Internetbetrug oder Echt?!

  • Hi, habe mich neulich bei http://www.streamarchiv.com angemeldet.
    Ich wollte irgendeine kleine Datei downloaden, weiss ich noch.. is schon länger her, nun schau ich seid langem in mein Postfach bei GMX und sehe da lauter E-Mails von Streamarchiv!
    Habe mich dort mit "Fake" - Daten angemeldet, da ich ja dort nichts ernstes gewollt habe...

    zum Beispiel ist eine Email (die Letzte bis jetzt) :

    Guten Tag,
    bei Ihrer Anmeldung auf streamarchiv.com haben Sie vorsätzlich falsche Adressdaten angegeben und unseren kostenpflichtigen Service genutzt.
    Wir geben die offene Zahlung in den nächsten Tagen an ein Inkassounternehmen ab.Dieses wird Ihre Anschrift kostenpflichtig ermitteln.
    Wir stellen Strafanzeige wegen Eingehungsbetrug gegen Ihre Person.
    Auch übergeben wir den Ermittlungsbehörden die IP Adresse des Anmeldezeitpunktes.
    Diese IP wird von jedem Netzbetreiber mindestens 6 Monate gespeichert.
    Eine erfolgreiche Strafverfolgung ist somit gewährleistet.
    Sie erhalten einen negativer Krediteintrag sofern Sie Ihr Schulden nicht begleichen.
    Um diese Vorgänge und erheblich Mehrkosten noch abzuwenden, geben wir Ihnen letztmalig die Gelegenheit, den offenen Betrag zu begleichen.
    Bitte überweisen Sie folgenden Betrag: 96,- Euro + 14 Euro Mahngebühr.
    auf folgendes Konto:
    ja dann halt Kontodaten undson zeuchs...
    sieht halt alles sehr seriös aus oO !
    Ich weiss nicht was ich machen soll, bitte um eure Hilfe!
    soll ich es nun einfach ignorieren oder was?

    Liebe Grüße Dome

  • Gemäss Geburtsdatum hier im Forum bist du, sofern dies stimmt, noch nicht 18. Daher ist der Vertrag grundsätzlich ungültig.

    Eine kurze Google-Suche hat viele Foreneinträge über diese Firma gebracht Link

    Wenn du "Angst" hast, dann melde dich bei einem auf Internetrecht spezialisiertem Rechtsanwalt/Verbraucherschutz/Gulli.de ;)

    In Zukunft AGBs lesen und/oder Proxy benutzen.

    LG Vanadis

  • Tja, was soll man da machen!

    Nimm dir nen Anwalt!
    Ich hoffe du hast ne Rechtsschutzversicherung, sonst wird das auch nochmal teuer!
    Klingt für mich so, als hätte es alles Hand und Fuß, wäre aber vorsichtig mit stumpf irgendwas überweisen!

    Erstmal Anwalt, Rechtsschutz und Mama und Papa fragen!

    //edit:
    Ach Minderjährig^^
    Oh, stimmt ja die Bilder ;)
    Du warst das....

    Der Vertrag ist schwebend ungültig, allerdings lassen sich vermutlich bestimmte Ansprüche geltend machen, die dann von Mama und Papa zu tragen seien werden...!

    Aber hierzu trifft der Rat "Rechtsschutz fragen" immernoch zu!

    (☞゚ヮ゚)☞............ (⊙ˍ⊙) ...............☜(゚ヮ゚☜)

    Einmal editiert, zuletzt von Schnubby (25. März 2009 um 19:54)

  • naja selbst schuld *G*

    im glücksfall bekommst du weder eine mahnung noch irgendeinen schufa eintrag

    wenn du pech hast tritt das ganze ein was da steht, was ich allerdings für unwahrscheinlich halte, da das inkasso unternehmen keinerlei befugnis hat bei dem provider deine daten zu erfragen

    einfach ignorieren... und im zweifelsfall nach einem anwalt umsehen

    Zitat

    Hat der Kunde das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet, muss für die Anmeldung eine schriftliche Bestätigung des Erziehungsberechtigten vorliegen. Falls bei Vertragsschluss das Geburtsdatum abgefragt wird, darf unter keinen Umständen ein falsches Geburtsdatum angegeben werden. Bei Angabe falscher Daten wird Strafanzeige wegen Eingehungsbetruges erstattet. Auch Heranwachsende sind strafmündig.

    also das hört sich schon sehr nach betrug an, ich würde einfach sagen, dass du darauf nicht reagierst bis post kommt

    Einmal editiert, zuletzt von Djthills (25. März 2009 um 19:51)

  • Auf keinen fall ignorieren!

    Lese mal die AGB. Was du zugestimmt hast weiss ich nicht aber es kann sein dass du ein Vertrag abgeschlossen hast ohne es zu merken.

    Wenn das der Fall ist, würde ich zahlen, weil ich es muss. Sonst kann es immer teuer werden.

    XPS 420 Q9550, 6GB@800MHz,Intel SSD 320, MSI R6870, Win7 x64

  • Zitat

    Original von Deep
    Auf keinen fall ignorieren!

    Lese mal die AGB. Was du zugestimmt hast weiss ich nicht aber es kann sein dass du ein Vertrag abgeschlossen hast ohne es zu merken.

    Wenn das der Fall ist, würde ich zahlen, weil ich es muss. Sonst kann es immer teuer werden.

    leute wie du sind deren haupteinnahmequelle, rate mal warum

  • Habe solche Erfahrungen als ich noch halb so groß war, öfter mal machen müssen. Einmal hat Muddi sofort Hysterie geschoben und sofort überwiesen. Nach weiteren Recherchen in ähnlichen Fällen kam ich dann zu dem Schluss, dass Ignoranz ein effizientes, wenn auch ziemlich passives Mittel ist, solchen Androhungen aus dem Weg zu gehen.
    Bei der letzten Mail jedoch, die ich bekam, bat ich darum, mich nicht länger zu belästigen oder ich sähe mich gezwungen, die Sache meinem Anwalt zu übergeben. Dies tat ich nur, weil mir die Mail "Hand-erstellt" vorkam. Daraufhin kam eine weitere Mahnung, bei der mir klar wurde, dass das nicht sein konnte. Wirklich ernsthaft setzen die meisten Firmen sich anscheinend nicht damit auseinander und verteilen einfach automatische Mails an alle, die ihre Daten dort hinterlassen, weil sie die AGBs nicht gelesen haben. Ich würde mir keine Sorgen machen...

    Einmal editiert, zuletzt von Kai Tee (25. März 2009 um 19:58)

  • Naja, bisher habe ich nichts bezahlt, besonders nicht für solche Abzocker! Ich habe aber viele Leute gesehen die einfach ignoriert haben und am ende zahlen müssten...

    Kann jeder selber entscheiden!

    XPS 420 Q9550, 6GB@800MHz,Intel SSD 320, MSI R6870, Win7 x64

  • Zitat

    Original von Sch1w1
    Angst direkt , Nein...
    aber Respekt halt, sagen wirs so^^
    18 bin ich noch nicht, richtig gesehen, also ich werde das erstmal ignorieren, und wenn die mich weiter spammen... naja... was will ich halt machen ?(
    ich lass einfach ma bisschen Zeit verstreichen...

    Lg Dome

    ist wohl das beste^^

    hab das damals auch mal ausversehen gemacht wegen einem IQ test (kp was mich damals geritten hat -.-)

    hat sich hinterher heraus gestellt, dass es auch son vertragsabschlussteil ist, damals gab es noch nicht dieses gesetz, dass die auf der startseite die kosten der anmeldung offenlegen müssen

    naja hab mich auch mit fakedaten angemeldet, leistung eingestrichen aber nie gezahlt

    und auch nie etwas von denen gehört

  • Als erstes SOFORT Widerspruch einlegen, wenn deine Email Adresse oder deine Kontaktdaten auf deine wahre Identität schliessen lassen.

    Auch ohne Anwalt kannst du das machen. Dafür gibt es im Netz eine Menge Vorlagen! Wenn du hierfür die Fristen versäumst, kaönntest du auch bei einem eigentlich nicht gerechtfertigten Grund in die Lage kommen, dass du zahlen musst.
    Warte mit dem Widerspruch auf gar keinen Fall!!! Dieser ist wichtig, damit die Fristen für weitere Schritte nicht gefährdet sind!

    Wie schon gesagt wurde, scheinst du keine 18 zu sein, weshalb du bedingt geschäftsfähig bist. Dann kann dir ein Inkassobüro sicherlich keine Kosten für eine Adressfindung in Rechnung stellen. Weiter gilt: Was wollen die mit deiner IP Adresse machen? Richtig, gar nichts können die damit machen! Die angeblich erfolgreiche Strafverfolgung soll dich einschüchtern, ist ansonsten wertlos! Ein Schufaeintrag? Mehr als lächerlich!

    Zahlen musst du (nach dem du Widerspruch eingelegt hast) nur, wenn der Preis der Anmeldung eindeutig gekennzeichnet war oder ist!!! Die AGB helfen dem Unternehmen in keinster Weise! Ab §309 schützt das BGB besonders Verbraucher vor nicht zu erwartenden Klauseln in AGB und dazu gehören auch versteckte Kosten. Zumal sind AGB über das Internet so oder so immer noch ein Streitpunkt vor Gericht und fraglich. Beispielsweise gelten AGB von Unternehmen nicht, wenn man am Telefon als Verbracuher einen Vertrag abschließt. Die AGB gelten hier erst, wenn dir der Verkäufer am Telefon die Möglichkeit, die AGB wahrzunehmen, ein Link zum Internet reicht hier nicht, was bedeutet, er muss dir aktiv anbieten, die AGB dir vorzulesen! AGB sind kein Freibrief für Unternehmen.

    SXPS 16

    P8600 @ 2,4Ghz, 4GB RAM, 320GB Seagate Harddisk (7200/min), Ati 3670 512MB, 1080p Display, Blu-Ray, Bluetooth, WLAN 5300

    Einmal editiert, zuletzt von Long (25. März 2009 um 20:00)

  • Aber eine Rechtsschutzversicherung kann ich jedem nur ans Herz legen!

    Kostet nur ein paar Euro und kann echt Nerven sparen, einfach die Gewissheit zu haben ;)

    (☞゚ヮ゚)☞............ (⊙ˍ⊙) ...............☜(゚ヮ゚☜)

  • Zitat

    Original von Sch1w1
    geteilte Meinung..
    hat jemand schon ähnliche Probleme mit diesem "Anbieter" gehabt?
    wenn ja wie ist verlaufen etc.. etc..
    eeehm Einspruch einlegen... mhm .. wie?

    Lg Dome

    email, per post wird es nichts bringen, das sind meist nur briefkastenfirmen

    kennt man doch aus den ganzen reportagen wo die dahin fahren und nichts finden xD

  • hier mal ein Link von Bild.de:)

    http://www.bild.de/BILD/digital/b…den-klicks.html

    da steht einiges über "Sich Wehren".
    Ich würde mich mal beim Verbraucherschutz mal informieren. Bestimmt sind da mehrere beschwerden.

    streamarchiv belegt Platz 16 der fiesesten Internetseiten 8o

    Sony VGN-Z21 MN :baby:
    Mobile DualCore Intel Core 2 Duo P8600, 2.4 GHz
    Mobile Intel(R) 4 Series Express Chipset Family+Grafikkarte NVIDIA GeForce 9300M GS
    4 GB (DDR3-1066 DDR3 SDRAM)
    Full HD

  • Zitat

    Original von Djthills


    email, per post wird es nichts bringen, das sind meist nur briefkastenfirmen

    kennt man doch aus den ganzen reportagen wo die dahin fahren und nichts finden xD

    ja genau, mein erster gedanke...

    ich Chill jetzt einfach.. :P

    Lg Dome

  • 1. Eingehungsbetrug... das muss ne neue Wortschöpfung sein... sowas hats noch nicht gegeben und wirds auch nicht geben^^

    2. Es gibt da einen Unterschied zwischen Zivilrecht und Strafrecht. Wenn du tatsächlich einen Vertrag eingegangen sein solltest, dann liegt nur ein Zivilrechtlicher Anspruch vor, kein Strafrechtlicher.

    3. Erst seit dem 1.1.2009 werden die IP-Adressen von der Deutschen Telekom bevorratet, vorher haben die das nur für statistische Auswertungen gemacht. Wir sind im Monat März, also haben die maximal die letzten 3 Monate.

    4. Grundsätzlich ist ein sofortiger Widerspruch eine gute Ausgangsbasis, da die Beweislast bei ihnen liegt. Sollte es tatsächlich zu einem Titel kommen (d.h. bei einem Amtsgericht für gültig erklärt werden) ist es unerheblich, ob ein Anspruch bestand. Bezahlt werden muss dann auf jeden Fall.

    2010: SXPS 1655
    2007: XPS M1530
    2006: Inspiron 6000
    2002: Inspiron 8000

  • Zitat

    Original von Carmir
    1. Eingehungsbetrug... das muss ne neue Wortschöpfung sein... sowas hats noch nicht gegeben und wirds auch nicht geben^^


    nur weil du es noch nicht gehört hast, kann es das trotzdem geben...Eingehungsbetrug gibt es sehr wohl...Google kann dir helfen

    Studio XPS 16 - P8700 (2,53Ghz), ATI 4670, 256 GB SSD, 4GB Ram, 16" FullHD-RGBLED - Windows 7

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!