Nach deutschem Recht hat der Händler die Möglichkeit 3x nachzubessern, danach kann vom Käufer vom Kaufvertrag zurückgetreten werden / ein Wandel (gegen ein Neues / alternatives Gerät) vollzogen werden. Solltest Du also noch innerhalb deiner zwei Jahre Gewährleistung sein, gar kein Problem, sind sie verpflichtet.
In meinem Fall ist es leicht noch anders, da bei mir die 24 Monate vorbei sind und ich nur noch die Zusatzgarantie im Sinne von dem Vor-Ort-Service am nächsten Arbeitstag habe. Hab mir die Garantiebedingungen noch nicht durchgelesen, wie es dann aussieht. AFAIK ist aber DELL auf Nachfrage und Druck (auch ein aktueller Fall hier im Forum, im Thread [XPS15] Mein Weg mit dem Dell XPS15 ) auch nach den 24 Monaten Gewährleistung so kulant und wandelt. (Vll. stehts sogar in den Bedingungen, dass hier selbes Recht angewandt und verlängert wird.) Geld zurück wird es dann aber denke ich nicht geben. Muss auch nicht, so lange gegen ein alternatives funktionierendes Gerät getauscht wird.