http://de.wikipedia.org/wiki/Widerrufsrecht
" Ein Verbraucher im Sinne des § 13 BGB kann nur eine natürliche Person sein, die ein Rechtsgeschäft (vorzugsweise einen Kaufvertrag) abschließt, wenn das Rechtsgeschäft weder seiner gewerblichen noch seiner selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmen oder Selbstständige sind keine Verbraucher. Im Deutschen Recht gewährt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) aus Gründen des Verbraucherschutzes also nur dem privaten Käufer und nur bei speziellen Vertragsarten ein Widerrufsrecht "
Ausnhamen bestätigen hierbei die Regel. Soll heißen dass es nicht unmöglich ist, aber du hast keinen rechtlichen Anspruch
Das klingt ja für die die Geschäftlich gekauft haben überhaupt nicht gut . Man hab ich ne Sahne ! Habt ihr von Intels neune Prozessoren gehört ?Codenamen Ivy Bridge ! Die sollen bald in Produktion gehen und so im Winter Weihnachtsgeschäft bei den ersten Herstellern zu haben sein.
http://computer.t-online.de/intel-ruft-chi…_46223674/index
Aussage am Ende des Berichtes in Zitat :
Die Hardware-Hersteller wird's freuen: Sie können über den Sommer noch ihre Lager leer verkaufen und bekommen zum umsatzträchtigen Weihnachtsgeschäft schlagkräftige Verkaufsargumente geliefert: Computer, die nicht nur 3-D-Grafiken berechnen können, sondern sogar selbst in 3D rechnen.
Also kaufen wir im Sommer den Mist und im Winter haben wir schon wieder alte Geräte . Oh we Oh we ! Das ist Dünnpflöz ! ![]()