Du hast das Problem erkannt. Das XPS ist kein mäßig motorisiertes Business-Laptop mit
großartigen Reserven in Bezug auf die Hitzeentwicklung - eher das Gegenteil.
Es ist mit Sicherheit nicht für den Betrieb mit geschlossenem Deckel konzipiert. Schon
aus diesem Grund sollte man es IMO besser nicht so über längere Zeit betreiben.
Beiträge von HiFiNery
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Plus die 12 Monate, die es auf den Grafikchip extra gibt, oder zählt dies in diesem Fall nicht?
Gruss,
MarcoEgal, denn die + 12 Monate (auf die ursprünglichen 12 Monate) wären ja auch um.
Die Sache stinkt zum Himmel. "Normal" hat man 24 Monate Gewährleistung. Wegen
des Chip-Problems haben die Hersteller großzügig 12 Monate drauf gelegt. Was sie
nicht kommunizierten ist, dass sie die 12 Monate auf die Garantie, von meistens
nur 12 Monaten packen.
Folglich stehen die Kunden, bei denen der Fehler sich erst nach mehr als 24 Monaten
zeigt als Bittsteller da. IMO wäre es nur recht (wenn auch für die Hersteller nicht billig)
gewesen, alle betroffenen Mainboards zu tauschen. Ersatzweise sollte sich kein
Hersteller aus der Verantwortung ziehen können für mindestens fünf bis sechs Jahre
nach dem Kauf. -
[...]
Böse Zungen behaupten, das dadurch die betroffenen Hersteller sich über die verlängerte Garantiezeit retten wollten.
[...]Das Böse sind hier IMO nicht die Zungen...
Die ganze Angelegenheit zeigt sehr schön, wie man solche Sachen zu Lasten des Kunden "regeln" kann.
Aber wer hat schon Lust und Neven, sich wegen eines Gerätes mit einem aktuellen Restwert von
vielleicht noch 400 Euro zu engagieren. Foglich lernt die Industrie, dass sie damit durch kommt,
was für die Zukunft sicherlich nicht die Situation für die Kunden verbessert.By the way, hat das nachgereicht Bios (IMHO war es erst mal 13 oder 14), dazu geführt, dass der
Lüfter fast immer nervig gelaufen ist. Tolle Lösung bei einem Gerät für das man sich (zumindest
ich) entschieden hat, weil es eben im "Normalbetrieb" kaum hörbar arbeitet. -
Ob es das Kabel ist, solltest Du leicht feststellen können.
Du hattest ferner geschrieben, dass es eine Zeit lang funktioniert hat.
Wie lange? Hast Du eine vage Idee nach welcher Aktion die Ausfällte
begonnen haben?Welchen Treiber verwendest Du aktuell?
Hast Du den Drucker schon deinstalliert (so richtig altmodisch mit neu
booten) und dann wieder installiert? -
Ideen?
Hm... mein Canon Pixma iP4000 läuft unter W7 64 Bit tadellos, was natürlich Dir erstmal nicht wirklich hilft.
Aber Du schreibst, es hat schon mal funktioniert. Also wäre mein erster Schritt den Drucker komplett zu
deinstallierern und anschließend neu zu installieren.Interessant wäre auch mal zu probieren was passiert, wenn du die Dokumente mit einem PDF-Drucker
(z.B. PDF Creator) "virtuell" ausdruckst. Ist dann alles im Lack?
Wie sieht es aus, wenn Du diese PDFs dann auf dem Canon druckst?? -
Hallo zusammen,
ich hatte mir das iPad gleich zu Beginn zugelegt (64 GByte, UMTS). Das Ding ist für mich eine reine Enttäsuchung.
Na ja, mit einem anständigen NetBook ist man zum halben Preis nicht unbedingt schlechter bedient. Das iPad hat aber
eindeutig mehr Aufmerksamkeitswert - wer's braucht.ZitatAkku-Laufzeit ein Witz,
Ich finde die 8-10 Stunden ganz o.k. Der Witz, im negativen Sinn ist IMO, dass man den Akku nicht wechseln kann.Zitatzu schwer
In der Tat, das Teil lliegt schwer in der Hand. Besonders beim Lesen von Büchern ist das recht unangenehm.Zitatgenauso umständliche Bedienung wie beim iPhone,
Wer das iPhone kennt weiß eigentlich was ihn mit dem iPad erwartet.Zitatkein Multitasking,
OS4?ZitatBücher lesen ist praktisch ausgeschlossen, hitzeempfindlich
Bei den momentanen +30 Grad wird das Gerät nach längerer Betriebszeit tatsächlich "ziemlich" warm,
aber nicht heiß. Betriebsstörungen kann ich nicht bestätigen.ZitatWLAN-Verbindung sehr schwach und mehr als wackelig
...kann ich nicht bestätigen.Zitat- alle anderen WLAN-Geräte zeigen dieses Phänomen nicht -
Das (mein) iPad ist in keinem Fall schlechter oder unempfindlilcher als andere, gute WLAN-Devices.Zitat, viel zu teuer fürs gebotene
Wie schon geschrieben, um's halbe Geld bekommt man ein anständiges Netbook, mit dem man
mehr machen kann und auch in der gewohnten Windows-Welt ist.Zitatund vollkommen abgeriegelt nach allen Seiten (zumindest ohne Jailbreak).
Das lässt sich mit Apps wie z.B. Goodreader etwas mildern - aber wer den "Reizen" der
Apfel-Produkte erliegt, hat auch mit den Besonderheiten zu leben.Zitat[...]Willkommen bei Apple...
It seems, you have what learnedZitatIch hoffe jetzt, dass HP mit WebOS nach der Palm-Übernahme etwas vernünftiges anstellt und einen
entsprechenden Tablet-PC auflegt. Das Betriebssystem ist wirklich unglaublich gut, besser von der Bedienung
als iOS 4 und insgesamt wesentlich eleganter.
Ich teile Deine Hoffung. Es wäre gut, wenn das Monopol von Apple auf intuitiv und gut zu bedienende Geräte
beendet wird. Im Gegensatz zu Dir bin ich nämlich mit der Bedienung von iPod, -Pad und -Phone so konform,
dass ich mich erst kürzlich (unter zähneknirschendem Akzeptieren der "Besonderheiten") ziemlich verAppled habe. -
Auch hey,
ich hab das vor zwei Wochen mit meinem M1330 gemacht - und zwar eine komplett
jungfräuliche Neuinstallation. Es hat mit den 64-Bit-Vista-Treibern von Dell wunderbar
geklappt (na ja, der Soundtreiber des M1330 ist Schrott, der vom M1530 funktioniert
aber mit dem M1330 tadellos). Der Leistungsdindex für den Grafiktreiber war nicht
dolle, für den hat mir hier ein hilfreicher Geist den Link zum aktuellsten Treiber bei
"NieWieder" geschickt - und voi la - rennt.IMO ist es wichtig, die Dell-Treiber nach der Installations-Reihenfolge, die Du auf
der Download-Seite von Dell findest, zu installieren. Achte darauf, es vermeidet
Konflikte.Last, not least,
je nach dem, wie wichtig Dir (D)ein einsatzfähiges Laptop ist, solltest du ein Image
des funktionierenden Systems in Erwägung ziehen, für den Fall der Fälle.Viel Erfolg und gutes Gelingen.
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....das hat jetzt hingehauen.
cmd gestartet (mit Strg+Umschalt+Enter) und erstmal mit mit slmgr -upk den vorhandenen Key deinstalliert;
(was auch mit einer Meldung bestätigt wurde)
Dann, wie von Dir beschrieben den neuen Key eingegeben (wurde auch bestätigt).Die anschließende Kontrolle von "Systemsteuerung-System" ergab eine andere Produkt-ID mit
dem Hinweis, dass die automatische Aktivierung in 3 Tagen gestartet würde. Es ist jetzt auch
der Link vohanden um den Produkt-Key zu ändern.Die anschließend manuell gestartete Aktivierung und Echtheitsprüfung verlief positiv. Ich werde
es wohl wagen, die Aktion auf meiner Haupt-Installation zu wiederholen.Ach ja, der Registry-Eintrag unter
HKEY_Local_MACHINE\SOFTWARE\Microsoft\Windows\CurrentVersion\Setup\00BE
\MediaBoot-Install ist aktuell 0 (Null). Ob er dies noch von der vorherigen manuellen Aktion ist,
oder von 1 auf 0 geändert wurde, kann ich frühestens sagen, wenn ich meine andere Installation
"umgekeyed" habe - falls es überhaupt von Interesse ist.stahlkunst und Deva, habt Dank für eure Hilfe!
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Vielen Dank für Deine Tipps.
Leider scheint meine W7-Version eine von der ganz treuen Sorte zu sein.Im Fenster von "Systemsteuerung-System" ist keine Möglichkeit den Key einzugeben
oder zu ändern. Es steht da zu lesen "Windows ist aktiviert" und dann noch eine Produkt-ID
in folgendem Format: xxxxx-OEM-xxxxxxx-xxxxx (jedes "x" steht für eine Zahl).Die Aktion mit der Registry läuft genau wie von Dir beschrieben ab, mit einem kleinen
Unterschied. Nach dem Neustart tut sich keine Möglichkeit auf, den Key einzugeben.
Die Produkt-ID ist die alte - nur in der Registry steht jeder der geänderte Wert "0" statt
vorher "1"....und keine Sorge, ich bastle hier an eimem Image rum.
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Hi,
ich habe eine W7 Ulitmate Installation mit einer Firmen-Volumenlizens erstellt. Nun möchte ich diese
Installtion klonen und mit einem gekaufen Lizens-Key versehen. Leider finde ich die Möglichkeit hierzu
nirgends. Hat jemand eine Idee?? -
Nach der Installation von Windows solltest Du zuerst die Treiber von DELL holen und in der richtigen Reihenfolge "gugst Du" installieren.
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Hat von Euch jemand eine Idee was man machen kann?
Wenn Du schreibst, die WLAN-Verbindung ist eht nich so dolle,
würde ich zuerst mal nachsehen, ob die Antennenstecker richtig
sitzen. Auch die De- und Neuistallation des Treibers bringt oft
Erfolg. Falls möglich könntest Du auch mal testen, wie sich
Dein NB mit einem anderen Router benimmt... -
mich stört persönlich dieser umbruch und da bin ich nicht der einzigste gewesenbist du schriftsteller oder journalist?
Mit dem Umbruch bin ich so auch nicht mehr glücklich. Der beabsichtigte Komfort für kleinere Bildschrime hat sich in der Praxis nicht eingestellt, eher umgekhert.
Und Schriftsteller bin ich nicht. Ich habe nur mal eine Zeit lang Bedienungsanleitungen verfasst und zu Papier/Bildschrim gebracht.
Habt ihr mal recherchiert, ob das mit der Entschädigung bei der Rückgabe noch zulässig ist? IMO ist es das nämlich nicht mehr?? -
meiner Meinung nach haben wir alles, was Du noch mal umformuliert hast auch in dem Absatz unter "Nacherfüllung" drin stehen.
Ich dachte, Dir fehlten noch wesentliche Elemente...
Dann würde ich diese gerne unter Nacherfüllung einsetzen, aber alles noch mal neu formulieren - ist das nötig?Es war nur der (vielleicht misslungene?) Versuch den Text etwas zu kürzen. Und der Umbruch gefällt mir jetzt auch nicht mehr. Ich hatte nur vorher das Problem immer seitlich scrollen zu müssen (iPhone und Netbook) aber was jetzt da entsteht ist. nicht schön.
Ich muss auch mal versuchen die "Lindwurmzeilen" zu schreiben. Aber für mein Gefühl verliert das beim Schreiben ungemein an Übersicht. Vielleicht bin ich aber nur ein Auslaufmodell und noch die alten Umbrüche gewohnt. -
So, ich hab' das mal für den ersten Teil im Vorgriff umgesetzt und poste das hier. Einige
Kürzungen und Ergänzungen habe ich mir auch erlaubt, stelle das aber ausdrücklich nur zur
Beurteilung.Garantie und Gewährleistung werden vom Kunden gerne in einen Topf geworfen. Kommt es zum
"G"-Fall, entstehen deshalb oft falsche Erwartungen und letztlich Frust. Dieses HowTo soll zum
besseren Verständnis und zum konflikfreieren Umgang der Vertragspartner beitragen. Es bezieht
sich auf private Käufer. Für gewerbliche Abnehmer gelten andere Regelungen.Die Gewährleistung ist in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben und umfasst alle Mängel, die
vor dem Kauf bestanden haben, aber erst später auftreten. Sie beträgt bei Neuware 24 Monate.Macht ein Verbraucher Ansprüche aus der Gewährleistung geltend, sieht das Gesetz vor, dass
er den Nachweis zu erbringen hat, dass der Mangel bereits beim Kauf vorhanden bzw. angelegt
war. In der Praxis wird dieser Nachweis vom Verkäufer nur sehr selten verlangt.
Tritt der Mangel innerhalb der ersten 6 Monate auf, wird vermutet, dass er bereits bei Übergabe
der Ware bestand. Der Käufer muss innerhalb dieser Frist, aufgrund der Beweislastumkehr,
keine Nachweise erbringen. Erst nach Ablauf der 6 Monate kann der Verkäufer diesen Nachweis
verlangen. Ansprüche aus der Gewährleistung sind stets gegenüber dem Händler geltend zu
machen. Hat man das Produkt nicht bei bei Dell erworben, ist der Verkäufer und nicht Dell zur
Leistung verpflichet.Aus der Gewährleistung kann der Kunde die Reparatur oder den Umtausch in ein mangelfreies
Gerät verlangen. Bei höherwertigen Geräten ist in der Regel dem Verkäufer die Reparatur zu
gestatten, dies allerdings innerhalb einer angemessenen Frist (ca. 14 Tage). Spätestens nach
zweimaliger Nachbesserung oder auch Tausch, kann der Kunde vom Kaufvertrag zurücktreten.
Die Kosten für die Rücksendung trägt der Händler. Einen Gutschein muß der Käufer nicht
akzeptieren.
?? Ist eine Minderung des Kaufpreises in Form einer Nutzungsentschädigung noch zulässig??Ausführlicher ist das hier beschrieben, und noch ausführlicher hier beschrieben.
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... na dann: hau in die Tasten
Die beiden Seiten sind schon unter Punkt 4 verlinkt...
lg
DevaP.S: Konstruktive Mitarbeit nervt nie
Schaun mer malNoch eine Frage zur Formatierung. Har es einen besonderen Grund, dass viele Zeilen
genau nach einem Satz enden? Spricht etwas dagegen, die Zeilenumbrüche nach ca.
80 Zeichen zu machen? Dies würde den Komfort beim Lesen IMO erheblich verbessern.
Ich mache Dir gerne mal ein Muster vom ersten Absatz und natürlich auch den Job. -
ursprünglich wollte ich das nicht so aufblähen, aber ich kann ja mal einen Vorschlag erstellen (oder wolltest Du?)Vom Aufblähen halte ich auch nichts, aber vollständig sollte das HowTo dann schon sein.
Da ich rumnerve, will ich mich nicht um den Vorschlag drücken. Ich mach mich mal drüber.Wenn allseitiges Einverständnis besteht, könnten wir auch diese Seite als kompakte
Info und diese als ausführliche bei der Gewährleistung mit verlinken.
Das könnte Text sparen. -
Jo - super ihr beiden.
Änderungen sind eigefügt.Vielen Dank füe die Geduld und Mitarbeit
lg
Deva
Sollen/wollen wir den großen "Rest" so lassen, oder auch hier noch Zeit und Hirnschmalz verwenden?Meine Vorschläge wären:
- Einfügen eines einleitenden Satzes;
Entwurf:
Garantie und Gewährleistung werden vom Kunden gerne in einen Topf geworfen. Kommt es zum "G"-Fall,
entstehen deshalb oft falsche Erwartungen und letztlich Frust. Dieses HowTo soll zum bessern Verständnis
und zum konflikfreieren Umgang der Vertragspartner beitragen. - Hier wird das Thema IMO sehr kompakt und auch verständlich behandelt. Wenn inhaltlich keine Einwände
bestehen, sollte der Link an geeigneter Stelle eingefügt werden; - Die Gewährleistung vor der Garantie komplett zu behandeln;
- Ergänzung der Nacherfüllung um die noch fehlenden Rechte besonders zum Rücktritt vom KV bzw. zur
Rückgabe tauchen ja häufig Fragen auf; - Was auch noch rein muss (falls ich es nicht überlesen habe), dass wir uns hier auf den Verbrauchsgüterkauf
beziehen. Folglich die Aussagen für Endverbraucher und nicht auf Firmen bzw. gewerbliche Abnehmer zu treffen;
- Einfügen eines einleitenden Satzes;
-
ich finde halt man sollte es nicht übertreiben, aber trotzdem wie du schon sagst korrekt sein! dann können wir auch gleich den ganzen §§§ hier aufstellen und jeder liest sich das BGB durch.
Natürlich nicht und für Interessierte gibt es ja Links genug. Nur müssen die gegebenen
Infos stimmen. Ich halte es für wenig hilfreich, wenn gerade der mit der Materie nicht
Befasste, wegen eines HowTos mit falschem Halbwissen hantiert.wäre denn dieser satz in ordnung: ?!
Super auf den Punkt gebracht!
Jetzt stört (mich) eigentlich nur noch, dass für den Unkundigen der
Eindruck entstehen kann, es würde der Nachweis meistens verlangt.Ich stelle mal folgende Formulierung in den Raum:
Macht ein Verbraucher Ansprüche aus der Gewährleistung geltend, sieht das
Gesetz vor, dass er den Nachweis zu erbringen hat, dass der Mangel bereits
beim Kauf vorhanden bzw. angelegt war. In der Praxis wird dieser Nachweis
vom Verkäufer nur sehr selten verlangt.Außerdem gilt, tritt innerhalb der ersten 6 Monate ein Mangel auf, wird vermutet,
dass dieser bereits bei Übergabe der Ware bestand. Der Käufer muss innerhalb
dieser Frist, aufgrund der Beweislastumkehr, keine Nachweise erbringen. Erst nach
Ablauf der 6 Monaten kann der Verkäufer diesen Nachweis verlangen.Sollte euch das wegen des ersten Absatzes zu lang werden, kann dieser auch entfallen.
Durch die Relativierung, dass der Verkäufer den Nachweis verlangen kann, wird
der Eindruck vermieden, er wäre grundsätzlich zu erbringen. -
Hi Folks,
irgendwie tut es mir jetzt schon fast leid zu dem Thema was geschrieben zu haben.
Ich dachte nicht, dass das so kompliziert werden könnte. Allerdings bin ich schon
der Meinung, dass in einem HowTo die Sachverhalte korrekt wiedergegeben werden
sollten.Jigs
Deine letzte Formulierung ist im Ergebnis richtig. Nur der "Weg" ist falsch. Es
dreht sich nicht nach 6 Monaten die Beweislast um. Das tut sie in den ersten
6 Monaten....und Deva ist mit seiner Formulierung IMO nicht so verkehrt. In der Tat sieht
es der Gesetzgeber so, dass bei Ausfall eines Gerätes oder auch einem sonstigen
sich nach dem Kauf, innerhalb der ersten 6 Monate auftretenden Mangel, dieser
bereits vor dem Kauf vorhanden war. Aus diesem Grund hat er die Beweislast
in diesem Zeitraum dem Verkäufer auferlegt - also umgekehrt.Vielleicht sollten wir auch nicht aus dem Auge verlieren, dass der ganze
Punkt eher selten zum Tragen kommt. In aller Regel nämlich hat man in den
ersten 6 Monaten keine bis kaum Probleme damit. Auch in den folgenden
18 Monaten sind die meisten Hersteller seltenst auf einen Beweis aus.
Das Problem ist eher, dass sich die Hersteller (im Besonderen hier DELL)
auf dem "Gewährleistungs-Ohr" taub stellen und sich auf die Garantie berufen.
Falls gewünscht -aber nur dann- hierzu mehr in einem anderen Beitrag.Ach ja, was ich hier schreibe geschieht nach bestem Wissen und Gewissen und
stellt meinerseits keine Rechtsberatung und auch nicht den Wunsch auf Durch-
setzung irgendwelcher Formulierungen dar. Irrtum sowie geistig dunkle Momente
stets vorbehalten.