Probleme mit dem Dell-Support-Wie weiter?

  • Hallo

    Ih habe mein Dell XPS M1730 am 12.08.2009 bei Dell gekauft mit drei Jahren VOS, folglich habe ich jetzt noch ganze 9 Tage VOS.

    Nun zum Problem: Anfangs Juli '11 wurden meine Grafikkarten wegen eines defekts von einem Techniker gewechslet, zuerst herschte Freude, da ich für die 8800GTX-Zwillinge 9800GTX bekam. Nach kurzer Zeit merkte ich aber, dass die beiden neuen Graka's viel zu heiss wurden (bis zu 90 Grad im Idle!). Also wieder Anruf beim Support, nochmals Techniker der den Lüfter wechselte. Die Temperaturen haben sich nun zwar verbessert, die Graka's werden aber immer noch zu heiss, nach 30-60 min Spielen takten sich die beiden runter, immer so bei 96 Grad. Also nochmals Anruf beim Support (am 2.8.11), langsam etwas genervt. Nun hat die Dame am Telephon gemeint, dass das Notebook in die Werkstatt muss. Ich meinte darauf, dass das keine befriedigende Lösung sei, insbesondere nicht, da mein VOS bald zu ende ist und das ja mindestens 6 Werktage (also mindestens bis am 10.8) dauert. Dies sei aber meine einzige Möglichkeit, sagte mir die Dame, worauf ich einwilligte. Bis heute steht das Notebook aber noch bei mir zu Hause...

    Nun zu meiner Frage:

    Da mein VOS nächstens ausläuft (am12.8.11) und Dell es anscheinend nicht schafft, mein Notebook zu reparieren, wollte ich mich mal erkunden, was ich sonst noch für Möglichkeiten hätte.


    Danke für eure raschen Antworten und Grüsse aus der Schweiz

  • Worauf steht dein Gerät beim Zocken? Ist da genügend Luft unter/um das Gerät?

    Ansonsten darf Dell das Gerät natürlich in die Werkstatt holen. Deine Gewährleistug auf die Grafikkarten endet ja auch erst im Juli'12, also musst du dir da auch keine Sorgen machen, dass die das jetzt "rausschieben" :)

    AW M15x und E6420
    Core i7-720QM bzw. i5-2540M 2,60 GHz
    Nvidia GeForce GTX 260M bzw. HD 3000
    250 GB bzw. 160 GB SSD
    4GB RAM
    Full-HD bzw HD+ 1600x900
    Windows 7 HP bzw. Professional

  • Hallo Metallicum

    Bist Du ebenfalls aus der Schweiz?
    In der Schweiz gilt was Gewährleistung angeht folgendes:

    Du Kaufst ein Gerät und hast in der Regel 1 Jahr Garantie, wenn das Gerät kaputt geht oder repariert werden muss nach 6 Monaten und ein Teil ausgetauscht wird, hast Du auf dieses Teil keine 12 Monate Garantie, sondern nur die 6 restlichen Monate.

    Oder gilt diese 12 Monate-Regelung seitens von Dell? Rein rechtlich aus schweizer sicht wäre seine Garantie am 12. vorbei, auch wenn die GraKas neu sind.

    LG
    Mani

    Dell XPS 720 H2C - QX6700 @ 3.46Ghz - 4096MB 800Mhz - 2.5TB 7200rpm raid0 - 2x 8800GTX 768MB SLI

    HTC Shift X9500 :baby:

  • Ne, leider nicht. Da kenne ich mich jetzt leider auch zu wenig aus, wie das in der Schweiz läuft :(

    AW M15x und E6420
    Core i7-720QM bzw. i5-2540M 2,60 GHz
    Nvidia GeForce GTX 260M bzw. HD 3000
    250 GB bzw. 160 GB SSD
    4GB RAM
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    Windows 7 HP bzw. Professional

  • Also wenn Dell sonst keine eigenen Regelung was gewährleistung für Ersatzteile angeht siehts schlecht aus.
    Wobei man wieder im Schweizerrecht kramen muss was in einem solchen Fall wäre... gibt sicher irgend eine Toleranzgrenze von paar Tagen wo man das Gerät nach Rückkehr noch ausgiebig testen kann.

    Dell XPS 720 H2C - QX6700 @ 3.46Ghz - 4096MB 800Mhz - 2.5TB 7200rpm raid0 - 2x 8800GTX 768MB SLI

    HTC Shift X9500 :baby:

  • wie sieht es mit Wandlung oder so aus? Habe ich ein anrecht darauf oder gienge das unter Kulanz? Dell ist ja nicht mehr ganz so kulant wie früher oder?


    Mein Notbook ist hinten ca 5cm angehoben, sollte also schon genügend Luft haben, allerdings herschen im Zimmer nicht wirklich kühle Temperaturen, da Dachwohnung...

  • Hi Chris
    du schreibst, dass du das Book am 12.08.2009 gekauft hast mit 3 Jahren VOS.
    Dann müsste doch der VOS bis 11.08.2012 laufen ?? ?(

    XPS17 - i7 2630QM - Crucial M4 SSD - Nvidia 550 - Intel 6230 - BluRay Combo - Backlit - Samsung HD+

  • Ups, mein Fehler. Gekauft hab ichs natürlich im 2008 (wie die Zeit vergeht...). VOS ist also noch 9 Tage.


    Naja, wenn mein Book nicht für die neueren Chip's ausgelegt ist sollte Dell die wahrscheindlich nicht einbauen... ;)

  • ja. aber wer weiß. evtl halt bzgl. Kühlung nicht 100 % Kompatibel.

    Bei mir haben se grade auch eine Schraube drin vergessen die jetzt rumklackert^^..(war zur reparatur)

  • also ich kenne das nur aus dem mobilfunk. also wenn ich nen handy 3 mal in reperatur schicke, kann ich auf eine wandlung oder auf geldrückgabe bestehen.

    läuft glaube ich unter § 346 BGB.

    müsste also auch bei notebooks gelten.


    *edit* such mal bei google nach "3 reperaturen wandlung" oder ähnliches. gibt jede mengeaussagen darüber.

    xps 15z

    cpu: i5 (2,3ghz)

    gpu: nvidia gt-525m (1gb)

    ram: 4gb

    hdd: 500gb (7200rpm)

    display: 1920x1080

  • Du Kaufst ein Gerät und hast in der Regel 1 Jahr Garantie, wenn das Gerät kaputt geht oder repariert werden muss nach 6 Monaten und ein Teil ausgetauscht wird, hast Du auf dieses Teil keine 12 Monate Garantie, sondern nur die 6 restlichen Monate.

    Das ist in Deutschland auch nicht anders. Eine Reparatur verlängert nicht die Garantie.

  • also ich kenne das nur aus dem mobilfunk. also wenn ich nen handy 3 mal in reperatur schicke, kann ich auf eine wandlung oder auf geldrückgabe bestehen.

    läuft glaube ich unter § 346 BGB.

    müsste also auch bei notebooks gelten.

    *edit* such mal bei google nach "3 reperaturen wandlung" oder ähnliches. gibt jede mengeaussagen darüber.

    Jo das is richtig. Der Verkäufer bzw. Hersteller hat, innerhalb von 2 Jahren, zweimal das Recht das Gerät zu reparieren bzw. auszubessern. Falls es danach nochmal kaputt geht, hat man das Recht auf eine Rückerstattung des Geldes. Ich bin mir aber nicht zu 100 % sicher, ob dass auch nach zwei Jahren gilt. ( Auch wenn man die Garantie 3 Jahre lang hat) .

  • ... bitte nicht Gewährleistung mit Garantie vermengen.

    In Deutschland (!) hat man nur bei Inanspruchnahme auf die Gewärhleistung ein Anrecht auf Wandlung. Und hier auch nur innerhalb der ersten Monate streßfrei. Nach 6 Monaten greift die Beweislastumkehr und der Käufer muß belegen (notfalls mit teuren Gutachtern), daß der Mangel bereits bei Kauf bestand.
    Dell hat überhaupt keinen Einfluß auf eine Gewährleistung, sie ist gesetzlich vorgeschrieben.
    Wie die Gesetzeslage in der Schweiz dazu aussieht weiß ich leider nicht, hier mußt Du mal selber recherchieren.

    Bei Inanspruchnahme der Garantie kann Dell solange reparieren, bis Ostern und Weihnachten auf einen Tag fallen. Hier gibt es kein Recht auf Wandlung. Alles andere ist blanke Kulanz.
    Aber wenn Du das Gerät VOR Ablauf der Garantie zur Reperatur gibst, ist es egal. wie lange diese dauert. Die wird in jeden Fall noch ausgeführt. Es gilt dann das Datum der Reklamation.

    lg
    Deva

    Edit:
    bei den Zwillingen greift allerdings auch immer noch die ein Jahres Garantieverlängerung aufgrund des NVIDIA-Bugs (Stichwort: NVIDIA-Litigation]). Gibt es hier auch schon ein paar mal im Forum, z.B. [url='http://www.xps-forum.de/index.php?page…tion#post254115']hier[/url...

    [Blockierte Grafik: http://img135.imageshack.us/img135/7013/xpsteamdeva.png]

    XPS M1730 - Smoke Grey • Core 2 Extreme X9000 3.0 Ghz • Dual SLI 512MB 8800GTX • 8 GB RAM • 500 GB Seagate Momentus • 120 GB SSD Intel 320

    Einmal editiert, zuletzt von Deva (4. August 2011 um 15:53)

  • also deva das mit dem reparaturzeitraum ist ist definitiv nicht so. die können dein gerät nicht solange zur reparatur dabehalten wie sie wollen. vor allem nicht ohne konsequenzen. diverse gerichte habe eine zumutbare reparaturdauer von ca max 4 wochen ausgeprochen. ich selber habe von dem recht schon einmal gebraucht gemacht. ich habe selber gerade mit dell ein problem. ich habe am 14.06 ein 15z bekommen. das lief nicht. und dann wurde das gerät in reparatur geschickt. und habe dem techniker direkt gesagt das ich keine reparatur länger als 3 wochen hinnehmen werde und der gesetzesgeber dafür auch einige paragraphen bereithält. und siehe da, von den ageblichen 4-6 wochen die mit dell angekündigt hatte, wurden es nachher doch nur 3 wochen. bekam dann ein ersatzgerät. dies funktionierte wieder nicht. und so warte ich nun auf mein drittes geärt. wird dieses nicht laufen, werde ich mien geld zurückverlangen. jedoch zeigte sich dell etwas entgegenkommend und sicherte mir zu, wenn das dritte gerät einwandfrei laufen sollte, bekäme ich eine entschädigung in form eines preisnachlasses oder verlängerten vos.

    xps 15z

    cpu: i5 (2,3ghz)

    gpu: nvidia gt-525m (1gb)

    ram: 4gb

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  • Aber auch bei Dir war das im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung und nicht nach drei Jahren unter Berufung auf die Garantieleistung.
    Außerdem habe ich von der Anzahl der Reperaturen gesprochen, nicht von der Dauer einer einzigen - frag mal Metallicum, wie oft das geht. ;)

    Nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleitung wirst Du auch keine Gerichturteile finden, die Dir eine Wandlung zusprechen (ansonsten: bitte mit Quellenangaben posten).

    lg
    Deva

  • und wo sind deine quellenangaben? ;)


    bei mir beruht es auf erfahrungen und daraus das die mutter meiner freundin in ner kanzlei arbeitet :)

    qulle: schwiegermutter in spee :)

    xps 15z

    cpu: i5 (2,3ghz)

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    ram: 4gb

    hdd: 500gb (7200rpm)

    display: 1920x1080

  • ... das steht in dem Gesetz. Der Paragraph der Nacherfüllung bezieht sich nun mal ausschließlich auf die gesetzliche Gewährleistung. Das kannst du drehen wie Du willst.
    Garantieleistungen sind freiwillige Leistungen des Herstellers und hier gilt, was dieser reinschreibt und Du mit Anschluß des Kaufvertrages anerkennst. Hier greift kein Paragraph und kein Gesetz.

    Quellen?
    § 434 - Sachmangel und § 640 - Beweislastumkehr

    Bring mir einen Link zur Nacherfüllung und Garantieleistungen, bzw. sogar ein Gerichturteil dazu - den hat auch "SchwiMu" nicht in petto - wetten? ;)

    lg
    Deva

    [Blockierte Grafik: http://img135.imageshack.us/img135/7013/xpsteamdeva.png]

    XPS M1730 - Smoke Grey • Core 2 Extreme X9000 3.0 Ghz • Dual SLI 512MB 8800GTX • 8 GB RAM • 500 GB Seagate Momentus • 120 GB SSD Intel 320

    4 Mal editiert, zuletzt von Deva (4. August 2011 um 19:38)

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