Mainboardtyp?

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    • Mainboardtyp?

      Hey ich brauche ein neues Maiboard für meinen M1530.
      Nur gibt es da auf Ebay sooo viele verschiedene Typen.
      Ich habe einen T9300 und eine 8600GT drin.

      Steht auf dem Mainboard irgendwo der Typ drin?

      Angeblich ist der richtige Typ der: MU715

      Kann das sein?
    • und 46 ausländische verkäufer ;).

      ich würd es aus den USA bestellen.

      also das müsste laut dem verkäufer eins sein das passen würde. am wan -slot soll ein weißer zettel kleben...werde das mal nachsehen.

      cgi.ebay.de/DELL-XPS-M1530-mot…oards?hash=item4a9e4ecfc5

      mfg

      PS: wenn ich "m1530 motherboard", wichtig ist MOTHER, nicht MAIN eingebe dann:

      shop.ebay.de/?_from=R40&_trksi…_sacat=See-All-Categories
    • Und denke dran, dass beim Preis noch "Märchensteuer" und Zoll dazukommen.


      Gruß
      Al
      Gruß
      Al

      DELL XPS 15 9500, (Microsoft Surface Pro 2, Apple Macbook Air 13), 16/8/8GB RAM, 2x512/128/256GB SSD's, Intel WiFi, WWAN 5520/5530/5540/5550/5560/5600/5620 (Ericsson 3507/3607/5521) HSPA/GPS, USB 3.1 Type C, TPM-Chip, Fingerprint-Reader, DE-Backlight Keyboard's, Win 10 Pro 64Bit
    • feldspat schrieb:

      märchensteuer? was is denn das?

      und mit wie viel zoll muss ich da rechnen?


      "Märchensteuer" ist ein anderer "Fachausdruck" für die Mehrwertsteuer bzw. "Einfuhrumsatzsteuer" (19%). Sie fällt auf den Artikelpreis mit den Versandkosten an.

      Artikel 150 € + Versand 30€ = 180 €. Darauf fallen MwSt. und Zoll an.

      Zoll ist (glaube ich) 2% des Gesamtpreises (Artikelpreis + Versandkosten)
      Gruß
      Al

      DELL XPS 15 9500, (Microsoft Surface Pro 2, Apple Macbook Air 13), 16/8/8GB RAM, 2x512/128/256GB SSD's, Intel WiFi, WWAN 5520/5530/5540/5550/5560/5600/5620 (Ericsson 3507/3607/5521) HSPA/GPS, USB 3.1 Type C, TPM-Chip, Fingerprint-Reader, DE-Backlight Keyboard's, Win 10 Pro 64Bit

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Al Bundy ()

    • so einfach ist das nicht!

      werden Waren von einem Absender aus einem Drittland entgeltlich an einem Empfänger im Zollgebiet der Gemeinschaft versandt, können die Waren bis zu einem Warenwert von 150 Euro zollfrei belassen werden. Bei der Beurteilung dieser Freigrenze ist lediglich der Warenwert einschließlich ausländischer Umsatzsteuer maßgebend. Versandkosten etc. werden hierbei nicht berücksichtigt. Die Freigrenze von 150 Euro bezieht sich jedoch ausschließlich auf Zölle.

      Für die Einfuhrumsatzsteuer gilt lediglich eine Freigrenze von 22 Euro.

      (Von dieser Befreiung sind im Übrigen alkoholische Erzeugnisse, Parfums und Toilettewasser, Tabak und Tabakwaren generell ausgeschlossen.)

      Wird folglich die Wertgrenze von 22 Euro überschritten, wird die Einfuhrumsatzsteuer erhoben. Wird zudem die Freigrenze von 150 Euro überschritten, ist zusätzlich Zoll zu zahlen. Die Einfuhrabgaben entstehen jeweils auf den Gesamtwert der Sendung und nicht nur von dem die Freigrenze übersteigenden Wertanteil.

      Der Zollsatz der Ware ist abhängig von der genauen Art und Beschaffenheit der Ware. Die Einreihung in den Zolltarif und die Ermittlung des Zoll-, Einfuhrumsatzsteuer- und bei verbrauchsteuerpflichtigen Waren die Höhe des Verbrauchsteuersatzes können Sie selbstständig in der Auskunftsanwendung des Elektronischen Zolltarifs nachvollziehen bzw. durchführen. Die Auskunftsanwendung finden Sie auf unserer Internetseite www.zoll.de unter:

      Zoll online > Zoll und Steuern > Zölle > Zollanmeldung > ATLAS > EZT-online

      Das "Stichwortverzeichnis" unter "zur Einfuhr" -> "Einreihung" bietet Ihnen auch eine entsprechende Hilfe beim Einreihen Ihrer Ware. Haben Sie die 11stellige Zolltarifnummer (sog. Codenummer) gefunden, können Sie unter "Übersicht (Maßnahmen)" für die jeweilige Ware die Höhe des Drittlandszolls, der Einfuhrumsatzsteuer und bei verbrauchsteuerpflichtigen Waren die Höhe der Verbrauchsteuer ermitteln.

      Unter folgenden Links finden Sie allerdings auch Beispiele für Zollsätze von oft eingeführten Waren:

      zoll.de/c0_reise_und_post/b0_p…ele_zollsaetze/index.html

      zoll.de/faq/reiseverkehr/einre…x.html#einreise_nicht_eg2

      Die Einfuhrabgaben werden sodann wie folgt berechnet:

      A) Abgabenbetrag Zoll

      Rechnungsbetrag umgerechnet in Euro (1)
      + Kosten bis zur Grenze der Europäischen Gemeinschaft
      (insbesondere ausländische Frachtkosten bzw. Porto (2) , Versicherung usw.) = Zollwert
      * Zollsatz = zu zahlender Zoll

      B) Abgabenbetrag Verbrauchsteuer

      Warenmenge x Verbrauchsteuersatz = zu zahlende Verbrauchsteuer

      C) Abgabenbetrag Einfuhrumsatzsteuer

      Zollwert
      + Abgabenbetrag Zoll aus A)
      + zu zahlende Verbrauchsteuer
      = Einfuhrumsatzsteuerwert
      * Einfuhrumsatzsteuersatz = zu zahlende Einfuhrumsatzsteuer

      D) Gesamtabgaben

      Betrag aus A) + Betrag aus B) + Betrag aus C) = Gesamtabgaben


      (1) Anmerkung: aktuelle Umrechnungskurse können Sie wie folgt ermitteln: zoll.de/ dann in der rechten Spalte die Rubrik Umrechnungskurse wählen.

      (2) Für im Postverkehr beförderte Waren werden grundsätzlich die gesamten Portokosten bis zum Bestimmungsort in den Zollwert einbezogen. Ausnahme: Ist die Ware für Ihren persönlichen Gebrauch bestimmt, werden die Portokosten nur hinzugerechnet, wenn diese in der Zollanmeldung angemeldet sind. Als Zollanmeldung gilt u.a. die vom Versender ausgefüllte Zollinhaltserklärung, die der Sendung beizufügen ist. Zum Postverkehr gehören nur Beförderungen durch die Deutsche Post AG, aber nicht durch den Kurierdienst DHL. Bei Kurier- und Expressdiensten werden die Beförderungskosten, also die ausländischen Frachtkosten, immer zum Zollwert hinzugerechnet.


      Das Abfertigungsverfahren stellt sich wie folgt dar:


      Anlässlich der Aufgabe des Paketes bei der ausländischen Postverwaltung ist eine Zollinhaltserklärung vom Absender abzugeben. Diese wird im internationalen Postverkehr außen auf dem Paket/Päckchen angebracht. Es sollte dort vermerkt werden, welche Waren in dem Paket enthalten sind. Die entsprechende Rechnung ist vom Absender dem Paket/Päckchen beizulegen bzw. außen an der Sendung anzubringen.

      Die Postsendungen werden nach Ankunft in Deutschland in eine der bundesweit vier sog. Internationalen Auswechslungsstellen der Deutschen Post AG verbracht. Dort fertigt die zuständige Zollstelle die Sendung grundsätzlich zollrechtlich ab, sofern der Sendung alle erforderlichen Angaben bzw. Unterlagen beigefügt sind und die Einfuhr der enthaltenen Waren keinen Verboten und Beschränkungen unterliegt. Die Deutsche Post AG erledigt hierbei alle Zollförmlichkeiten in gesetzlicher Vertretung für den Empfänger. Nach Abschluss der zollrechtlichen Abfertigung liefert die Deutsche Post AG die Sendung dem Empfänger direkt aus. Gegebenenfalls entstandene Einfuhrabgaben, für die die Deutsche Post AG Vorkasse geleistet hat, verlangt sie bei der Auslieferung der Sendung vom Empfänger zurück.

      Kann die Sendung ausnahmsweise nicht abschließend an den Internationalen Auswechslungsstellen abgefertigt werden (z.B.
      wegen fehlender Rechnung), wird die Sendung an das für den Wohnsitz des Empfängers zuständige Zollamt weitergeleitet.
      Die Deutsche Post AG benachrichtigt den Empfänger mit der Benachrichtigung über den Eingang einer Sendung mit Drittlandsware ( vgl. auch zoll.de/z1_bilder/a1_reise_post/benachrichtigung.jpg) von der Weiterleitung an das Zollamt (mit der Angaben der Anschrift und der Öffnungszeiten des Zollamtes) und fordert ihn mit der Mitteilung über die Zollbehandlung einer Postsendung auf, die Zollanmeldung selbst bei der Zollstelle unter Vorlage der fehlenden Unterlagen (z.B. Rechnung) nachzureichen (vgl. auch zoll.de/z1_bilder/a1_reise_pos…eilung_zollbehandlung.jpg). Nach Erledigung der zollrechtlichen Förmlichkeiten und Entrichtung der Einfuhrabgaben in bar können Sie Ihre Waren direkt von der Zollstelle mitnehmen.

      Sofern die Waren über einen Kurier- bzw. Expressdienste versandt werden, hat der Absender ebenfalls alle erforderlichen Angaben zur Sendung dem Kurier- bzw. Expressdienst bei der Abholung mitzuteilen. Die Sendung wird anschließend bei der Eingangszollstelle in Deutschland durch den Kurier- bzw. Expressdienste für Sie abgefertigt. Sollten sich bei der Abfertigung Unstimmigkeiten ergeben, erfolgt jedoch keine Weiterleitung an das für Sie zuständige Zollamt. Der Kurier- bzw. Expressdienst wird in diesen Fällen direkt mit Ihnen in Verbindung treten und weitere Angaben bzw. Nachweise zur Sendung verlangen. Auch die Kurier- und Expressdienste gehen für die entstandenen Einfuhrabgaben in Vorkasse und verlangen diese bei der Auslieferung von Ihnen zurück. In diesem Zusammenhang möchte ich allerdings darauf aufmerksam machen, dass Kurier- und Expressdienste in der Regel Gebühren für ihre Abfertigungsleistungen verlangen. Über die Höhe der Gebühren können Ihnen aber nur die entsprechenden Kurier- bzw. Expressdienste Auskunft geben.


      Im Übrigen besteht für bestimmte Personen die Pflicht zur Angabe einer Zollnummer. Weitere Informationen zur Zollnummer sowie zum Antragsverfahren finden Sie unter:

      zoll.de/b0_zoll_und_steuern/a0…azr_zollnummer/index.html

      Aus rechtlichen Gründen kann diese Auskunft nur unverbindlich erteilt werden.
    • Hallo @Jigs

      Doch. Das ist so einfach.
      Die Teile kommen -wie oben erwähnt- aus den USA oder den niederländischen Antillen.
      Beide gehören nicht den ZOLL-Union an.

      Daraus ergibt sich ...



      Gruß
      Al
      Gruß
      Al

      DELL XPS 15 9500, (Microsoft Surface Pro 2, Apple Macbook Air 13), 16/8/8GB RAM, 2x512/128/256GB SSD's, Intel WiFi, WWAN 5520/5530/5540/5550/5560/5600/5620 (Ericsson 3507/3607/5521) HSPA/GPS, USB 3.1 Type C, TPM-Chip, Fingerprint-Reader, DE-Backlight Keyboard's, Win 10 Pro 64Bit
    • Guten Morgen !

      Die korrekte DELL Teilenummer lautet: F125F (Board mit 8600GT Chip)

      Nach dieser Nummer solltest Du suchen. Sofern das Board im Angebot nicht als NEU verkauft wird, würde ich darauf achten das es als "refurbished" gekennzeichnet ist, dann sollte es nach dem Einbau möglich sein die Servicetag im BIOS wieder einzutragen.

      Gruß
      Serious Ben
      XPS M1530 T9300 | WUXGA | 4GB RAM | Crucial M4 SSD 64GB | 8600M GT | UMTS | 9er Akku
    • da du anscheinend kein support/garantie mehr hast, weniger.
      der servicetag wird von dell bzw nem techniker nur überprüft um sicherzustellen, dass es auch das richtige gerät ist.
      wobei: meinen technis war das bisher immer egal was da für einer drin war, die schauten bei mir höchstens auf den servicetag am gehäuse.
      also wäre nicht so schlimm.

      DN41
      (Thinkpad T440s - entschuldigt die Unannehmlichkeiten :D)
      Unterwegs: Nexus 5 32GB / Nexus 7 16GB
      Ruhestand: XPS M1530, SXPS16 (1645), XPS15 (L502x)

      [Blockierte Grafik: http://dl.dropbox.com/u/17754004/XPSTeam_DN41.jpg]
    • Al Bundy schrieb:

      Doch. Das ist so einfach.
      Die Teile kommen -wie oben erwähnt- aus den USA oder den niederländischen Antillen.
      Beide gehören nicht den ZOLL-Union an.
      ja klar, ich habe auch nicht viel anderes geschrieben, wenn du mal mein Zitat gelesen hättest! :rolleyes: nur exakter mit der richtigen Berechnung - ohne eine "pi mal daumen -rechnung mit einem Prozentsatz der nicht unbedingt stimmen muss"

      Ich finde die ganze Aktion einfach nur unglaublich "umständlich". Das habe ich damit gemeint.
    • feldspat schrieb:

      cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?V…&ssPageName=STRK:MEWNX:IT

      habe mir jetzt dieses MB bestellt. für insgesamt 194,95 $, was ja jetz so 148€ ausmacht. so spare ich mir wenigstens den Zoll.

      jetz kommen quasi noch die 19% mwst dazu oder?

      wenn dann noch der einbau klappt, dann bin ich glücklich und haben 350e gespart.

      mfg

      Die Zollgebühr sparst du nicht.
      Das Teil läuft über den Zoll und die lassen sich ihre Arbeit auch bezahlen.
      Wie gesagt. Etwa knapp 2%.. Das ist aber noch das kleinere Übel.


      Gruß
      Al
      Gruß
      Al

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    • Freigrenze für Zoll ist 150 Euro also spart er den Zoll wenn es in den nächsten 2 tagen ankommt :D
      nach der Umrechnung von 210$ per aktuellem Zoll devisenkurs(1,4132) kommt er nämlich genau unter 150 Euro. Da der Kurs aber für März neu berechnet wird wirds knapp um nicht zu sagen du muss den berappen.
      Ob da nicht noch Strafgebühren oder sowas draufkommen je nachdem wie das deklariert ist und abläuft weiß ich nicht.

      Wobei ich gerade sehe das du nur von 195$ ausgehst, wieviel hat es dennn nun inklusive Porto gekostet?
      XPS 1530
      T9300 - wxga+ - Intell 320 Series 160GB - 4GBOCZRam - 1GB Turbomemory - WWAN5520 - GF8600GT - nylon Tasche - Logitech Vx nano

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    • Zollgrenze 150€ ? Seit wann?
      25€ ist die Zollgrenze bei "Postversand/Posteinfuhr".
      150€ war mal die alte Zollfreiheitsgrenze wenn ich aus den Urlaub (nicht Zollunion Land) komme und das Teil im Gepäck hätte. Die neue Grenze ist etwa 450€.
      Da er sich das Teil aber aus den Staaten schicken lässt, wird die 25€ Grenze locker überschritten.

      Und ich habe schon öfters beim Zollpostamt in Frankfurt (Ostbahnhof) antanzen dürfen.

      Ich kenne das nur, weil ich regelmäßig in den Staaten (USA) und nicht auf Mallorca Urlaub mache.



      Gruß
      Al
      Gruß
      Al

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    • Du verwechselst Zoll und Einfuhrumsatzsteuer(mehrwersteuer). Mehrwertsteuer musst du für Warenwerte über 22 Euro bezahlen, Zoll für Werte über 150 Euro. wobei ich mir gerade nicht mehr sicher bin wie das mit den Versandkosten ist, könnte man sich mal informieren, auch wie das ist mit den USA Steuern die müsste der Verkäufer ja eigentlich abziehen.

      Quelle

      Das heißt er muss 19% auf den (Wert+ Zoll) bezahlen, ich weiß nicht wie hoch der Zoll auf elektronische Ersatzteile ist aber werden paar Prozent sein. Dazu können auch noch andere Gebühren etc. kommen weiß nicht merh so genau da ich schon länger nicht mehr antanzen musste :D
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