreiber ist insoweit verantwortliche Stelle, auf den die Datenverarbeitung zurückzuführen ist.
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