Einbau einer SSD - Garantieverlust???

  • Servus zusammen!


    Ich hab jetzt seit 2 Jahren mein 1730er und bin nach wie vor sehr zufrieden. Da bei mir denke ich die CPU (9300er) der einzige "Schwachpunkt" ist, dachte ich daran (da ja die Preise schön langsam moderat werden) eine SSD für Betriebssystem und die benötigten Programme einzubauen.

    Nun meine Frage: Vor-Ort-Service hab ich noch 2 Jahre, Garantie ist ja meines Wissens normal 2 Jahre - wenn ich die SSD nun einbaue riskier ich da irgend etwas dabei (ausser dass ich selbst was kaputt mache) oder nicht?

    Danke für eure Antworten...

    mfg owi

    XPS 1730, T9300, 4GB Ram, 8800 GTX Sli, Win 7 64Bit


  • Festplatte bzw. SSD kannst Du getrost ersetzen.
    Dabei kann man auch praktisch nichts beschädigen.
    Einzig wenn Du das System nicht rüber bzw. ans
    Laufen bekommst, wird DELL hier nicht eintreten.




    * XPS M1330 Product Red | 4 GB Ram
    * Intel® Core™ 2 Duo-Prozessor T8100 2,1 GHz
    * 13.3" LED-Display CMO1309 | Bios A15
    * Windows7®-Ultimate 64-Bit
    * nVidia® GeForce® 8400M GS mit 128 MB
    * Intel SSD SA2M160G2GC @ 0 U/Min ;)
    * XPS vor-Ort-Service bis 10.06.2012
    .

  • Hallo,

    keine Sorge RAM und HDD können getrost ohne Garantieverlust getauscht werden. Für Software Probleme (falscher Treiber für die SSD) übernimmt DELL ohnehin keine Verantwortung.

    Gruß

  • du kannst alles, was du ohne Gewalt wechseln kannst, austauschen. Also auch CPU. Wenn du etwas kaputt machst, musst du natürlich selbst für den Schaden aufkommen, aber solange du das System wieder mit den "alten" Kompenenten zum Laufen bekommst, verlierst du keine Garantie, auch nicht, wenn du dabei ein Garantiesiegel beschädigst :!: :D In Deutschland darfst du alles auswechseln :D
    Edit: Nehm auf jeden Fall eine Intel SSD :D

    Dell Studio 1555 (T4200, 4GB Ram, HD 4570 512MB GDDR3 @ Windows 7 ultimate)


    bald neuer Desktop PC =)

  • Servus zusammen!

    Ja hab das Forum schon durchstöbert heute - Intel Postville 80 GB (und JA nix anderes :D ) wirds wohl werden denk ich mal. Muss nur zuhause mal genau nachsehen wieviel ich grad an Datenmenge hab - ob die 80GB reichen oder obs auch weniger tut.

    Noch ne Frage: von der Postville 80GB werden bei Geizhals alleine 4 Stück gelistet (wobei sich der Unterschied mir als Laien nicht auftut) - welche ist da die Richtige? Kosten alle so um 200 Euro.

    Danke nochmals...

    mfg owi


    Edit: Zusatzfrage: ;) http://cgi.ebay.com/Intel-Core2-Ex…=item3cac17fc21 ist das ein legaler x9000 (bin auch hier Laie) - der Preis ist ja schon verlockend.

    XPS 1730, T9300, 4GB Ram, 8800 GTX Sli, Win 7 64Bit

    Einmal editiert, zuletzt von owi (25. April 2010 um 16:42)

  • Das Teil ist ein Engineering Sample (ES) und hat dazu noch einen FSB von 1066 MHz.

    Dürfte somit eigentlich nicht laufen und von ES-teilen wird eigtl. immer abgeraten.

    Lenovo Thinkpad X220

    Core i5-2520m, Intel 3000Graphics, 320GB HDD, 80GB INTEL 310 msata SSD, 12" IPS LED, 4GB

  • Das Teil ist ein Engineering Sample (ES) und hat dazu noch einen FSB von 1066 MHz.

    Dürfte somit eigentlich nicht laufen und von ES-teilen wird eigtl. immer abgeraten.


    Ok danke... Damit hab ich gerechnet.


    mfg owi

    XPS 1730, T9300, 4GB Ram, 8800 GTX Sli, Win 7 64Bit

  • du kannst alles, was du ohne Gewalt wechseln kannst, austauschen. Also auch CPU. Wenn du etwas kaputt machst, musst du natürlich selbst für den Schaden aufkommen, aber solange du das System wieder mit den "alten" Kompenenten zum Laufen bekommst, verlierst du keine Garantie, auch nicht, wenn du dabei ein Garantiesiegel beschädigst :!: :D In Deutschland darfst du alles auswechseln :D
    Edit: Nehm auf jeden Fall eine Intel SSD :D


    nur komisch das einige, die die CPU gewechselt oder ein Mod durchgeführt haben - plötzlich die Garantie verloren haben. obwohl es paar Leute gab wie dich die so was falsches hier gepostet haben. dann war das geschrei groß!
    Die mussten dann das Gerät einschicken um zu überprüfen, ob man nix kaputt gemacht hat.

    Mir wurde gesagt, dass man Festplatte, Laufwerk, RAM usw alles was leicht zu erreichen ist über serviceschächte wechseln kann. Mainbaord, CPU, graka würde die garantie verlieren. genau diese aussage hat sich hier oft bestätigt. Im übrigen wenn du auch diese "Kleinteile" wechselst verliert diese Hardware die Garantie.

    und mit den Garantiesiegeln muss ich laut lachen. Wofür sind die denn bitte schön da?

  • Die gesetzliche Händler-Gewährleistung ist von Garantien, Garantiesiegel-Bestimmungen usw. völlig unberührt.

    Die gesetzlichen Gewährleistungsrechte eines Verbrauchers können durch Bestimmungen einer Garantie nicht wirksam eingeschränkt werden. Darauf ist gemäß § 477 BGB bei Verbraucher-Garantien in der Garantieerklärung auch ausdrücklich hinzuweisen:

    § 477 BGB
    Eine Garantieerklärung (§ 443) muss einfach und verständlich abgefasst sein. Sie muss enthalten

    1. den Hinweis auf die gesetzlichen Rechte des Verbrauchers sowie darauf, dass sie durch die Garantie nicht eingeschränkt werden (...)

  • Kumo: total sinnloser beitrag! das ist zwar alles richtig, aber völlig falsch interpretiert, aus dem zusammenhang gerissen und nicht zu ende gedacht! :rolleyes:

    Einmal editiert, zuletzt von Jigs (25. April 2010 um 18:42)

  • Sinnlos ist es, wenn man keine Ahnung hat und trotzdem seine !"§$%&/()=? aufmacht.
    Garantie und Gewährleistung sind zwei völlig verschiedene Dinge. Punkt 1.
    Bei der gesetzlichen Gewährleistung kannst du Garantiesiegel zerklatschen wie du lustig bist - bei der Garantie, in dem Fall hier Vor-Ort-Service hängt es von den AGBs gemäß §443BGB, weiter §477BGB ab.
    Und da Dell höchstwahrscheinlich in seinen VOS-ABGs ein Wort zu den Garantiesiegeln drin stehen hat, is die dann rein theoretisch weg.

  • @ djthills

    Um Himmels Willen hast du ne Ausdrucksweise...du bist wirklich einer der Gründe dieses Forum zu meiden, da kommt einem ja die Galle hoch, wenn man so einen spätpubertierenden Ramsch lesen muss...

    Inspiron mini v10:
    Windows XP Home SP3
    Intel(R) Atom(TM) CPU N270 @ 1.60GHz
    Intel(R) GMA 950
    2 GB DDR2 Ram
    160 GB

    Einmal editiert, zuletzt von Firestarter (26. April 2010 um 16:00) aus folgendem Grund: Da vorheriger Post entfernt wurde, musste ein direkter Bezug hergestellt werden.

  • 1) lies mal die ÜBERSCHRIFT. steht da Garantie oder Gewährleistung?
    2) was hat er geschrieben: "Ich hab jetzt seit 2 Jahren..." dh es besteht gar nicht Gewährleistungsanspruch...

    Garantie und Gewährleistung sind zwei völlig verschiedene Dinge. Punkt 1.

    ach neeeee

    Bei der gesetzlichen Gewährleistung kannst du Garantiesiegel zerklatschen wie du lustig bist - bei der Garantie, in dem Fall hier Vor-Ort-Service hängt es von den AGBs gemäß §443BGB, weiter §477BGB ab.
    Und da Dell höchstwahrscheinlich in seinen VOS-ABGs ein Wort zu den Garantiesiegeln drin stehen hat, is die dann rein theoretisch weg.

    Nochmal, er hat nach Garantieverlust gefragt, aber egal....

    übrigens stellen die sich dann genauso dumm wie du nach 6 Monaten wo du nachweisen darfst, dass der Fehler vor dem Kauf bestand und das kann man nunmal sehr schwer nachweisen. Das ganze hatte ich schonmal durchgemacht.

  • Deswegen hab ich ja auch den Paragraphen für Garantie zitiert.
    Scheinbar konvergiert dein Epsilon für Verständnis ja gegen 0, nun ja.. tangiert mich peripher.
    Wirklich mittlerweile sinnlos hier jemandem zu Helfen, man wird ja doch nur von irgendwelchen Troglodyts blöd von der Seite angerülpst.

  • [...]
    Nochmal, er hat nach Garantieverlust gefragt, aber egal.... [...]


    Nur gut, dass es für die beabsichtigte Aktion "Tausch der Festplatte"
    keiner Siegelverletzung bedarf.
    Die Begriffe "Gewährleistung" und "Garantie" werden sehr häufig verwuselt.
    IMO gibt (gab) DELL bei den XPS-Laptops gar keine Garantie. Man spen-
    diert(e) ersatzweise 12 Monate kostenfreien vor-Ort-Service. Bei diesem
    handelt es sich um einen Service-Vertrag, dessen Umfang in den T&Cs
    festgelegt ist. Also müsste man, im Zweifel, auch dort mal nachsehen.




    * XPS M1330 Product Red | 4 GB Ram
    * Intel® Core™ 2 Duo-Prozessor T8100 2,1 GHz
    * 13.3" LED-Display CMO1309 | Bios A15
    * Windows7®-Ultimate 64-Bit
    * nVidia® GeForce® 8400M GS mit 128 MB
    * Intel SSD SA2M160G2GC @ 0 U/Min ;)
    * XPS vor-Ort-Service bis 10.06.2012
    .

  • Servus zusammen!

    So nun habt ihr mich aber komplett verwirrt :wacko: !

    Ich darf die Festplatte tauschen und hab dadurch keinen Nachteil sollten z.B. mal die Grafikkarten defekt werden - Richtig oder Falsch?

    Der 4 Jahre Vor-Ort-Service wird durch meinen Festplattentausch auch nicht wertlos - Richtig oder Falsch?

    Wie gesagt, nun "steh ich komplett auf da Safn" (wie wir Österreicher sagen... ;) )

    mfg owi

    XPS 1730, T9300, 4GB Ram, 8800 GTX Sli, Win 7 64Bit

  • [...]

    Wie gesagt, nun "steh ich komplett auf da Safn" (wie wir Österreicher sagen... ;) )

    mfg owi


    Etz ham' mer den Salat...
    Hättest Du uns gleich anvertraut, dass Du Österreicher bist, hätte sich die
    Diskussion über die Gewährleistung nicht entzündet.
    Es stellt sich jetzt nur noch die Frage. ob die von Dir beabsichtigte Aktion
    Deinen vOS gefährdet. IMO tut sie das nicht. Natürlich darfst Du das
    Notebook dabei nicht beschädigen. Ferner solltest Du nicht erwarten, dass
    DELL für die neue Festplatte (wenn Du Sie nicht bei DELL kaufst) Service
    leistet. Das gilt auch für den Fall, dass Du die neue Installation nicht an's
    Laufen bekommen solltest.
    Schau mal in den Kaufunterlagen nach. Du solltest darin die T&Cs (Terms
    &Conditions) für den vOS finden. Dort stehen die genauen Bedinungen
    drin. Wahrscheinlich sind es diese hier?




    * XPS M1330 Product Red | 4 GB Ram
    * Intel® Core™ 2 Duo-Prozessor T8100 2,1 GHz
    * 13.3" LED-Display CMO1309 | Bios A15
    * Windows7®-Ultimate 64-Bit
    * nVidia® GeForce® 8400M GS mit 128 MB
    * Intel SSD SA2M160G2GC @ 0 U/Min ;)
    * XPS vor-Ort-Service bis 10.06.2012
    .

  • Deswegen hab ich ja auch den Paragraphen für Garantie zitiert.
    Scheinbar konvergiert dein Epsilon für Verständnis ja gegen 0, nun ja.. tangiert mich peripher.
    Wirklich mittlerweile sinnlos hier jemandem zu Helfen, man wird ja doch nur von irgendwelchen Troglodyts blöd von der Seite angerülpst.


    der spruch ist alt. denk dir mal was neues schlaues aus. so was haben bei uns immer die erstis geprüllt und sich über ihre schlauen sätze gefreut.


    ich habe so das gefühl, dass wir aneinander vorbeireden. am besten du liest nochmal von ganz oben den beitrag.
    da hat alex555 gemeint, dass man alles tauschen darf (in der Garantiezeit). Was nunmal falsch ist.
    wir reden die ganze zeit von Garantie und dann kommst du an mit:

    Zitat

    Die gesetzliche Händler-Gewährleistung ist von Garantien, Garantiesiegel-Bestimmungen usw. völlig unberührt.

    hallo?!
    dann gehts wieder weiter mit gewährleistungsrechten, die ja total egal sind!

    dann kommt endlich mal was zu garantie:

    Zitat

    1. den Hinweis auf die gesetzlichen Rechte des Verbrauchers sowie darauf, dass sie durch die Garantie nicht eingeschränkt werden (...)

    ja und?!
    dann nenn mir mal die die gesetzlichen Rechte.... steht dort drinnen, dass der verbraucher in der gerantiezeit alles zerlegen darf wie er lustig ist?! bestimmt nicht. da wird was über den haftungsauschluss usw gesagt
    denn wie du so schön gesagt hast, kann der Hersteller die Garantie so gestalten wie er will (unter Beachtung der gestzlichen Rechte)


    @HiFiNery:
    schön zusammengefasst ;)

    Zitat

    Ich darf die Festplatte tauschen und hab dadurch keinen Nachteil sollten z.B. mal die Grafikkarten defekt werden - Richtig oder Falsch?

    du hast auf die getauschte Festplatte theoretisch keine Garantie mehr. alles andere bleibt unberührt.
    du kannst ja auch die festplatte sehr leicht über einen serviceschacht tauschen. wenn du dabei was anderes kaputt machst, was quasi unmöglich ist. hast du keine Garantie mehr.


    Zitat

    Der 4 Jahre Vor-Ort-Service wird durch meinen Festplattentausch auch nicht wertlos - Richtig oder Falsch?

    wenn du was beim tausch kaputt machst, bist du dran schuld und hast keinen garantieanspruch.
    was aber bei einem festplattentausch meiner meinung unmöglich ist.

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