• hallo, ich hab da ein problem

    ich hab vor 6 mon gmx topmail eingerichtet, für 6 mon kostenlos...habe nun erst gekündigt, scheinbar wurde der evrtrag direkt auf 1 JAHR erweitert und ich habe direkt ne rechnung für die kommenden 6 Monate erhalten...daraufhin habe ich mich umgehend an gmx gewandt (email, kundenservice,d as ganze 4 mal,weil ich keine antwort bekam) ...heute hab ich ne neue rechnung bekommen, weil das konto aufgelöst wurde und die nciht abbuchen konnten inkl einer bearbeitungsgebühr von 12!!!€

    ich bin sowas von verärgert..habe denen jetzt per brief nochmal alles erläutert, wie würdet ihr weiter vorgehen? besteht ncoh ne chance da so rauszukommen? kann man wenigstens die 12 € nicht bezahlen,weill die nicht reagiert haben auf meine emails?

    in der neuen rechnung steht außerdem:
    "Um eine mögliche Vertragssperre zum 25.05.2009 zu vermeiden bitten wir Sie, in Ihrem
    persönlichen Konfigurationsbereich Ihre Bankverbindung zu aktualisieren, damit wir den oben
    genannten Betrag einziehen können. Bitte nutzen Sie dazu folgende URL:"

    bedeutet das, wenn ich nichts mache,dass das ganze nur gesperrt wird, ich dann aber nicht zahlen muss (oder zumindest nur für die nächsten 6 monate?

    Bitte um hilfe, bin etwas verzweifelt

  • Hi fr33bird,

    wenn Du nicht fristgerecht und auch nicht in Schriftform (also NICHT per email) gekündigt hast, sieht das nicht gut für Dich aus (Kündigungsfrist ist bei GMX 4 Wochen zum Ablauf der Mindestvertragszeit).
    Zahlen solltest Du somit auf jeden Fall, denn mit Inkasso an der Hacke wird der Spaß schnell richtig teuer.
    AGB´s GMX

    Wenn Du allerdings noch sicher gehen willst, solltest Du bei Deiner Verbraucherzentrale Gewißheit einholen...

    lg
    Deva

  • Muss nicht sein, wenn du nicht eindeutig darauf hingewiesen wurdest das der Vertrag nach diesen 6 Monaten automatisch weiterläuft und Kosten verursacht bzw im Voraus gekündigt werden muss wenn man nicht verlängert will liegt die Schuld rechtlich nicht bei dir. Dann ist es sche..** egal was in den AGBs steht.
    Aber ja, wegen 12 Euro allzu viel Aufwand zu betreiben lohnt sich nicht.

    Ich würde die 12 Euro einfach mal nicht bezahlen. So werden sie dir deinen Mail Account sperren aber viel mehr machen die auch nicht wegen 12 Euro ;). Aufwand lohnt sich auch für die nicht...^^

    Wenn du auf Nummer sicher gehen willst schau doch mal in einem Verbraucherschutzforum vorbei.

    lg

  • ja, hab mcih mal informiert, ginbt da einige leute , die ähnlcihe Probleme haben...das Unetrnehemn ist ehct mal unglaublich...war immer zufreiden mit gmx, aberd as ist unter aller sau, was die mit ihren kunden abziehen...

    ich werde mcih auf das widerrufsrecht beziehen, da sie mir das nciht schriftlich zukommen haben lassen, somit ist dies nach bgb unendlich lang gültig und ich muss meinen vertrag jederzeit kündigen können, die werden kein geld von mir sehen!

    FINGER WEG VON GMX!!!!

  • Hab im Prinzip das gleiche gehabt: knapp vergessen zu kündigen, vertrag an der backe.
    'Tolerant' zeigte man sich seitens GMX nicht - auch nicht auf Kompromissangebote meinerseits. Aber toll, welcher Netzanbieter lässt dich raus wenn du nicht rechtzeitig gekündigt hast. Von daher kann man nicht sagen das sind Abzocker. Höchstens die Servicekommunikation ist unter aller sau. Aber das ist wiederrum auch bei den meißten netzanbietern der fall.
    Die infos zum widerruf haben sie dir aber in rechtmässiger art und weise zukommen lassen.. das kannste knicken. bezahl einfach und kündige dann schriftlich (mit papier und so am besten)

    SXPS16

  • GMX bucht immer halbjährlich ab, das steht so schon in der Produktbeschreibung von Pro/Topmail. Nichtsdestotroz hast Du laut den AGBs 4 Wochen Kündigungsfrist. Du kannst jetzt also vermutlich einfach so TOPMAIL kündigen.

    Den Betrag, den sie Dir im voraus zuviel abgezogen haben, schreiben Sie Dir auf Dein Konto gut. Das dies tatsächlich so ist, dafür habe ich eine Rechnung bei der eine Gutschrift aus dem Downgrade TopMail -> ProMail resultierte:

    [Blockierte Grafik: http://img12.imageshack.us/img12/3342/gmxrechnung.png]

    Es sei denn Du hast eine Mindestvertragslaufzeit abgeschlossen. Allerdings wäre mir neu, dass die bei Mailprodukten 6 Monate u. mehr bei GMX beträgt.

    Nochmal: Vertragslaufzeit ist unabhängig von der Abbuchung.

    Deine aktuelle Kontoverbindung würde ich aus folgenden Gründen wieder bei GMX hinterlegen:

    1. Genauso unabhängig wie die Vertragslaufzeit von der Abbuchung ist, genauso unabhängig läuft in einer größeren Firma das Inkasso vom Support. Du hast Zahlungen ausstehen, die nicht getätigt wurden. Bis hierhin ist GMX im Recht u. weiß das auch (vgl. Produktbeschreibung bzgl. halbjährlicher Abbuchung). Üblicherweise folgt Rechnung, Mahnung, Mahnung u. ggf. dann Mahnbescheid. Parallel gibt's meist einen negativen SCHUFA Eintrag. Kreditkarte u. neuer Handvertrag sind dann damit gestorben u. das mal in verständliche Worte zu fassen.

    2. Damit Du die Gutschrift bekommst. Denn € -12 Mahngebühr + € 4,99 * ca. 4 verbleibende Monate Gutschrift ergeben immer noch + € 7,96 Gutschrift. Mahngebühr werden sie Dir abziehen. Ist auch gerechtfertigt kannst Dich aber an den Support wenden, ob sie Dir diese nachträglich auf Kullanzbasis wieder gutschreiben.

    GMX hat mir immer innerhalb von 48h geantwortet wenn ich ein Anliegen hatte. Dies habe ich jedoch auch aus dem Kundenbereich mit Angabe der Kd-Nr. getan. Hatte allerdings noch nie mit der Rechnungsstelle zu tun, sondern lediglich dem Produktsupport.

    GMX ist nicht schlimmer als andere Firmen auch. Inkasso etc. geht da nach Schema F. Dass Du die Gutschrift bekommst, dafür lege ich jetzt meine Hand nicht ins Feuer. Aber wie Du oben siehst geschieht dies normalerweise.

    bg,
    7oby

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    Einmal editiert, zuletzt von 7oby (14. Mai 2009 um 01:12)

  • doch, meiner meinugn nahc ist das schon seehr ind er garuen zone,was gmx da treibt!

    a) sie schenken dir 6 mon zum TESTEN woraus dann, bei nicht pünktlicher kündigung eine vertrag übe r12 Monate resultiert? das kanns nciht sein, es gibt referenzfälle, bei denen die Amtsgerichte die agbs nciht als vertragsbestandteil ausgelegt haben, der kunde muss normalerweise ausdrücklich darüber in kenntnis gestzt werden,dwas passiert,wenn er nicht rechtszeitig künfigt, punk1

    b) wie kann man es rechtfertigen,dass ich GELD bezahlen muss um zu kündigen? dies muss ich schriftlich per brief oder per fax (18cent die min) machen...die einrichtungd es vertrags mach ich auch so, dort argumentieren sie, ich würd emich ja durch mein passwort legitimieren - stimmt,
    dann kann cih das so aber auch kündigen, ohne brief - das ist ein unnötiges, gewolltes erschweren der kündigung, auch hier gibt es refernzfälle.


    c) laut bgb §355 abs 2 ist es gestzl. vorgeschrieben,dass die widerrufsbelehrung IN TEXTFORM DAUERJAFT vorzuliegen hat, sie müssen dir diese als brief oder mindestens als email mit anhang zukommen - ist bei mir mal definitiv nicht geschehen! dementsprechend besteht die widerufrist nach bgb unendlich lang, sprich ich kann jetzt den 12mon vertrag genau so kündigen wie noch vor 2 monaten, das ist rehctlich so vorgeschrieben!

    ich lass mich von Gmx nicht verarschen, ich ahbe viele threads darüber gelesen und überall dasselbe, selbst wenn man rechtzeitig küdigt, kommt meist noch ne rechnung.

    GMX fgehört zu 1&1 -> das ist meiner meinung nach der letzte dr*** . dort bestehen nämlich genau diesselben problme (hatte mal webpace beid enen) habe rechtzeitig gekündigt, die haben fröhlich weiter abgegebucht, emailanfragen wurden ignororiert, ich musste mich 2monate mit denen rumschlagen- das ist absolut indiskutabel und in dem falle schon nahezu betrug!


    so geht das nicht. wenn sie meins chreiben nciht akzeptieren werden, wende ich mich an die verbraucherzentrale und hole mirr rechtlichen beistand an der universität, ich kenne einige absolventen und sitze an der quelle.


    so etwas lasse ich mir jedenfalls nicht gefallen

  • Eines vorweg: Deine Ärger kann ich nachvollziehen. Ich arbeite jedoch nicht für GMX noch bin ich Jurist.

    Zitat

    Original von fr33bird
    a) sie schenken dir 6 mon zum TESTEN woraus dann, bei nicht pünktlicher kündigung eine vertrag übe r12 Monate resultiert? das kanns nciht sein


    Ich habe gerade bei den GMX Mailprodukten den 30-Tage Test ausgewählt. Schon auf der ersten Seite erhält man anschließend folgenden Hinweis:

    [Blockierte Grafik: http://img9.imageshack.us/img9/6638/gmxm…rtragslaufz.png]

    In diesem Fall wird sogar eine Mindestvertragslaufzeit eingegangen. Damit nehme ich meine Aussage bzgl. Gutschrift in der Allgemeinheit sogar zurück.

    Was Du an entsprechender Stelle angeklickt bzw. bestätigt hast, weiß ich nicht, da Dein Testzeitraum ja 6 Monate war. Im Moment ist es eigentlich unübersehbar, da man es durch die Angabe der Kontoverbindung noch bestätigen muss. Insbesondere ist es nicht im Kleingedruckten (AGB) versteckt. Somit ist auch Dein Folgesatz mit ", es gibt referenzfälle, bei denen die Amtsgerichte die agbs nciht als vertragsbestandteil ausgelegt haben" nicht weiter relevant, da es hier gar nicht um AGBs geht.

    Da Zeitungsabonnements schon seit jahrzehnten mit vergleichbaren Klauseln abgeschlossen werden, sehe ich da wenig Substanz um Einspruch gegen das Vorgehen zu erheben.

    Zitat

    Original von fr33bird
    b) wie kann man es rechtfertigen,dass ich GELD bezahlen muss um zu kündigen?


    55 cent für einen Brief sind üblich. Ebenfalls kein "Angriffspunkt".

    Zitat

    Original von fr33bird
    c) laut bgb §355 abs 2 ist es gestzl. vorgeschrieben,dass die widerrufsbelehrung IN TEXTFORM DAUERJAFT vorzuliegen hat, sie müssen dir diese als brief oder mindestens als email mit anhang zukommen - ist bei mir mal definitiv nicht geschehen! dementsprechend besteht die widerufrist nach bgb unendlich lang


    Der zitierte BGB Paragraph enthält folgenden Satz:

    Zitat

    Ist der Vertrag schriftlich abzuschließen, so beginnt die Frist nicht zu laufen, bevor dem Verbraucher auch eine Vertragsurkunde, der schriftliche Antrag des Verbrauchers oder eine Abschrift der Vertragsurkunde oder des Antrags zur Verfügung gestellt werden.


    http://dejure.org/gesetze/BGB/355.html

    Unter Juristen wird das wie folgt ausgelegt: Dies ist ein Wenn-A-Dann-B Satz. B gilt natürlich nur, wenn A gilt. A gilt jedoch nicht, da der GMX Vertrag nicht schriftlich erfolgt ist (= Du hast KEINE Unterschrift erteilt, sondern den Vertrag elektronisch wie eine Bestellung bestätigt).

    Natürlich kommt GMX auch den BGB Anforderungen nach. Allerdings nur auf Nachfrage:

    Zitat

    GMX stellt dem Verbraucher schriftlich oder auf einem für ihn verfügbaren dauerhaften Datenträger die in § 312 e BGB genannten Informationen auf Nachfrage zur Verfügung.

    Zusammengefasst: Dein letzter Punkt c) greift nicht, weil die Voraussetzungen nicht erfüllt sind. Wird mit einem Satz abgeschmettert, da A nicht erfüllt ist.

    --

    Wie geht's weiter?

    Man kann sich leicht überlegen, dass hunderte, wenn nicht sogar tausende GMX User Dein Problem haben. Manchen ist es egal, manche lesen so wie Du ein paar Threads in Rechtsforen.

    Für GMX ist das "Standard", wenn hunderte oder womöglich tausende sich mit dem Anliegen an sie wenden. Ein Supportmitarbeiter schaut in einer Liste nach was in Deinem Fall zu tun ist. Das haben die eben schon hundertmal gemacht. Da gibt's aus meiner Erfahrung aber auch einen großen Kullanzspielraum, solange man freundlich bleibt u. sich in gewisser Weise an die Regeln hält.

    Bist Du damit nicht zufrieden u. willst juristisch wegen einem Streitwert von EUR 6 * 4,99 + EUR 12 = EUR 41,94 vorgehen, wirst nicht so sonderlich weit kommen. Zum einen weil der Streitwert nicht hoch genug ist. Hier müssten sich schon einige hundert User zusammenschließen um hier mit juristisches Potential zu erzeugen. Die andere Seite ist wieder die, dass GMX auch damit Erfahrung haben wird. Zwar werden sie nicht hunderte solcher Fälle haben, aber sicherlich jenseits von 30 Stück.

    Schon die Fahrtkosten (noch nicht mal Zeitverlust) zu Deinem juristischen Beistand werden in Kürze die EUR 41,94 übersteigen.

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    Einmal editiert, zuletzt von 7oby (14. Mai 2009 um 11:01)

  • doch das mit dem widerufrecht ist gestezlich vorgeschrieben. der unternehmer muss das vorlegen, von sich aus, nciht auf anfrage...und wenn nciht, liegt die beweislast auf seiner seite...steht im bgb, darauf werd ich mcih berufen... das andere waren kleine zusätze, die nur die meienr meinung anch bestehende unseriösität ganz klar verdeutlichen...

    gmx war für mich immer renommiert, jetzt hab cihe rkannt, dass es wie viele andere auch, ein reines abzockerunternehmen ist. ich werde mich gmx abwenden, so oder so und werde nicht ohne es zu versuchen einfach bezahlen. ich bin keiner der alles so hinnimt, wie es ist und sich bevormunden lässt.

  • Zitat

    Original von fr33bird
    doch das mit dem widerufrecht ist gestezlich vorgeschrieben. der unternehmer muss das vorlegen, von sich aus, nciht auf anfrage...und wenn nciht, liegt die beweislast auf seiner seite...steht im bgb, darauf werd ich mcih berufen.

    Okay, hier gibt's ein Mißverständnis. Es sind zwei Dinge zu unterscheiden:

    1. Vertrag : den gibt's bei GMX auf Nachfrage
    2. Belehrung über das Widerrufsrecht : den gibt's nicht auf Nachfrage, sondern dauerhaft. Er ist als dritter Punkt Widerrufsrecht nach Fernabsatzgesetz ganz oben in den AGBs enthalten:
    http://service.gmx.net/de/cgi/g.fcgi/products/mail/agb

    Den AGBs hast Du mit Vertragsabschluss zugestimmt.

    Meine Anmerkung zu Punkt c) ist somit unzutreffend. Da ich den Vertrag gemeint habe u. Du die Belehrung über das Widerrufsrecht. Mea culpa - habe ich wohl falsch gelesen.

    Demnoch möchtest Du Dich mit GMX über das Wort deutlich schreiten:

    Zitat

    Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem dem Verbraucher eine deutlich gestaltete Belehrung über sein Widerrufsrecht, [...], in Textform mitgeteilt worden ist [...]


    http://dejure.org/gesetze/BGB/355.html

    Du bist der Meinung GMX hat Dich nicht angemessen genug über den Widerruf belehrt, da sie diesen in den AGBs vergraben haben, die Du aber abgenickt hast (obwohl Du jetzt keinen Screenshot hast, der zeigt ob Du wirklich nur die ABG abgenickt oder von einem Widerrufsrecht explizit in Kenntnis gesetz wurdest - das weiß jedoch GMX). Keine Ahnung wie in diesem Fall jetzt die Auslegung/Rechtssprechung ist. Die Erfahrung zeigt aber, dass man Urteil A nicht auf Fall B anwenden kann.

    Beispiel: Wenn jemand ein Jamba Klingelton Abo unwissentlich per SMS bestätigt u. es gibt ein Urteil, dass diese Abo ungültig ist, da der Widerruf nur in den AGBs auf der Jamba Seite verfügbar ist, dann kannst Du dieses Urteil im allgemeinen nicht für Deinen Fall mit GMX verwenden. So spitzfindig ist die Geschichte schon. Denn zwischen SMS und Internet ist ein Medienbruch, die der Kunde zu überwinden hat. Dies ist bei Deinem GMX Vertrag nicht der Fall.

    --

    Unabhängig von der rechtlichen Seite würde Dir jedoch jeder mit ausreichend Erfahrung empfehlen zuerst zu zahlen. Denn wenn Du nicht zahlst, kannst Du nur verlieren. Nicht nur den Betrag plus weitere Mahnkosten, sondern auch einen negativen Schufa Eintrag. GMX hat im Prinzip gar nichts zu verlieren - außer einem guten Ruf u. dazu gibt's Kullanzregelungen.

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    Einmal editiert, zuletzt von 7oby (14. Mai 2009 um 12:51)

  • das geld wird ja von deinem konto abgebucht.... geh zur bank und lass es rückbuchen. lass die nicht mehr an dein geld heran. Lege schriftlich per post widerspruch ein, du wirst zwar nach einigen wochen die erste mahnung bekommen, doch durch den schriftlichen widerspruch buchen sie dir kein geld mehr ab, wenn doch, lass es wieder zurückbuchen.

    Per telefon oder e-mail bringt nix, immer per post oder per fax! Beim fax hast du den vorteil, dass du eine sendebestätigung bekommst (dein beweis für das senden des widerspruchs.

    Mach denen schonmal deinen standpunkt deutlich klar!

    PS: hebe dir alles auf: widerspruchsschreiben, kontoauszüge, sendebestätigung. wenn die dann keinen rückzieher machen, hast du wenigstens was in der hand, falls du dir rechtlichen beistand suchst.

    gruß topper

    Wer ist denn dieser Lan? Und warum veranstaltet er so oft Partys?

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    Bis jetzt ncoh pannenfrei XD

  • also, basierdne auf dem widerufsrecht habe ich den vertrag kündigen und jegliche rechnunguen storniert bekommen!

    gmx konnte nciht nachweisen, dass sie die widerrufsrechtsbelehrung zugeschickt hatten (weil sie es de facto ncih getan haben) damit war die widerrufsfrist unbefristet...

    falls jemand an meinem schreiben interessiert ist, kann er sich gerne melden:)

  • hast du nun 4 wochen vorher deinen vetrag gekündigt? ja oder nein?
    wohl eher nicht. somit verlängert er sich.
    das steht alles groß und fett bei gmx da! bevor man dies abschließt und muss sogar ein häckchen setzen, dass man das alles gelesen hat.

    du stellst dich auf dumm. bevor die mit dir streiten, wird einer dort gesagt haben.
    "Lassen wir den idio** laufen". ein glücklicher kunde ist mehr wert als ein verärgerter Kunde. ich finde trotzdem, dass gmx in recht ist. aber egal.

    Einmal editiert, zuletzt von Jigs (15. Mai 2009 um 18:24)

  • so ein unsinn!

    lies dir sas BGB $ 355 abs 2 +3 durch.


    die widerufsbelehrung muss in TEXTFORM DAUERHAFT vorliegen,d as heißt, es reicht nciht aus, das auf der internet seite darzulegen, es MUSS mindestens per email verschickt werden. das war nciht der fall.
    nach absatz 3 liegt die beweislastd ann beim Unternehmen, ich habe gmx angewiesen mir diese email von damals als beweis zukommen zu lassen - konnten sie nicht.

    laut bgb ist in diesem fall das widerufsrecht unbefristet, somit habe ich davon gebracuh gemacht.

    informier dich erstmal, bevor du andere diffamierst.

    gruß

  • Zitat

    Original von fr33bird
    die widerufsbelehrung muss in TEXTFORM DAUERHAFT vorliegen,d as heißt, es reicht nciht aus, das auf der internet seite darzulegen, es MUSS mindestens per email verschickt werden. das war nciht der fall.

    Auf der Internetseite von GMX steht es auch in TEXTFORM: Ich habe sie oben verlinkt. Daraus ergibt sich, dass Dein 1. Nebensatz mit ", das heißt ..." nicht anwendbar ist. TEXTFORM ist ungleich SCHRIFTLICH. Das wird sogar im §355 unterschieden. Den Unterschied habe ich bereits erläutert. Ich kann desweiteren keinen Hinweis im Gesetzestext zu DAUERHAFT erkennen. Eine solche Auslegung kenne ich ebenfalls nicht. Soll aber nichts heißen.

    Die Textform wird deshalb im Gesetzestext erwähnt, weil eine mündliche Belehrung über dieses Recht nicht ausreicht. Woher Du Deinen Schluss mit "MUSS ... per e-mail" ziehst, ist mir ebenso schleierhaft.

    --

    So wie's aussieht hast Glück gehabt. Ob dies so stimmt: "gmx konnte nciht nachweisen, ...". Bisher erkenne ich weder, dass sie nachweisen mussten (der äußere Zwang wäre erst vor Gericht entstanden) noch erkenne ich, dass sie nachweisen wollten.

    Mal einen Schritt zurückgerudert u. unabhängig von der GMX Geschichte: Ich hoffe Du hast etwas gelernt. Soetwas kann man nicht früh genug erlernen, dazu gehört:

    1. zu lesen was man unterschreibt/anklickt (auch wenn's manchmal schwer ist. Kein Mensch zwingt Dich die ganzen ABGs zu lesen, aber Mindestvertragslaufzeit, Kündigungsfrist, Gebührenordnung sind die zwei wichtigsten Schlagworte)
    2. Gesetzestexte lesen zu können. Erstmal das Beamtendeutsch verstehen. Leider ist das nicht alles. Die Auslegungen sind 3x - 7x so umfangreich - wie Dir jeder Jurastudent erläutern wird. Man kann unmöglich alle Auslegungen kennen.
    3. Verstehen was ein Rechtsstreit ist: Der eine sagt A, der andere B. Bei begründen idealerweise mit richtigen Schlüssen ihre Auslegung. Richter müssen dann beispielsweise entscheiden welches Recht wo stärker wiegt. Selbst wenn man eine richtige u. lückenlose Beweiskette hat, heißt das nicht, dass man den Prozess gewinnt (Dein Anwalt wird Dir immer das Gegenteil sagen, da er an Dir verdient!).
    5. Wissen wo man sich Rat holt. Manche Foren sind voll von Stümpern. Das ist dann nicht immer der beste Rat.
    6.Fingerspitzengefühl: Das heißt z.B. sich in die andere Seite reinzuversetzen u. zu verstehen was sie wohl will u. wie kompromissbereit sie ist.

    Das Problem ist doch: Wenn man schon bei so Lappalien Schwierigkeiten hat, wie wird das dann erst bei richtigen Problemen: Arbeitsplatz, Frau, Haus, Auto, ...

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  • ich zitiere aus wikipedia "Eine wirksame Widerrufsbelehrung muss folgende Anforderungen erfüllen:

    * Sie muss in Textform dauerhaft beim Kunden vorliegen (Text auf Webseite genügt nicht)."

    ein kommolitone der jura studiert (kurz vor ende seines studiums) hat dies bestätigt. kannst ja auch gerne mal die begriffe dauerhaft und textform nachlesen, daraus ergibt sich,dass es mindestens eine email sein muss.


    ich zitiere aus dem BGB §355 abs 2 "Ist der Fristbeginn streitig, so trifft die Beweislast den Unternehmer. " (was der fall ist, wenn die belehrung ncih in dauerhafter textform übermittelt wurde)

    zitiere aus abs 3 "Abweichend von Satz 1 erlischt das Widerrufsrecht nicht, wenn der Verbraucher nicht ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht belehrt worden ist"

    ich habe keine email bekommen, drum war es nich erloschen, achte einfach mal bei weitern verträgen drauf, du bekommst gewöhnlich IMMER die widerufsbelehrung, selbst bei ner bestellung, mitgeschickt, andernfalls ist sie laut bgb unbefristet.

    die sache, dass man sich den vertrag durchlesen soll unterschreibe ich, aber an diesem punkt besteht ne schwachstelle bei diesem vertrag.

    und du kannst mir glauben, hätten die mir eine email damit geschickt, hätten sie diese als beweis zugesendet,das ist ja kein akt und sie hätten ihr geld bekommen.
    so aber nicht, da ich rechtlich durch das bgb abgesichert war und das war keine kulanzreaktion!

    Einmal editiert, zuletzt von fr33bird (16. Mai 2009 um 12:47)

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