Unterschiede Gewährleistung und Garantie

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    • ... na dann: hau in die Tasten ;)

      Die beiden Seiten sind schon unter Punkt 4 verlinkt...

      lg
      Deva

      P.S: Konstruktive Mitarbeit nervt nie ;)
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      XPS M1730 - Smoke Grey • Core 2 Extreme X9000 3.0 Ghz • Dual SLI 512MB 8800GTX • 8 GB RAM • 500 GB Seagate Momentus • 120 GB SSD Intel 320
    • Deva schrieb:

      ... na dann: hau in die Tasten ;)

      Die beiden Seiten sind schon unter Punkt 4 verlinkt...

      lg
      Deva

      P.S: Konstruktive Mitarbeit nervt nie ;)

      Schaun mer mal ;)

      Noch eine Frage zur Formatierung. Har es einen besonderen Grund, dass viele Zeilen
      genau nach einem Satz enden? Spricht etwas dagegen, die Zeilenumbrüche nach ca.
      80 Zeichen zu machen? Dies würde den Komfort beim Lesen IMO erheblich verbessern.
      Ich mache Dir gerne mal ein Muster vom ersten Absatz und natürlich auch den Job.

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      * XPS M1330 Product Red | 4 GB Ram
      * Intel® Core™ 2 Duo-Prozessor T8100 2,1 GHz
      * 13.3" LED-Display CMO1309 | Bios A15
      * Windows7®-Ultimate 64-Bit
      * nVidia® GeForce® 8400M GS mit 128 MB
      * Intel SSD SA2M160G2GC @ 0 U/Min ;-)
      * XPS vor-Ort-Service bis 10.06.2012
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    • So, ich hab' das mal für den ersten Teil im Vorgriff umgesetzt und poste das hier. Einige
      Kürzungen und Ergänzungen habe ich mir auch erlaubt, stelle das aber ausdrücklich nur zur
      Beurteilung.


      Garantie und Gewährleistung werden vom Kunden gerne in einen Topf geworfen. Kommt es zum
      "G"-Fall, entstehen deshalb oft falsche Erwartungen und letztlich Frust. Dieses HowTo soll zum
      besseren Verständnis und zum konflikfreieren Umgang der Vertragspartner beitragen. Es bezieht
      sich auf private Käufer. Für gewerbliche Abnehmer gelten andere Regelungen.

      Die Gewährleistung ist in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben und umfasst alle Mängel, die
      vor dem Kauf bestanden haben, aber erst später auftreten. Sie beträgt bei Neuware 24 Monate.

      Macht ein Verbraucher Ansprüche aus der Gewährleistung geltend, sieht das Gesetz vor, dass
      er den Nachweis zu erbringen hat, dass der Mangel bereits beim Kauf vorhanden bzw. angelegt
      war. In der Praxis wird dieser Nachweis vom Verkäufer nur sehr selten verlangt.
      Tritt der Mangel innerhalb der ersten 6 Monate auf, wird vermutet, dass er bereits bei Übergabe
      der Ware bestand. Der Käufer muss innerhalb dieser Frist, aufgrund der Beweislastumkehr,
      keine Nachweise erbringen. Erst nach Ablauf der 6 Monate kann der Verkäufer diesen Nachweis
      verlangen. Ansprüche aus der Gewährleistung sind stets gegenüber dem Händler geltend zu
      machen. Hat man das Produkt nicht bei bei Dell erworben, ist der Verkäufer und nicht Dell zur
      Leistung verpflichet.

      Aus der Gewährleistung kann der Kunde die Reparatur oder den Umtausch in ein mangelfreies
      Gerät verlangen. Bei höherwertigen Geräten ist in der Regel dem Verkäufer die Reparatur zu
      gestatten, dies allerdings innerhalb einer angemessenen Frist (ca. 14 Tage). Spätestens nach
      zweimaliger Nachbesserung oder auch Tausch, kann der Kunde vom Kaufvertrag zurücktreten.
      Die Kosten für die Rücksendung trägt der Händler. Einen Gutschein muß der Käufer nicht
      akzeptieren.
      ?? Ist eine Minderung des Kaufpreises in Form einer Nutzungsentschädigung noch zulässig??

      Ausführlicher ist das hier beschrieben, und noch ausführlicher hier beschrieben.

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    • lieber noch am inhalt was machen.

      mich stört persönlich dieser umbruch und da bin ich nicht der einzigste gewesen ;) bist du schriftsteller oder journalist?
      im übrigen wird das dann zu einem kleinen roman wie ich finde. das sieht plötzlich nach mehr text aus was meiner meinung abschreckt.

      ich hätte noch paar unterstiche gelassen bei "vor dem Kauf", da das vielleicht auch gerne überlesen wird. aber das sind kleinigkeiten die nicht sein müssen, hauptsache der inhalt stimmt. jeder hat halt eine andere Art das darzulegen.

      ich würde das lieber so lassen und noch bissl was am inhalt machen.
    • Hi HiFiNery,

      meiner Meinung nach haben wir alles, was Du noch mal umformuliert hast auch in dem Absatz unter "Nacherfüllung" drin stehen.
      Ich dachte, Dir fehlten noch wesentliche Elemente...
      Dann würde ich diese gerne unter Nacherfüllung einsetzen, aber alles noch mal neu formulieren - ist das nötig?

      Die Absätze werde ich noch mal anpassen

      Auch mir gefällt ein manueller Zeilenumbruch nicht.
      Wer das unbedingt mit kürzeren Zeilen lesen will, kann auch das Browserfenster schmaler ziehen und der automatische Zeilenumbruch erledigt den Rest. In Deiner Variante entstehen dann sehr unschöne Absätze.
      Außerdem hat man beim Kopieren immer nervige Absätze im kopierten Text (z.B. bei Zitaten).

      @Jigs, ich bring noch mal ein paar Hervorhebungen rein (aber sorry - ich hasse Unterstreichungen ;-))

      lg
      Deva
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    • Deva schrieb:

      Dann würde ich diese gerne unter Nacherfüllung einsetzen, aber alles noch mal neu formulieren - ist das nötig?
      nö, finde ich nicht.


      Deva schrieb:

      @Jigs, ich bring noch mal ein paar Hervorhebungen rein (aber sorry - ich hasse Unterstreichungen ;-))
      nö, können wir erstmal so lassen. wenn trotz des How-To später immer noch fragen aufkommen oder nicht verstanden wird, dann kann man ja noch bissl was unterstreichen.
    • Deva schrieb:


      meiner Meinung nach haben wir alles, was Du noch mal umformuliert hast auch in dem Absatz unter "Nacherfüllung" drin stehen.
      Ich dachte, Dir fehlten noch wesentliche Elemente...
      Dann würde ich diese gerne unter Nacherfüllung einsetzen, aber alles noch mal neu formulieren - ist das nötig?


      Es war nur der (vielleicht misslungene?) Versuch den Text etwas zu kürzen. Und der Umbruch gefällt mir jetzt auch nicht mehr. Ich hatte nur vorher das Problem immer seitlich scrollen zu müssen (iPhone und Netbook) aber was jetzt da entsteht ist. nicht schön.
      Ich muss auch mal versuchen die "Lindwurmzeilen" zu schreiben. Aber für mein Gefühl verliert das beim Schreiben ungemein an Übersicht. Vielleicht bin ich aber nur ein Auslaufmodell und noch die alten Umbrüche gewohnt.

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    • Jigs schrieb:


      mich stört persönlich dieser umbruch und da bin ich nicht der einzigste gewesen ;) bist du schriftsteller oder journalist?

      Mit dem Umbruch bin ich so auch nicht mehr glücklich. Der beabsichtigte Komfort für kleinere Bildschrime hat sich in der Praxis nicht eingestellt, eher umgekhert.
      Und Schriftsteller bin ich nicht. Ich habe nur mal eine Zeit lang Bedienungsanleitungen verfasst und zu Papier/Bildschrim gebracht.
      Habt ihr mal recherchiert, ob das mit der Entschädigung bei der Rückgabe noch zulässig ist? IMO ist es das nämlich nicht mehr??

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    • ... also wenn ich das richtig verfolgt habe, darf im Falle eines Rücktritts eine Nutzungsentschädigung verlangt werden, und im Falle einer Nachbesserung nicht (verstößt dann gegen EU-Recht).

      So schreibt z.B die Verbraucherzentrale (Stand 18.03.2010):

      Allerdings kann der Verkäufer eine Nutzungsentschädigung verlangen, wenn das Produkt vor der Rückgabe vertragsgemäß genutzt werden konnte. Die Höhe der Nutzungsentschädigung ist linear zu bemessen und richtet sich nach dem Kaufpreis und der zu erwartenden Nutzungsdauer des Produkts. Kann zum Beispiel ein Computer, der 1.000,00 Euro gekostet hat, üblicherweise mindestens fünf Jahre genutzt werden, so entfällt auf jedes Jahr der Nutzung ein Anteil von 200,00 Euro. Geben Sie den PC sechs Monate nach dem Kauf wegen eines Mangels zurück, erhält der Händler also eine Nutzungsentschädigung von 100,00 Euro, die er vom zu erstattenden Kaufpreis abziehen darf.


      Aber ich komme aus keinem rechtlichen Umfeld, wenn Du genaueres weißt, dann mal bitte den Link posten, und ich nehme ich das natürlich wieder raus.

      lg
      Deva
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    • Garantie und Gewährleistung werden vom Kunden gerne in einen Topf geworfen.
      Kommt es zum "G"-Fall, entstehen deshalb oft falsche Erwartungen und letztlich Frust.
      Dieses HowTo soll zum besseren Verständnis und zum konfliktfreieren Umgang der Vertragspartner beitragen.

      Wir betrachten hierbei lediglich die Verbrauchsgüterseite von privaten Endverbrauchern, gewerbliche Käufer, bzw. Händler haben andere Rechte.


      1. Gewährleistung:
      Die Gewährleistung ist in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben und umfasst alle Mängel, die bereits vor dem Kauf bestanden haben, aber erst später eingetreten sind. Sie beträgt bei Neuware 24 Monate.
      Bitte beachten: andere Länder haben abweichende Gesetze.

      Macht ein Verbraucher Ansprüche aus der Gewährleistung geltend, sieht das Gesetz vor, dass er den Nachweis zu erbringen hat, dass der Mangel bereits beim Kauf vorhanden bzw. angelegt war.
      In der Praxis wird dieser Nachweis vom Verkäufer nur sehr selten verlangt.

      Tritt innerhalb der ersten 6 Monate ein Mangel auf, wird vermutet, dass dieser bereits bei Übergabe der Ware bestand. Der Käufer muss innerhalb dieser Frist, aufgrund der Beweislastumkehr, keine Nachweise erbringen. Erst nach Ablauf der 6 Monaten kann der Verkäufer diesen Nachweis verlangen.

      Die Gewährleistung wird gegenüber dem Händler in Anspruch gebracht. Hat man das Produkt nicht bei Dell erworben, ist der Händler der Ansprechpartner und nicht Dell.


      1.1 Nacherfüllung:
      Es gibt zwei Arten der Nacherfüllung: Tausch oder Reparatur.

      Der Käufer hat die Wahl über die Art der Nachbesserung. Wenn für den Hersteller eine Art mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden ist, darf er die gewählte Art verweigern. Ein hoher Aufwand für die Beseitigung des Mangels ist aber nicht unverhältnismäßig!

      Im Falle eines Austauschgerätes kann bereits nach einem weiteren Defekt vom Kaufvertrag zurückgetreten werden. Es muss sich nicht um den selben Defekt handeln. Im Falle einer Reparatur muss man zwei Nachbesserungen gewähren, bevor man zurücktreten kann.

      Wird vom Kaufvertrag zurückgetreten, muss vorher dem Händler jedoch eine Frist gesetzt werden. Die Kosten für die Rücksendung trägt der Händler, eine Minderung des Kaufpreises in Form einer Nutzungsentschädigung ist zulässig. Ein Gutschein muss der Käufer nicht akzeptieren.


      2. Garantie:
      Die Garantie gibt ein Hersteller auf sein Produkt in der Überzeugung, dass dieses in dieser Zeit fehlerfrei funktionieren wird. Dabei können auch nur Einzelteile oder aber das gesamte Produkt eingeschlossen sein.
      Auf Verschleißteile wird in der Regel keine Garantie gegeben. Ebenso können für den Einbau der getauschten Teile weitere Kosten auferlegt werden.
      Aus der Garantie erwächst kein gesetzlicher Anspruch, sie ist freiwillig.

      In welcher Form ein Garantiefall behandelt wird, ist ebenfalls ausschließlich Vorgabe des Herstellers. Das bedeutet, er kann z.B. solange reparieren, wie er will. Er muss weder Austauschgeräte bereitstellen, noch irgendwann das Gerät in ein neueres Modell umtauschen.

      In den Garantiebedingungen wird genau festgelegt, unter welchen Bedingungen die Garantie in Anspruch genommen werden kann und ab wann sie gilt (bei manchen Herstellern muss man beispielsweise das Gerät registrieren lassen).

      Es empfiehlt sich also, die Garantiebestimmungen genau zu studieren, was eigentlich alles abgedeckt ist. (siehe 3.)

      Im Falle einer Inanspruchnahme benötigt man einen Nachweis* über den Kauf.
      Bei Dell reicht die ServiceTag-Nummer die im Bios und unter dem Gerät zu finden ist.


      3. Garantiebestimmungen
      Die Garantiebedingungen TOC (Terms Of Condition) erhält man bei dem Kauf des Gerätes.
      Hier eine Auflistung:
      [Blockierte Grafik: http://i.dell.com/images/global/brand/ui/secondary.gif]Dell - Abhol- und Reparaturservice in Europa ( 2009 )
      [Blockierte Grafik: http://i.dell.com/images/global/brand/ui/secondary.gif]Abhol- und Reparaturservice in Europa ( =<2008 )
      [Blockierte Grafik: http://i.dell.com/images/global/brand/ui/secondary.gif]Vor-Ort-Service am nächsten Werktag
      [Blockierte Grafik: http://i.dell.com/images/global/brand/ui/secondary.gif]Vor-Ort-Service am nächsten Werktag (international)
      [Blockierte Grafik: http://i.dell.com/images/global/brand/ui/secondary.gif]CompleteCare Unfall-Schutz
      [Blockierte Grafik: http://i.dell.com/images/global/brand/ui/secondary.gif]Servicebeschreibung Vor-Ort-Service ( 2009 )
      [Blockierte Grafik: http://i.dell.com/images/global/brand/ui/secondary.gif]At-Home Vor-Ort-Service ( =<2008 )
      [Blockierte Grafik: http://i.dell.com/images/global/brand/ui/secondary.gif]Standard Service
      [Blockierte Grafik:
      http://i.dell.com/images/global/brand/ui/secondary.gif]Advanced Service
      [Blockierte Grafik: http://i.dell.com/images/global/brand/ui/secondary.gif]Premium Service für Minis
      [Blockierte Grafik: http://i.dell.com/images/global/brand/ui/secondary.gif]Premium Service
      [Blockierte Grafik: http://i.dell.com/images/global/brand/ui/secondary.gif]Premium-Support-Service ( 2009 )
      [Blockierte Grafik: http://i.dell.com/images/global/brand/ui/secondary.gif]XPS Vor-Ort-Service ( =<2008 )


      4. Weitere Informationen
      a) Hier ein Link um den Service / Garantie - Status zu überprüfen: KLICK
      b) Wichtige Telefonnummern: KLICK
      c) Weitere ausführliche Informationen können hier gelesen werden: KLICK
      oder hier: KLICK

      Zusatz:
      * Warum "Nachweis"?
      Oft wird geglaubt, dass nur die Rechnung gilt. Das ist ein weit verbreiteter Irrglaube. Es reicht beispielsweise eine Person, die bei dem Kauf mit dabei war und dies bezeugen kann (Bestätigung des Datums). Kontoauszüge oder Kreditkartenabrechnungen reichen auch.
      Dies gilt überall, auch in Kaufhäusern.

      Dies stellt keine Rechtsberatung dar.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Jigs ()

    • Hi

      Super Beitrag.

      Habe nur eine Frage.

      Habe die AGB und die XPS Vorort Garantie Inhalt durch gelesen. Also wenn einer nach 2 Jahre z.b 2,5 Jahre wo er noch VOS hat, Problem mit DELL Notebook hat XPS, Dell durch Vorort immer wieder teile austauscht wie GK, MB und so, aber das Gerät läuft nach 8 Wochen und mehrere einsätze immer noch nicht. Was passiert dann? Weiterhin reparieren lassen? Die bauen ja alles auseinander und das Gerät sieht ja total mitgenommen aus, wenn man sich genauer anschaut und es kommen immer mehr Gebraucht(getestete) geräte rein. Aus deinem Notebook wird durch nicht neue teile alles ersetzt. Wenn man sich das so anschaut, muss man so viel zeit investieren für Techniker (eventuell Frei nehmen) System testen und weitere Vororteinsätze. Was hat man da noch für rechte? Dass die statt reparieren das gerät komplett versauen. Das Notebook funktioniert gar nicht mehr. Wie geht man da um?

      Dell meint, ne keine Gewährleistung, nur Vorortservice also Teile austausch. Ich sehe aber nichts im XPS Vorortservice Inhalt irgendwas dazu, was wenn dell dein Rechner so gesehen versaut und nach fast 8 Wochen immer noch kein funktionstüchtigen Rechner hast und dir immer noch versprochen wird, nächste einsatz und ist damit Problem gelöst. Wie oft soll man sowas noch hören? In Fast 8 Wochen waren es 4 GK, 4 MBs und weitere Teile.

      Kann jemand genaueres was sagen? Was man da tun kann?
      Alienware m17x R2 RED, i620, 4 GB RAM, ATI 4870 Crossfire, RAID 320 GB, Windows 7
    • Hi cheetah,

      Vielen Dank!

      Recht auf Wandlung hast Du nur, wenn Du dich gesetzl Gewährleistung berufst, in diesem Fall also nicht.
      Wenn Du die freiwilligen Garantieleistungen (VOS) in Anspruch nimmst, kann Dell solange reparieren, bis Deutschland Weltmeister wird ;-)
      Ein evtl. Austausch seitens Dell geht hier nur über Kulanz und guten Willen.

      lg
      Deva
      [Blockierte Grafik: http://img135.imageshack.us/img135/7013/xpsteamdeva.png]

      XPS M1730 - Smoke Grey • Core 2 Extreme X9000 3.0 Ghz • Dual SLI 512MB 8800GTX • 8 GB RAM • 500 GB Seagate Momentus • 120 GB SSD Intel 320
    • monk2006 schrieb:

      haha Jigs, deutschland kann nicht mehr 2. werden :) die spielen jetzt um Platz 3

      ach neeeeeeee. du hast mich glaube nicht verstanden...

      @metallicum:
      ist irgendwie doppelt gemoppelt. meinst du:
      "2x Mainboardtausch und dann gehts nicht => Recht auf Rücktritt?"

      steht eigentlich alles im text drinnen (unter 1.1 nachbesserung)
    • Jigs schrieb:

      monk2006 schrieb:

      haha Jigs, deutschland kann nicht mehr 2. werden :) die spielen jetzt um Platz 3

      ach neeeeeeee. du hast mich glaube nicht verstanden...

      @metallicum:
      ist irgendwie doppelt gemoppelt. meinst du:
      "2x Mainboardtausch und dann gehts nicht => Recht auf Rücktritt?"

      steht eigentlich alles im text drinnen (unter 1.1 nachbesserung)
      Gut, gehts also am Freitag nicht hab ich Recht auf Wandlung...
      (Ich hoffe dann aber mal, dass sies nicht über die 2 Jahre Grenze rauszögern wollen :) )
      AW M15x und E6420
      Core i7-720QM bzw. i5-2540M 2,60 GHz
      Nvidia GeForce GTX 260M bzw. HD 3000
      250 GB bzw. 160 GB SSD
      4GB RAM
      Full-HD bzw HD+ 1600x900
      Windows 7 HP bzw. Professional
    • ist das ein satz? ;)
      also in 1.1 nachbesserung steht:

      Im Falle einer Reparatur muss man zwei Nachbesserungen gewähren, bevor man zurücktreten kann.
      wenn du jetzt ein neues gerät in der gewährleistung haben möchtest, dann kannst du das verlangen da du dir aussuchen kannst welche Nachbesserung du haben möchtest, aber

      Wenn für den Hersteller eine Art mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden ist, darf er die gewählte Art verweigern. Ein hoher Aufwand für die Beseitigung des Mangels ist aber nicht unverhältnismäßig!
      man sollte aber nie vergessen, dass du nach 6 Monaten nachweisen musst, dass der defekt vor dem Kauf bestand. Somit ist Dell schon sehr kulant weil sie das nie fordern und man sollte deshalb nicht auf sein Recht pochen, denn das könnte Dell auch und dann wirds richtig teuer und ihr geht vielleicht noch leer aus.
    • Naja, nachdem ich auch beim 14. Vor-Ort-Service-Einsatz bei meinem M1530 und nach 2 Jahren und 1,5 Monaten (mit 4(!!!) Technikereinsätzen vorletzte Woche) keinen Tausch bekam, weil das Gerät ja schon außerhalb der Gewährleistung ist, werd ich jetzt auch mal auf mein Recht pochen... Die VOS-Einsätze kosteten Dell 17 x 80€ = 1220€. Dem gegenüber steht ein Anschaffungspreis von 1275€. Man hätte hier sicher das Gerät einfach mal Tauschen sollen. Naja, lieber am Freitag den 15. Einsatz machen... Kost ja nix...

      Deshalb hoffe ich zwar, dass die Reparatur jetzt bei dem noch nicht 2 Jahre alten gut geht, aber sollte das nicht der Fall sein, lass ich mich sicher nicht mehr auf eine weitere ein. Was hoffentlich irgendwie verständlich ist :)

      P.S.: Den nvidia Bug können Sie gerne schriftlich von mir haben. Gab ja ne nette Presseerklärung von Dell deswegen :)

      Edit:
      Vor dem Einsatz: Streifen + sporadisch garkein Einschalten möglich -> Nach dem Einsatz: Streifen
      Dell will noch nen Reparaturversuch, den bekommen sie auch :)
      Aber morgen ist dann letzte Chance...
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      Full-HD bzw HD+ 1600x900
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