Hallo zusammen,
Ich verkaufe gerade mein Notebook und die Bieter möchten meinen Service-Tag wissen.
Entstehen irgendwelche Risiken für mich wenn ich den Tag freigebe? Können die Bieter meinen Tag missbrauchen?
Bitte um Hilfe...
Gruß MrHide
Hallo zusammen,
Ich verkaufe gerade mein Notebook und die Bieter möchten meinen Service-Tag wissen.
Entstehen irgendwelche Risiken für mich wenn ich den Tag freigebe? Können die Bieter meinen Tag missbrauchen?
Bitte um Hilfe...
Gruß MrHide
eigentlich nicht, da er damit erstmal nur die config, den vos status, und frühere reparaturen erfragen kann, er könnte natürlich einnen service bei dell mit der tag auslösen, aber wofür??
wenn er wirklich kaufabsichten hat, würde ich sie ihm schon nennen. Wenn ich die TAG vom verkäufer nicht bekommen würde, würde ich vom kauf abstand nehmen.
Grüße,
joschi
Danke für die schnelle Antwort!
Ich will das ding ja los haben.. also sag ichs ihm..
Korrigiert mich falls ich mich täusche, ein böser Mensch könnte aber auch mit der ihm nun bekanntem Servicetag bei Dell das Notebook auf seinen Namen umschreiben lassen um anschließend das Ding als gestohlen zu melden mit einem Tipp an die Polizei das "sein" Notebook wahrscheinlich gerade bei Ebay angeboten wird.
Gruß
Daniel
Theoretisch könnte er sich auch den kompletten Service auszahlen lassen.
nunja, bei dell sind die namensänderungen etc als service hinter der tag hinterlegt, also leicht den gegenbeweiss anzutreten
Den eventuellen Ärger würde ich mir ersparen, das Servicetag von meinem Dell würde ich nicht preisgeben. Es reicht doch wenn alles in der Auktion beschrieben wird.
Ich würd den Tag zwar nicht in die Beschreibung stelln, aber auf jeden Fall bei Nachfrage zeigen.
Weil der Kunde kann dann sicher feststellen ob das Gerät geklaut ist oder nicht.
Viel schlimmer als der (vermutlich doch recht kleine) Stress, Dell mit der Rechnung zu beweisen dass das Notebook einem gehört, ist das frisch gekaufte Notebook gleich wieder zu verlieren weil es als gestohlen gemeldet ist...
wie Mjoschi schon sagte: mich würde es stutzig machen, wenn der Verkäufer einfach nicht den Service Tag rausrücken will.
und wenn du einfach nen screen von den serviceeinsätzen, etc. machst und dann den TAG ausblendest?
dann hat er doch auch, was er sehen will
DN41
das mag jeder für sich selbst entscheiden, aber ich persönlich bin vorsichtig bei allen die mir die tag nicht nennen wollen bzw. nehme davon dann abstand.
TAG nicht nennen. Das betont auch Dell auf seiner Seite ständig!
Screenshot von Serviceeinsätzen u. Restgarantiezeit etc. sollte genügen. Es gibt eine theoretische Gefahr für den Verkäufer sich einem Betrüger auszusetzen (Ansatzpunkte wurden ja genannt), wenn man das Service Tag preisgibt. Wenn ein Käufer diesen Punkt nicht kennt, kann man ihn darauf hinweisen, wenn der Käufer es nicht versteht, dann ist er dumm. Und mit so einem Käufer hat man wahrscheinlich noch mehr Ärger. Dann würde ich auch als Verkäufer die Finger von solch einem Käufer lassen. =)
Der Käufer kann ja auch vom Kaufvertrag zurücktreten, wenn die Screenshots nicht von dem gekauften Service Tag kommen. Dann dann ist eine zugesicherte Eigenschaft nicht enthalten.
Also meine Entscheidung kennt ihr nun.
OT:
kleine story zum thema zurücktretetn weil eigenschaft nicht vorhanden ist (von e-bucht) bzw. artikel von der beschreibing abweicht, mir grad vor 2 monaten passiert:
ersteigert: asus 9800gx2, geliefert bekommen geforce 8400gs....
und jetzt renn ich ich seit 2 monaten meinem geld hinterher und musste jetzt auch nen anwalt einschalten. GRRRRRRRRRRRRRRRRRRRRRRRRR
ZitatOriginal von Mjoschi
ersteigert: asus 9800gx2, geliefert bekommen geforce 8400gs....
Was ist hieraus geworden?
[Blockierte Grafik: http://img193.imageshack.us/img193/5268/ebayabweichung.png]
http://resolutioncenter.ebay.de/
nichts, e-bucht hat den fall geschlossen und den verkäufer verwarnt...
Dann mach' Abzug (PDF + Ausdrucke) vom e-Bay Angebot solange es noch online steht. Dann ab zur Polizei und Anzeige wegen Betrug - das ist strafbar. Einen Anwalt braucht man dazu nicht u. hat so auch erstmal keine Kosten.
Und Ausdrucke vom Schriftverkehr bzgl. Rücknahme durch den Verkäufer ebenfalls ausdrucken - die kann man dann zivilrechtlich durchsetzen. Das geht aber meist einfacher, wenn der Betrug erstmal durch ist.
Gleichzeitig kann man nochmal versuchen den zu erreichen u. um Klärung bitten. Aber offensichtlich besteht da ja kein Interesse, sonst hätte er auf die e-Bay Anfrage ja reagiert.
ach das deckt schon die rechtschutz und Unterlagen habe ich natürlich gesichert ![]()
der macht erst mal nen Schreiben fertig und wenn keine Reaktion bzw nicht die erwartete kommt, folgt dann auch gleich die Anzeige etc. etc. aber oft reichts ja wenn ein Schreiben vom Anwalt kommt um den "Verkäufer" auf den Boden der Tatsachen zu holen ![]()
ZitatOriginal von Mjoschi
nichts, e-bucht hat den fall geschlossen und den verkäufer verwarnt...
Wenn du Ebay daruf aufmeksam gemacht hast, das auf Ihrer Platform ein Verkäufer mit betrügericher Abschist Arttikel verkaufen will und diese dann nichts unternehmen (eine Verwarung ist da wohl nicht ausreichend) kannst du evtl. Ebay mit verantwortlich machen. Dazu würde ich dann nochmals einen Anwalt befragen und evtl. nochmals bei Ebay Druck machen.
eBay kümmert sich zumindest über das automatische, ich nenns mal "Abwicklungssystem" überhaupt nicht um solche Fälle. Der Verkäufer wird verwarnt, das ist alles.
Lieber lassen die sich diesen, eigentlich selbsverständlichen Service zusätzlich bezahlen - das nennen die Käuferschutz über Paypal. Früher gabs das noch direkt bei eBay bis zu 200 Euro mit einer kleinen Selbstbeteiligung, heute kassiert eBay extra Gebühren dafür...
@Topic
Würde die Service-Tag nicht mit angeben - Screenshots müssen reichen - Gründe wurden genannt.
ZitatOriginal von Amras
Lieber lassen die sich diesen, eigentlich selbstverständlichen Service zusätzlich bezahlen
Was genau ist an einer Betrugsversicherung bei privaten Ver-/käufen selbstverständlich?
ZitatOriginal von Amras
- das nennen die Käuferschutz über Paypal. Früher gabs das noch direkt bei eBay bis zu 200 Euro mit einer kleinen Selbstbeteiligung, heute kassiert eBay extra Gebühren dafür...
Wie hoch ist denn die Gebühr? Dafür greift es dann aber auch für teure Güter - gerade da wo man's braucht.
Aber hast Recht ist ein Fall vom Paypal Käuferschutz:
https://cms.paypal.com/de/cgi-bin/mar…&locale.x=de_DE
Naja, ich selbst finde es selbstverständlich, dass eBay dich zumindest einigermaßen dabei unterstützt das Geld, das dir jemand über Ihre Internetplattform abgeknüpft hat, zurück zu erhalten. Ich spreche nicht unbedingt von Erstattung, sondern z.B. einer kleinen Anleitung / Guide wie man nun weiter vorgehen sollte - und das sollte jedem direkt in so einem Fall zugeschickt werden. Nicht ich sollte mich großartig selbst informieren müssen, sondern die sollten mir die Infos zukommen lassen. Für was zahle ich den, selbst beim Kauf indirekt, für den Service von eBay.
Den Verkäufer nur zu verwarnen bringt auf jeden Fall nichts und diese Information erscheint nicht einmal in seinem Bewertungsprofil. Okay, ich selbst kann ihn negativ bewerten, aber ein fetter Hinweis direkt von eBay hinterlässt wohl mehr Eindruck bei zukünftigen Käufern.
Zusammengefasst: Ich finde den Support von eBay einfach zu gering.
Tja und das Gute an Paypal ist, dass der Verkäufer die Paypalgebühr zahlen muss. Welcher Betrüger lässt sich denn darauf ein?
Kleine Beispielrechnung (habe ich vor kurzem selbst ausgerechnet):
Artikel als Sofortkauf für 700 Euro verkauft - eBay & Paypalgebühren belaufen sich auf ca. 50 Euro. Paypalgebühren alleine ca. 13 Euro - die der Verkäufer zahlt, dafür, dass ihn der Käufer im Falle eines, in den Augen des Käufers, minderwertigen / abweichenden Artikels, eines verschwundenen Pakets, usw. bei Paypal anschwärzen kann... klingt doch irgendwie verrückt oder? ![]()
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