Rücktritt vom Kaufvertrag

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    • Rücktritt vom Kaufvertrag

      Abend,

      mein DELL hatte bis jetzt mehrere Defekte. Erst gingen die USB 3.0- Ports nicht. Problem wurde dann von DELL behoben.
      Leider hatte das Mainboard einen Schaden an der Nvidia Grafik (siehe meinen Beitrag unter Hardware Probleme). Deswegen war gestern ein Techniker bei mir und hat das Mainboard getauscht. Nach dem Einbau bemerkte er, dass DELL im das falsche Mainboard zukommen lies.
      Morgen (7.12) kommt er wieder und baut (hoffentlich) das Richtige ein.

      Meine Frage(n):
      - kann ich beim dritten, fehlgeschlagenen Versuch der Reparatur vom Kaufvertrag zurücktreten? (das könnte schließlich morgen schon der Fall sein)
      - muss es dabei absolut der gleiche Fehler sein, oder reicht das gleiche Teil?
      - DELL bietet ja manchmal das Swapen an. Hat da jemand Erfahrung, Tipps, etc..?


      MfG
      sniffer08
      Mein DELL:

      Dell XPS L702X
      - i7 2630QM
      - GT 555M 3GB (ohne 3D)
      - 17,3" @1600x900
      - 8GB DDR3- 1333Mhz
      - 120GB SSD (von A- Data)
      - 500GB HDD
      - 9 Zellen Akku
      - Razer Orochi
    • Wann hast du ihn gekauft?

      - Ich glaube das Recht vom Kaufvertrag zurückzutreten hast du da nicht.
      - Muss AFAIK 3x der gleiche Defekt sein - Kommt aber auf die Kulanz des Herstellers an
      - Habe jetzt schon 2x geswappt - Fazit: Dell macht das noch, aber da muss einiges fehlgeschlagen sein an deinem Notebook.
      Was ich damit sagen will: Mach dir keine großen Hoffnungen auf ein Swapangebot - Dell ist längst nicht mehr so kulant wie früher.

      DN41
      (Thinkpad T440s - entschuldigt die Unannehmlichkeiten :D)
      Unterwegs: Nexus 5 32GB / Nexus 7 16GB
      Ruhestand: XPS M1530, SXPS16 (1645), XPS15 (L502x)

      [Blockierte Grafik: http://dl.dropbox.com/u/17754004/XPSTeam_DN41.jpg]
    • Hallo,

      gekauft hab ich ihn am 3.8.11.

      Ich bin jetzt nicht das Jura- Genie, aber das ist doch so wenn das Gerät 3x repariert werden muss, kann ich doch normalerweiße vom Vertrag zurücktreten(?). Auch bei einer Gewährleistung.

      Wie Kulant ist den Dell im Allgemeinen? Irgendwelche Beispiele?

      Danke für die schnelle Antwort übrigens :).

      MfG
      Mein DELL:

      Dell XPS L702X
      - i7 2630QM
      - GT 555M 3GB (ohne 3D)
      - 17,3" @1600x900
      - 8GB DDR3- 1333Mhz
      - 120GB SSD (von A- Data)
      - 500GB HDD
      - 9 Zellen Akku
      - Razer Orochi
    • Meines Wissens nach muss 3x der selbe Defekt auftreten - bin ich mir aber auch nur zu 95% sicher.
      Hatte natürlich auch schon andere Beispiele wie bei T-Mobile, da reichten 3 verschiedene Defekte, wobei 3x das gesamte Smartphone natürlich getauscht wurde.
      Einen Maßstab für die Kulanz seitens Dell gibt es nicht. Das variiert von Fall zu Fall und von Mitarbeiter zu Mitarbeiter.

      DN41
      (Thinkpad T440s - entschuldigt die Unannehmlichkeiten :D)
      Unterwegs: Nexus 5 32GB / Nexus 7 16GB
      Ruhestand: XPS M1530, SXPS16 (1645), XPS15 (L502x)

      [Blockierte Grafik: http://dl.dropbox.com/u/17754004/XPSTeam_DN41.jpg]
    • Was bedeudet denn Swap???

      Danke
      LG Kay01

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      WIN 7 64 Bit/ L702X/ i7-2670 (i7-2630) / 8GB (6GB) RAM/ Nvidia GT 555M/ FHD WLED 3D/ 750GB HDD (640GB HDD)/ Intel Combo Advanced N-6230/ Blu Ray/ Backlit/ Tv Tuner/
    • Swap=Austausch gegen ein neues Komplettsystem. (Notebook wird durch Nachfolger o.ä. ersetzt)

      DN41
      (Thinkpad T440s - entschuldigt die Unannehmlichkeiten :D)
      Unterwegs: Nexus 5 32GB / Nexus 7 16GB
      Ruhestand: XPS M1530, SXPS16 (1645), XPS15 (L502x)

      [Blockierte Grafik: http://dl.dropbox.com/u/17754004/XPSTeam_DN41.jpg]
    • :thumbsup: ;) Aha O.K. Danke wieder was gelernt!!
      LG Kay01

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    • innerhalb der gesetzlichen Gewährleistung muß es nicht derselbe Defekt sein ;)
      siehe auch hier:
      Unterschiede Gewährleistung und Garantie

      lg
      Deva
      [Blockierte Grafik: http://img135.imageshack.us/img135/7013/xpsteamdeva.png]

      XPS M1730 - Smoke Grey • Core 2 Extreme X9000 3.0 Ghz • Dual SLI 512MB 8800GTX • 8 GB RAM • 500 GB Seagate Momentus • 120 GB SSD Intel 320
    • Also vom Gesetz her gibt es keine (meiner Meinung nach) "klare" Äußerung.
      Im § 440 BGB 2 heißt es:
      Eine Nachbesserung gilt nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt. (stand 2011)

      Aber dennoch ist dein Gerät ja unbrauchbar und dadurch liegt ein Sachmangel vor. Logisch wäre es also, dass es 2 gescheiterte Versuche sind und du zurücktreten kannst. Aber im deutschen Steuerrecht weiß man ja nie.

      Ich vermute aber dass du vom Kaufvertrag zurücktreten kannst.
    • Für einen Rücktritt ohne vorherige Fristsetzung ist es gem. § 440 S.2 BGB ausreichend, wenn zwei Mal ein erheblicher Mangel aufgetreten ist, der vom Verkäufer nicht behoben werden kann.
      Dafür ist auch der Fall ausreichend, dass bei der Behebung von Mangel A ein "Mangel" B verursacht wird, und Mangel B dann nicht behoben werden kann.

      Es muss sich dabei weder um den selben Fehler handeln noch muss dreimal ein Mangel aufgetreten sein bzw. dreimal nachgebessert worden sein.
    • Dauerposter schrieb:

      Für einen Rücktritt ohne vorherige Fristsetzung ist es gem. § 440 S.2 BGB ausreichend, wenn zwei Mal ein erheblicher Mangel aufgetreten ist, der vom Verkäufer nicht behoben werden kann.
      Dafür ist auch der Fall ausreichend, dass bei der Behebung von Mangel A ein "Mangel" B verursacht wird, und Mangel B dann nicht behoben werden kann.
      Siehe Poste vor dir.
      Also wenn es wirklich nicht klappen sollte und der Laptop nicht funktioniert bzw. wieder mal in Zukunft etwas kaputt geht, dann würde ich an deiner Stelle direkt eine E-Mail an DELL schreiben und ihnen itteilen dass du vom Kaufvertrag zurücktrittst auf Grund der Mängel und das sie das Gerät abholen lassen. Schick es nur nicht auf deine Kosten zurück, das muss DELL übernehmen.
      Viel Erfolg!
    • XPS-CA schrieb:

      Dauerposter schrieb:

      Für einen Rücktritt ohne vorherige Fristsetzung ist es gem. § 440 S.2 BGB ausreichend, wenn zwei Mal ein erheblicher Mangel aufgetreten ist, der vom Verkäufer nicht behoben werden kann.
      Dafür ist auch der Fall ausreichend, dass bei der Behebung von Mangel A ein "Mangel" B verursacht wird, und Mangel B dann nicht behoben werden kann.
      Siehe Poste vor dir.
      Also wenn es wirklich nicht klappen sollte und der Laptop nicht funktioniert bzw. wieder mal in Zukunft etwas kaputt geht, dann würde ich an deiner Stelle direkt eine E-Mail an DELL schreiben und ihnen itteilen dass du vom Kaufvertrag zurücktrittst auf Grund der Mängel und das sie das Gerät abholen lassen. Schick es nur nicht auf deine Kosten zurück, das muss DELL übernehmen.
      Viel Erfolg!
      Also ich kann in den Posts vor mir etwa das Wort "erheblich" nicht finden ?(
    • DELL bietet ja manchmal das Swapen an. Hat da jemand Erfahrung, Tipps, etc..?


      Würde einen Swap in deiner Situation nicht ausschließen. Da dein Gerät aber eh eines der neuesten Generation ist, kannst halt nur das gleiche wieder bekommen( bzw mit besserer Hardware gegen Aufzahlung), nur halt neu.

      Beim der dritten erfolglosen Reperatur werden sie dir wohl zwei Optionen vorschlagen: Abholen und Reperatur in der Werkstatt oder Swap ... war zumindest bei mir so.
      M17xR3: 580M GTX / i7- 2760 QM / 128 GB SSD, 500 GB HDD / 8 GB Ram / Blue-Ray Laufwerk
      XPS 14z: 520M GT / i7-2640 / 750 GB HDD / 6 GB Ram
      XPS 13: i5-6200U / 256 GB SSD / 8 GB Ram / Full-HD Display
    • gerade eben war der Techniker da und jetzt läuft mein PC wieder fehlerfrei.

      Ich werde auf jeden Fall meine Gewährleistung verlängern, man weiß ja nie...
      Mein DELL:

      Dell XPS L702X
      - i7 2630QM
      - GT 555M 3GB (ohne 3D)
      - 17,3" @1600x900
      - 8GB DDR3- 1333Mhz
      - 120GB SSD (von A- Data)
      - 500GB HDD
      - 9 Zellen Akku
      - Razer Orochi
    • Wie sind denn eigentlich die Preise für eine Verlängerung oder ein Upgrade der Gewährleistung/Garantie???
      LG Kay01

      ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
      WIN 7 64 Bit/ L702X/ i7-2670 (i7-2630) / 8GB (6GB) RAM/ Nvidia GT 555M/ FHD WLED 3D/ 750GB HDD (640GB HDD)/ Intel Combo Advanced N-6230/ Blu Ray/ Backlit/ Tv Tuner/
    • Dauerposter schrieb:

      XPS-CA schrieb:

      Dauerposter schrieb:

      Für einen Rücktritt ohne vorherige Fristsetzung ist es gem. § 440 S.2 BGB ausreichend, wenn zwei Mal ein erheblicher Mangel aufgetreten ist, der vom Verkäufer nicht behoben werden kann.
      Dafür ist auch der Fall ausreichend, dass bei der Behebung von Mangel A ein "Mangel" B verursacht wird, und Mangel B dann nicht behoben werden kann.
      Siehe Poste vor dir.
      Also wenn es wirklich nicht klappen sollte und der Laptop nicht funktioniert bzw. wieder mal in Zukunft etwas kaputt geht, dann würde ich an deiner Stelle direkt eine E-Mail an DELL schreiben und ihnen itteilen dass du vom Kaufvertrag zurücktrittst auf Grund der Mängel und das sie das Gerät abholen lassen. Schick es nur nicht auf deine Kosten zurück, das muss DELL übernehmen.
      Viel Erfolg!
      Also ich kann in den Posts vor mir etwa das Wort "erheblich" nicht finden ?(

      Dauerposter schrieb:

      Zitat von »XPS-CA«






      Zitat von »Dauerposter«



      Für einen Rücktritt ohne vorherige Fristsetzung ist es gem. § 440 S.2 BGB ausreichend, wenn zwei Mal ein erheblicher Mangel aufgetreten ist, der vom Verkäufer nicht behoben werden kann.
      Dafür ist auch der Fall ausreichend, dass bei der Behebung von Mangel A ein "Mangel" B verursacht wird, und Mangel B dann nicht behoben werden kann.
      Siehe Poste vor dir.
      Also wenn es wirklich nicht klappen sollte und der Laptop nicht funktioniert bzw. wieder mal in Zukunft etwas kaputt geht, dann würde ich an deiner Stelle direkt eine E-Mail an DELL schreiben und ihnen itteilen dass du vom Kaufvertrag zurücktrittst auf Grund der Mängel und das sie das Gerät abholen lassen. Schick es nur nicht auf deine Kosten zurück, das muss DELL übernehmen.
      Viel Erfolg!
      Also ich kann in den Posts vor mir etwa das Wort "erheblich" nicht finden ?(

      Dauerposter schrieb:

      XPS-CA schrieb:

      Dauerposter schrieb:

      Für einen Rücktritt ohne vorherige Fristsetzung ist es gem. § 440 S.2 BGB ausreichend, wenn zwei Mal ein erheblicher Mangel aufgetreten ist, der vom Verkäufer nicht behoben werden kann.
      Dafür ist auch der Fall ausreichend, dass bei der Behebung von Mangel A ein "Mangel" B verursacht wird, und Mangel B dann nicht behoben werden kann.
      Siehe Poste vor dir.
      Also wenn es wirklich nicht klappen sollte und der Laptop nicht funktioniert bzw. wieder mal in Zukunft etwas kaputt geht, dann würde ich an deiner Stelle direkt eine E-Mail an DELL schreiben und ihnen itteilen dass du vom Kaufvertrag zurücktrittst auf Grund der Mängel und das sie das Gerät abholen lassen. Schick es nur nicht auf deine Kosten zurück, das muss DELL übernehmen.
      Viel Erfolg!
      Also ich kann in den Posts vor mir etwa das Wort "erheblich" nicht finden ?(

      Was hat das mit erheblich zu tun. Mangel ist Mangel. Wenn etwas nicht so ist wie es sein sollte müssen sie es beheben. Wenn es zweimal nicht klappt dann kann man zurücktreten. Zumal ich im BGB auch kein "erheblich" finde.
    • XPS-CA schrieb:

      Dauerposter schrieb:

      XPS-CA schrieb:

      Dauerposter schrieb:

      Für einen Rücktritt ohne vorherige Fristsetzung ist es gem. § 440 S.2 BGB ausreichend, wenn zwei Mal ein erheblicher Mangel aufgetreten ist, der vom Verkäufer nicht behoben werden kann.
      Dafür ist auch der Fall ausreichend, dass bei der Behebung von Mangel A ein "Mangel" B verursacht wird, und Mangel B dann nicht behoben werden kann.
      Siehe Poste vor dir.
      Also wenn es wirklich nicht klappen sollte und der Laptop nicht funktioniert bzw. wieder mal in Zukunft etwas kaputt geht, dann würde ich an deiner Stelle direkt eine E-Mail an DELL schreiben und ihnen itteilen dass du vom Kaufvertrag zurücktrittst auf Grund der Mängel und das sie das Gerät abholen lassen. Schick es nur nicht auf deine Kosten zurück, das muss DELL übernehmen.
      Viel Erfolg!
      Also ich kann in den Posts vor mir etwa das Wort "erheblich" nicht finden ?(

      Dauerposter schrieb:

      Zitat von »XPS-CA«






      Zitat von »Dauerposter«



      Für einen Rücktritt ohne vorherige Fristsetzung ist es gem. § 440 S.2 BGB ausreichend, wenn zwei Mal ein erheblicher Mangel aufgetreten ist, der vom Verkäufer nicht behoben werden kann.
      Dafür ist auch der Fall ausreichend, dass bei der Behebung von Mangel A ein "Mangel" B verursacht wird, und Mangel B dann nicht behoben werden kann.
      Siehe Poste vor dir.
      Also wenn es wirklich nicht klappen sollte und der Laptop nicht funktioniert bzw. wieder mal in Zukunft etwas kaputt geht, dann würde ich an deiner Stelle direkt eine E-Mail an DELL schreiben und ihnen itteilen dass du vom Kaufvertrag zurücktrittst auf Grund der Mängel und das sie das Gerät abholen lassen. Schick es nur nicht auf deine Kosten zurück, das muss DELL übernehmen.
      Viel Erfolg!
      Also ich kann in den Posts vor mir etwa das Wort "erheblich" nicht finden ?(

      Dauerposter schrieb:

      XPS-CA schrieb:

      Dauerposter schrieb:

      Für einen Rücktritt ohne vorherige Fristsetzung ist es gem. § 440 S.2 BGB ausreichend, wenn zwei Mal ein erheblicher Mangel aufgetreten ist, der vom Verkäufer nicht behoben werden kann.
      Dafür ist auch der Fall ausreichend, dass bei der Behebung von Mangel A ein "Mangel" B verursacht wird, und Mangel B dann nicht behoben werden kann.
      Siehe Poste vor dir.
      Also wenn es wirklich nicht klappen sollte und der Laptop nicht funktioniert bzw. wieder mal in Zukunft etwas kaputt geht, dann würde ich an deiner Stelle direkt eine E-Mail an DELL schreiben und ihnen itteilen dass du vom Kaufvertrag zurücktrittst auf Grund der Mängel und das sie das Gerät abholen lassen. Schick es nur nicht auf deine Kosten zurück, das muss DELL übernehmen.
      Viel Erfolg!
      Also ich kann in den Posts vor mir etwa das Wort "erheblich" nicht finden ?(

      Was hat das mit erheblich zu tun. Mangel ist Mangel. Wenn etwas nicht so ist wie es sein sollte müssen sie es beheben. Wenn es zweimal nicht klappt dann kann man zurücktreten. Zumal ich im BGB auch kein "erheblich" finde.
      Dann solltest du die Rechtsfindung denjenigen überlassen, die die Rechte studiert haben und ihre Befähigung im Rahmen zweier bestandender Staatsexamina unter Beweis gestellt haben :)

      BTW: § 323 V 2 BGB regelt.