Ich kenne den § 323. Ich studiere BWL und habe deshalb auch mit diesen Gesetzen zu tun. Natürlich sag ich ja nicht dass es falsch ist.
Jetzt rein aus interesse. Allein durch die Fristsetzung kann er doch aber nicht vom Vertrag zurücktreten, da er DELL die Möglichkeit geben muss, den Schaden (egal ob gleicher oder unterschiedlicher Art) zweimal nachzubessern. Außer DELL weigert sich die Nachbesserung vorzunehmen, oder? Warum kommt es eigentlich auf das Wörtchen "erheblch" an? Es steht ja nicht im BGB, zumindest bei mir.
LG
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