Das Amtsgericht Koblenz hat nunmehr ein Urteil veröffentlicht, nach dem ein Nutzer des Internet-Auktionshauses eBay, wenn die Versandkosten für die ersteigerte Ware zu hoch erscheinen, die Ware beim Verkäufer abholen darf. Näheres hier.
Roberts
PS.:
@All
Auf die PNs mehrerer Forumsnutzer hin kehre ich wunschgemäß zur alten Form der News-Präsentation zurück. Vielen Dank für die aufmunternden Worte. Ich habe den Thread darüber hinaus von allem Off-Topic befreit.
@Macheto
Ich lege auf Deine Meinung keinen Wert. Es wäre nett, wenn Du mich künftig damit verschonen könntest. Es steht Dir jederzeit frei, News auf die Art aufzubereiten, die Dir beliebt und hier einzustellen. Wenn ich hier etwas poste, dann hat dies nichts mit meiner Moderatorenfunktion zu tun.
Roberts
PS.:
@All
Auf die PNs mehrerer Forumsnutzer hin kehre ich wunschgemäß zur alten Form der News-Präsentation zurück. Vielen Dank für die aufmunternden Worte. Ich habe den Thread darüber hinaus von allem Off-Topic befreit.
@Macheto
Ich lege auf Deine Meinung keinen Wert. Es wäre nett, wenn Du mich künftig damit verschonen könntest. Es steht Dir jederzeit frei, News auf die Art aufzubereiten, die Dir beliebt und hier einzustellen. Wenn ich hier etwas poste, dann hat dies nichts mit meiner Moderatorenfunktion zu tun.
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