Rechtslage bzgl. Umtausch/Rückgabe

  • Hallo,
    Nachdem ich mich die letzten Tage fast unaufhörlich über den seit drei Wochen in meinem Besitz befindlichen XPS 1730 geärgert habe - und der Vor-Ort-Techniker das ganze nur noch schlimmer gemacht hat - habe ich die sprichwörtliche Schnauze voll von Dell und XPS und dem ganzen "Premium" SUpport.
    Ich habe angerufen, um entweder Umtausch oder Rückgabe gegen volle Kaufpreiserstattung zu verlangen, wurde jedoch von einem kaltschnäutzigen Jüngling darauf hingewiesen, dass ich in der Schweiz nicht solche Rechte hätte. Allenfalls könne man mir eine weitere Vor-Ort-Reparatur anbieten bzw. eine Reparatur im Dell-Irgendwas-Center. Der Techniker werde sich spätestens Mittwoch melden. Ich brauche den Laptop aber vorher, was den Burschen jedoch nicht im geringsten Interessierte. Die Tag-drauf-Garantie ist wohl nicht mehr gültig...

    Ich möchte fragen, ob jemand sich mit der Rechtslage in diesem Fall auskennt, ob ich wirklich dazu verdammt bin als Schweizer mal wieder den Kürzeren zu ziehen. Kann ich das Ding wirklich nicht zurückgeben?

  • Zitat

    Original von Turegor
    Ich möchte fragen, ob jemand sich mit der Rechtslage in diesem Fall auskennt, ob ich wirklich dazu verdammt bin als Schweizer mal wieder den Kürzeren zu ziehen. Kann ich das Ding wirklich nicht zurückgeben?

    Also was ich hier im Forum so mitbekommen habe (bin ja selbst kein Schweizer) scheint es zu stimmen was der Servicemitarbeiter dir gesagt hat... leider...

    M17xR3: 580M GTX / i7- 2760 QM / 128 GB SSD, 500 GB HDD / 8 GB Ram / Blue-Ray Laufwerk
    XPS 14z: 520M GT / i7-2640 / 750 GB HDD / 6 GB Ram
    XPS 13: i5-6200U / 256 GB SSD / 8 GB Ram / Full-HD Display

    Einmal editiert, zuletzt von Fire99 (28. August 2009 um 16:43)

  • Heisst also auf gut Deutsch: Ich bin den Herren auf Gedeih und Verderb ausgeliefert und kann nichts tun, als die Hoffnung haben, dass womöglich eine weitere Reparatur durch ein "qualifiziertes" Servicepersonal meine Sorgen beseitigt? Aber wie lange muss man das dulden, wenn, sagen wir, nach der zweiten Reparatur auch noch nicht alles i. O. ist?

    Na ja, wenigstens weiss ich jetzt, dass Dell fortan einen Kunden weniger hat...

  • na ja, nach 3erfolglosen reperaturen hast anspruch auf ein neues, das dann hoffentlich besser funktioniert. Mehr kannst du zur zeit net machen. Warten und hoffen.

    Dell Studio 1555 (T4200, 4GB Ram, HD 4570 512MB GDDR3 @ Windows 7 ultimate)


    bald neuer Desktop PC =)

  • Zitat

    Original von Alex555
    na ja, nach 3erfolglosen reperaturen hast anspruch auf ein neues

    In der Schweiz eben nicht, zumindest so viel ich weiß...

    Frag mal vanadis, der ist, ich glaube, Schweizer... und PipoXtreme glaube ich auch...

    EDIT: nochmal nachgesehe und hab recht gehabt... sind beides Schweitzer. Frag die mal, ich glaube, die kenen sich da aus

    M17xR3: 580M GTX / i7- 2760 QM / 128 GB SSD, 500 GB HDD / 8 GB Ram / Blue-Ray Laufwerk
    XPS 14z: 520M GT / i7-2640 / 750 GB HDD / 6 GB Ram
    XPS 13: i5-6200U / 256 GB SSD / 8 GB Ram / Full-HD Display

    Einmal editiert, zuletzt von Fire99 (28. August 2009 um 17:45)

  • Zitat

    Original von Fire99

    In der Schweiz eben nicht, zumindest so viel ich weiß...

    Frag mal vanadis, der ist, ich glaube, Schweizer... und PipoXtreme glaube ich auch...

    EDIT: nochmal nachgesehe und hab recht gehabt... sind beides Schweitzer. Frag die mal, ich glaube, die kenen sich da aus

    oh, das er/sie schweizer ist wusste ich net. Das is dann natürlich doof, dann kannst du eig nix machen wenn dir jmd nen zeigelstein statt notebook in die schachtel legt oder was?
    oder gibt es da 14 tage rückgaberecht?

    Dell Studio 1555 (T4200, 4GB Ram, HD 4570 512MB GDDR3 @ Windows 7 ultimate)


    bald neuer Desktop PC =)

  • Ein 14-Tägiges uneingeschränktes Rückgaberecht gibt es in der Schweiz nicht, aber Ziegelsteine im Karton fallen nicht darunter...!

    Das ist Betrug und nirgendwo erlaubt...tz

    (☞゚ヮ゚)☞............ (⊙ˍ⊙) ...............☜(゚ヮ゚☜)

  • Massgebend sind die Bestimmungen des Obligationenrechts (http://www.admin.ch/ch/d/sr/220/a197.html), welche aber durch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Dell - zulässigerweise - abgeändert worden sind.

    Hier Ziff. 8.1: "Dell gewährleistet die Fehlerfreiheit von Produkten (mit Ausnahme von Drittprodukten) und Services für einen Zeitraum von 12 Monaten ab Lieferung. Die Gewährleistungsfrist für Ersatzteile beträgt 90 Tage ab Lieferdatum oder, soweit diese länger ist, die verbleibende Gewährleistungsfrist des Produktes, in das das Ersatzteil eingebaut wird. Sofern Produkte, Ersatzteile oder Services innerhalb der einschlägigen Gewährleistungsfrist einen Mangel aufweisen, ist Dell nach seiner Wahl zur Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung innerhalb eines angemessenen Zeitraumes berechtigt. Soweit Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehlschlagen, ist der Kunde berechtigt, den Ersatz des effektiven Minderwertes der Sache (Minderung), nicht jedoch die Rückgängigmachung des Kaufs (Wandelung) zu verlangen, es sei denn, der effektive Minderwert erreicht den Betrag des Preises."

    Im Klartext:
    1. Kein 14-tägiges Rückgaberecht (wie offenbar in Deutschland)
    2. Dell (nicht du) kann wählen zwischen Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung
    3. Wenn die Reparatur fehlschlägt, kannst du grundsätzlich nur Minderung verlangen, d.h. Differenz zwischen Kaufpreis und tatsächlichem Wert

    LG Krex

    --------------------------- 

    M1730
    GeForce 8800M GTX SLI
    T9300 @ 2.50 GHz
    400 GB HDD (RAID 0)
    4 GB RAM
    Vista Home Premium SP1 32 Bit

  • Hi

    Ich versteh den Ärger nicht ganz. Klar für Dich als Betroffenen ist das schon hart.

    Es sind wohl Schweizer Gesetze an die sich auch Dell wohl hält.
    Es kommt, denke ich, auch darauf an wie Du dem Hotliner begegnet bist. Wenn Du die "Schnauze" voll hast kann ich mir vorstellen das Du das dem Hotliner hast spüren lassen. Die Jungs und Mädels stellen dann Ihrerseits auf stur. Ist in Deutschland genauso.

    Wenn es in der Schweiz kein Rückgaberecht, Wandlung nach 3 Reps usw gibt, was soll da Deiner Meinung gemacht werden? Dell bewegt sich im Rahmen der Gesetze.

    Ich empfehle Dir einen nochmaligen Kontakt mit Dell in dem Du Deine Probleme sachlich und ruhig darlegst. Hau drauf bringt überhauptnix.

    Nur so nen Tip.

    Gruß

    Gruß
    Markus
    Ex Dell Techniker
    [Blockierte Grafik: http://fs5.directupload.net/images/160423/lw6jaz6s.jpg]
    Alle Angaben ohne Gewähr!!.

    Apple MacBook Pro 15 Retina: 8GB, 256GB SSD, MacOSx 10.10, Win 10 Bootcamp :love:
    Latitude Z600: 2GB, 2x 64GB SSD, Win7 pro 64bit :thumbup:
    Acer Travelmate P259 Firmenbückstück, jedes iPad ist schneller :D

    2 Mal editiert, zuletzt von Fischerbohne (28. August 2009 um 21:06)

  • Danke für Eure Antworten.

    Ich denke nicht, dass ich überreagiert habe. Allerdings glaube ich, dass, wenn die Rechtslage wirklich so ist, ein diplomatischer Ton genausowenig Erfolg verspricht wie aggressive Forderungen. Ich habe meine Probleme durchaus sachlich geschildert, wobei ich sagen muss, dass von Seiten des Hotliners auch nicht auf mich eingegangen wurde. Hotliner haben halt vermutlich ihre Vorgaben und können - auch nicht im Sinne einer kulanten Kundenbetreuung - davon abweichen. In diesem Sinne sollte die Professionalität des Hotline-Personals gegenüber Missstimmungen der Anrufenden immun sein. Er/sie sollte sich ja nicht dazu verleiten lassen, falsche Informationen bzw. Begünstigungen je nach Stimmung des Anrufers zu vergeben?

    Die Rechtslage ist somit wohl geklärt. Danke für die Unterstützung hierbei.
    Ich werde das Ding jetzt noch einmal in Reparatur geben. Aber ich habe wohl das Recht, für die Dauer der Abwesenheit des Geräts ein Ersatzgerät zu verlangen, oder nicht?

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