HiFiNery schrieb:
Ich habe damit ein Problem:
"In den ersten 6 Monaten trägt der Verkäufer die Beweislast. Das bedeutet: Der Verkäufer muss nachweisen, dass der Defekt vor dem Kauf bestand."
Nach meinem Verständnis und Wissen ist es so, dass der Verkäufer nur dann was
nachweisen muss (nämlich die Mängelfreiheit bei Übergabe), wenn er Ansprüche aus der
Gewährleistung nicht zu erbringen bereit ist.
Dass der Defekt, bzw. dessen Ursache vor oder bei Übergabe bestand muss (und kann
in der Regel) er nicht nachweisen. Er muss nur Ansprüche aus Gewährleistung erfüllen.
wäre dann:
"In den ersten 6 Monaten trägt der Verkäufer die Beweislast. Das bedeutet: Falls der Verkäufer nicht bereit ist den Defekt zu beseitigen, muss er nachweisen, dass der Defekt vor dem Kauf bestand."
besser?