Markenrecht und Domains

  • Hiho zusammen,

    heut fand ich einen nette brief im Briefkasten von einem Anwalt. Dieser möchte aufgrund des markenrechts das ich meine Domain lösche und dann von ihnen übernommen werden kann. Es handelt sich um eine domain mit endung .de und es handelt sich um einen namen. Diese domain habe ich vor ca. 10 jahren meiner damaligen freundin geschenkt. Die Markeneintragung wurde 2006 vorgenommen. Auf der seite selber ist einfach nichts, die domain wird nur für die email meiner ex verwendet.
    Hat jemand erfahrung damit? muß ich die domain freigeben?

    danke für antworten

    gruß
    Welpi

    AW M14x / 2820QM /GT555m 3 GB / 1600x900 Display / 8 GB 1866 MHz HyperX RAM / Runcore MSATA SSD 120 GB mit Adapter / 750 GB (7200) Seagate Momentus anstatt des DVD-LW / BT / WLAN / UMTS / Win 7 Ultimate 64 Bit / 2 * 500 GB Backpack / Panasonic UJ-260 BD-RW Brenner Extern / Enermax Aeolus Premium Notebookstand / Dell U3011 (2560x1600) und Samsung 24" (1920x1200) im Desktopbetrieb

  • Also ich hatte vor langer Zeit diverse Artikel gelesen und mit großer Wahrscheinlichkeit wirst du dich nicht wehren können. Falls du einen Anwalt kennst, dort nachfragen. Wenn nein, würde ich diesem Herren zurückschreiben und eventuell lässt sich ja über eine Aufwandsentschädigung für dich verhandeln (Email Adressen ändern, Domain freigeben, ...).
    Wenn du sie einfach freigibst, dann wirst ganz sicher Sedo und Co. die Domain erstmal blockieren. Ob das dem Anwalt bzw. dessen Klienten hilft!?

    Mir fällt gerade noch was ein. In gewisser Weise hat dieser Anwalt ja 3 Jahre deine Webseite geduldet. Hier könnte man ansetzen, dass du die ganze Zeit davon ausgegangen bist diese nicht übergeben zu müssen weil sie seit drei Jahren nicht danach verlangt haben.

  • die sollen dir mal nen korrektes Angebot für die Domain machen. Ich bin jetzt zwar kein Rechtsverdreher, aber ich glaube kaum, dass man dich zwingen kann eine Domain rauszurücken, die du vor Urzeiten registriert hast. Wenn das so einfach ginge würden Sedo und Co nicht soviel Geld mit dem Domain Parking verdienen.


    Haste mal den netten Herrn Google bfragT?

  • ich google seit ich das ding gekriegt habe.... was aber vermutlich ziehen wird, ist das ich die domain lange vor der markenregistrierung registriert habe. Da ich es für ziemlich unverständlich halte das man durch eine spätere markenregistrierung zur freigabe gezwungen werden könnte. Weil sonst müsste ja jeder der ne domain mit seinem spitznamen oder richtigen zb hat auch eine markenregistrierung dafür durchführen.
    Auserdem ist die seite rein privat genutzt. Es gibt dort keine website, nur eine emaladresse wird darüber gehostet.
    Einfach hergeben seh ich einfach nicht ein. Wenn dann sollen sie tatsächlich was dafür springen lassen :)

    edit: auser der firma die die markenrechte hat, kann die domain wegen dispute eintrag bei denic niemand übernehmen. Sobald ich die domain löschen lasse haben die dann automatisch die rechte an der domain

    AW M14x / 2820QM /GT555m 3 GB / 1600x900 Display / 8 GB 1866 MHz HyperX RAM / Runcore MSATA SSD 120 GB mit Adapter / 750 GB (7200) Seagate Momentus anstatt des DVD-LW / BT / WLAN / UMTS / Win 7 Ultimate 64 Bit / 2 * 500 GB Backpack / Panasonic UJ-260 BD-RW Brenner Extern / Enermax Aeolus Premium Notebookstand / Dell U3011 (2560x1600) und Samsung 24" (1920x1200) im Desktopbetrieb

    Einmal editiert, zuletzt von welpi (27. März 2009 um 13:19)

  • Hallo welpi,

    hier stehen einige Hinweise zum Thema Abmahnung im Domainrecht, u.a dieses:

    Zitat

    Der Inhaber einer Marke kann aber niemandem verbieten, seinen eigenen Namen als Domainnamen zu benutzen, wenn der Marke oder dem Unternehmenskennzeichen, auf die sich der Abmahnende beruft, nicht ausnahmsweise eine überragende Bekanntheit zukommt.

    Es kommt also auch darauf an, wie bekannt die Marke ist, ansonsten ist es so einfach nicht, Dir die Domain zu nehmen.

    Auch hier könntest Du weitere Hilfe finden, falls Du beim suchen nicht schon auf diese Seiten gestoßen bist.

    Vielleicht hilft es ja...

    lg
    Deva

  • welpi, wenn ich dich recht verstanden habe handelt es sich bei der Domain um den (nach-)Namen deiner freundin? Wenn ja, hast du recht gute Karten.
    Wenn die Domain zB "mcdonalds.de" lauten würde dann könnte die gleichnamige Fastfoodkette dies aufgrund ihrer Reichweite anfechten, selbst wenn du oder deine so Freundin so heisst.
    Bei "allerweltsnamen" ist dies etwas einfacher. Solange du bzw der Domaininhaber auch diesen Namen trägt kann niemand so leicht die Domain einfordern, es sei denn es steckt ein riesiges bekanntes Unternehmen dahinter.

    Sollte die Domain auf den Nachnamen deiner Freundin laufen aber dein name im DNS eingetragen sein, dann mach einfach ein DNS update und übertrage ihr die Domain. Zeitlich wäre das aber vermutlich auch zu spät.
    Auf der Seite die Deva gepostet hat findet man dazu folgendes:

    http://www.domain-recht.de/magazin/domain…domain-id4.html

    Zitat


    Quelle: domain-recht.de
    Eine Domain als Geschenk?

    Möchten Sie jemandem "seinen" Namen als Domain zum Geburtstag oder zu Weihnachten schenken? Auch hier empfehlen wir, darauf zu achten, dass nicht der Schenker, sondern von Anfang an der Beschenkte als Inhaber der Domain eingetragen wird. Damit ergibt sich aber das "Ärgernis", dass die Rechnung für die Registrierung und die Registrierungsbestätigung gleich an den Beschenkten versandt werden. Mit einem Geschenk und einer Überraschung hat das ganze dann natürlich nicht mehr viel zu tun...

    Wir empfehlen folgende Vorgehensweise: Registrieren Sie die zu verschenkende Domain ganz normal auf Ihren Namen. Später, also nach der Überraschung, können Sie die Domain dann einfach auf den Beschenkten übertragen, d.h. der Beschenkte wird als neuer Domain-Inhaber eingetragen.

    Wenn Sie die Domain auf den Beschenkten übertragen haben, sind Sie aus juristischer Sicht wieder "auf der sicheren Seite". Denken Sie in diesem Zusammenhang aber immer auch an den Spruch "Wo kein Kläger, da kein Richter"!


    Ich würde es dem Anwalt auch so schwierig wie möglich machen ;)

  • Hallo, wenn du nachweisen kannst das du die Domain seit 10 Jahren nutzt ( alte Mails vorhanden??) dann sind deine Chancen sehr gut gegen diesen Markeninhaber.

    Mein Rat, hast du einen Privat Rechtschutz?? Dann nimm dir einen Anwalt der sich bei Internetrecht sehr gut auskennt.

    Hatte das selbe Problem auch und habe dies gewonnen, ohne Gerichtsverhandlung. Mein Anwalt hat nur Beweise gebraucht das ich die Domain schon länger nutze, habe Screenshots aus Getback ( Adresse fällt mir im Moment nicht ein) gemacht, hier sind fast alle Webseiten archiviert mit dem Inhalt der letzten Jahre.

    Allerdings sagst du ja du nutzt nur E-Mail, dann alte Mails raussuchen als Beweis


    Viel Glück

  • vll kennt ihr ja das aktuelle problem von google und deren mail domains, hier in deutschland wurde dem inhaber von gmail recht gegeben der diese vor google hier genutzt hat.
    in der schweiz widerum musste er die rechte an google abtreten.

  • so zuerst mal danke für die vielen antworten :)

    was ich bisher noch rausfand:

    rechtsschutz is nicht. Markenrechtsverletzungen fallen nicht in diesen bereich bzw. sind in §3 ausgeklammert. Ich werd mal versuchen ob sie wenigstens die beratungsgebühr am dienstag beim anwalt übernimmt. Advokat is so berühmt, da muß das drin sein :D
    Der domainname ist nicht der vor oder nachname meiner ex, aber schon ewig ihr spitzname, leider gibt es eine gleichnamige sängerin.
    Da aber die markenrechte 2006 eingetragen wurden, die domain laut http://www.webconfs.com/domain-age.php bereits 9 jahre und 5 monate als ist, nehme ich an ich habe gute karten. Das genaue registrierungsdatum habe ich bei der Denic angefordert. Gehtl leider nur schriflich :(
    Alte mails oder webpages habe ich natürlich nicht, da meine ex das ding als mailer benutzt und das seit 1999. Da wir beide privatmail nicht archivieren ist die suche sinnlos. Aber mails würden auch nicht als beweis gelten, da wenn ich welche wollte miir in 20 min 2000 mails aus dem jahre 1899 generieren kann :D

    Mit den links die ihr geschickt habt, konnte ich mich noch weiter ganz gut informieren. Ich denke ich lasse das für mich nun mal ruhen bis dienstag und werde dann weitere infos meinerseits posten. Falls noch wer interessante links zu diesem thema hat, gerne rein hier und vielen dank :)

    AW M14x / 2820QM /GT555m 3 GB / 1600x900 Display / 8 GB 1866 MHz HyperX RAM / Runcore MSATA SSD 120 GB mit Adapter / 750 GB (7200) Seagate Momentus anstatt des DVD-LW / BT / WLAN / UMTS / Win 7 Ultimate 64 Bit / 2 * 500 GB Backpack / Panasonic UJ-260 BD-RW Brenner Extern / Enermax Aeolus Premium Notebookstand / Dell U3011 (2560x1600) und Samsung 24" (1920x1200) im Desktopbetrieb

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