Unterschiede Gewährleistung und Garantie

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    • Unterschiede Gewährleistung und Garantie

      Garantie und Gewährleistung werden vom Kunden gerne in einen Topf geworfen.
      Kommt es zum "G"-Fall, entstehen deshalb oft falsche Erwartungen und letztlich Frust.
      Dieses HowTo soll zum besseren Verständnis und zum konfliktfreieren Umgang der Vertragspartner beitragen.

      Wir betrachten hierbei lediglich die Verbrauchsgüterseite von privaten Endverbrauchern, gewerbliche Käufer, bzw. Händler haben andere Rechte.


      1. Gewährleistung:
      Die Gewährleistung ist in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben und umfasst alle Mängel, die bereits vor dem Kauf bestanden haben, aber erst später eingetreten sind. Sie beträgt bei Neuware 24 Monate.
      Bitte beachten: andere Länder haben abweichende Gesetze.

      Macht ein Verbraucher Ansprüche aus der Gewährleistung geltend, sieht das Gesetz vor, dass er den Nachweis zu erbringen hat, dass der Mangel bereits beim Kauf vorhanden bzw. angelegt war.
      In der Praxis wird dieser Nachweis vom Verkäufer nur sehr selten verlangt.

      Tritt innerhalb der ersten 6 Monate ein Mangel auf, wird vermutet, dass dieser bereits bei Übergabe der Ware bestand. Der Käufer muss innerhalb dieser Frist, aufgrund der Beweislastumkehr, keine Nachweise erbringen. Erst nach Ablauf der 6 Monaten kann der Verkäufer diesen Nachweis verlangen.

      Die Gewährleistung wird gegenüber dem Händler in Anspruch gebracht. Hat man das Produkt nicht bei Dell erworben, ist der Händler der Ansprechpartner und nicht Dell.


      1.1 Nacherfüllung:
      Es gibt zwei Arten der Nacherfüllung: Tausch oder Reparatur.

      Der Käufer hat die Wahl über die Art der Nachbesserung. Wenn für den Hersteller eine Art mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden ist, darf er die gewählte Art verweigern. Ein hoher Aufwand für die Beseitigung des Mangels ist aber nicht unverhältnismäßig!

      Im Falle eines Austauschgerätes kann bereits nach einem weiteren Defekt vom Kaufvertrag zurückgetreten werden. Es muss sich nicht um den selben Defekt handeln. Im Falle einer Reparatur muss man zwei Nachbesserungen gewähren, bevor man zurücktreten kann.

      Wird vom Kaufvertrag zurückgetreten, muss vorher dem Händler jedoch eine Frist gesetzt werden. Die Kosten für die Rücksendung trägt der Händler, eine Minderung des Kaufpreises in Form einer Nutzungsentschädigung ist zulässig. Ein Gutschein muss der Käufer nicht akzeptieren.


      2. Garantie:
      Die Garantie gibt ein Hersteller auf sein Produkt in der Überzeugung, dass dieses in dieser Zeit fehlerfrei funktionieren wird. Dabei können auch nur Einzelteile oder aber das gesamte Produkt eingeschlossen sein.
      Auf Verschleißteile wird in der Regel keine Garantie gegeben. Ebenso können für den Einbau der getauschten Teile weitere Kosten auferlegt werden.
      Aus der Garantie erwächst kein gesetzlicher Anspruch, sie ist freiwillig.

      In welcher Form ein Garantiefall behandelt wird, ist ebenfalls ausschließlich Vorgabe des Herstellers. Das bedeutet, er kann z.B. solange reparieren, wie er will. Er muss weder Austauschgeräte bereitstellen, noch irgendwann das Gerät in ein neueres Modell umtauschen.

      In den Garantiebedingungen wird genau festgelegt, unter welchen Bedingungen die Garantie in Anspruch genommen werden kann und ab wann sie gilt (bei manchen Herstellern muss man beispielsweise das Gerät registrieren lassen).

      Es empfiehlt sich also, die Garantiebestimmungen genau zu studieren, was eigentlich alles abgedeckt ist. (siehe 3.)

      Im Falle einer Inanspruchnahme benötigt man einen Nachweis* über den Kauf.
      Bei Dell reicht die ServiceTag-Nummer die im Bios und unter dem Gerät zu finden ist.


      3. Garantiebestimmungen
      Die Garantiebedingungen TOC (Terms Of Condition) erhält man bei dem Kauf des Gerätes.
      Hier eine Auflistung:
      [Blockierte Grafik: http://i.dell.com/images/global/brand/ui/secondary.gif]Dell - Abhol- und Reparaturservice in Europa ( 2009 )
      [Blockierte Grafik: http://i.dell.com/images/global/brand/ui/secondary.gif]Abhol- und Reparaturservice in Europa ( =<2008 )
      [Blockierte Grafik: http://i.dell.com/images/global/brand/ui/secondary.gif]Vor-Ort-Service am nächsten Werktag
      [Blockierte Grafik: http://i.dell.com/images/global/brand/ui/secondary.gif]Vor-Ort-Service am nächsten Werktag (international)
      [Blockierte Grafik: http://i.dell.com/images/global/brand/ui/secondary.gif]CompleteCare Unfall-Schutz
      [Blockierte Grafik: http://i.dell.com/images/global/brand/ui/secondary.gif]Servicebeschreibung Vor-Ort-Service ( 2009 )
      [Blockierte Grafik: http://i.dell.com/images/global/brand/ui/secondary.gif]At-Home Vor-Ort-Service ( =<2008 )
      [Blockierte Grafik: http://i.dell.com/images/global/brand/ui/secondary.gif]Standard Service
      [Blockierte Grafik:
      http://i.dell.com/images/global/brand/ui/secondary.gif]Advanced Service
      [Blockierte Grafik: http://i.dell.com/images/global/brand/ui/secondary.gif]Premium Service für Minis
      [Blockierte Grafik: http://i.dell.com/images/global/brand/ui/secondary.gif]Premium Service
      [Blockierte Grafik: http://i.dell.com/images/global/brand/ui/secondary.gif]Premium-Support-Service ( 2009 )
      [Blockierte Grafik: http://i.dell.com/images/global/brand/ui/secondary.gif]XPS Vor-Ort-Service ( =<2008 )


      4. Weitere Informationen
      a) Hier ein Link um den Service / Garantie - Status zu überprüfen: KLICK
      b) Wichtige Telefonnummern: KLICK
      c) Weitere ausführliche Informationen können hier gelesen werden: KLICK
      oder hier: KLICK

      Zusatz:
      * Warum "Nachweis"?
      Oft wird geglaubt, dass nur die Rechnung gilt. Das ist ein weit verbreiteter Irrglaube. Es reicht beispielsweise eine Person, die bei dem Kauf mit dabei war und dies bezeugen kann (Bestätigung des Datums). Kontoauszüge oder Kreditkartenabrechnungen reichen auch.
      Dies gilt überall, auch in Kaufhäusern.

      Dies stellt keine Rechtsberatung dar.
      Entstanden mithilfe der konstruktiven Mitarbeit von Jigs und HiFiNery - vielen Dank Jungs!

      lg
      Deva


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      [Blockierte Grafik: http://img135.imageshack.us/img135/7013/xpsteamdeva.png]

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      Dieser Beitrag wurde bereits 11 mal editiert, zuletzt von Deva ()

    • man sollte noch klarstellen, dass der Dell Vor-Ort-Service (VOS) oder Bring-In-Service eine Garantieerweiterung ist. Im Regelfall gibt Dell das erste Jahr Garantie.

      In den Garantiebedingugen wird genau festgelegt, unter welchen Bedingungen die Garantie in Anspruch genommen werden kann und ab wann sie gilt (bei manchen Herstellern muß man beispielsweise das Gerät registrieren lassen).
      hinzufügen: die Garantiebedingungen TOC (Terms Of Condition) erhält man beim kauf des Gerätes.

      [Blockierte Grafik: http://i.dell.com/images/global/brand/ui/secondary.gif]Dell - Abhol- und Reparaturservice in Europa (2009)

      [Blockierte Grafik: http://i.dell.com/images/global/brand/ui/secondary.gif]Abhol- und Reparaturservice in Europa (=<2008)

      [Blockierte Grafik: http://i.dell.com/images/global/brand/ui/secondary.gif]Vor-Ort-Service am nächsten Werktag

      [Blockierte Grafik: http://i.dell.com/images/global/brand/ui/secondary.gif]Vor-Ort-Service am nächsten Werktag (international)

      [Blockierte Grafik: http://i.dell.com/images/global/brand/ui/secondary.gif]CompleteCare Unfall-Schutz

      [Blockierte Grafik: http://i.dell.com/images/global/brand/ui/secondary.gif]Servicebeschreibung Vor-Ort-Service (2009)

      [Blockierte Grafik: http://i.dell.com/images/global/brand/ui/secondary.gif]At-Home Vor-Ort-Service (=<2008)

      [Blockierte Grafik: http://i.dell.com/images/global/brand/ui/secondary.gif]Standard Service

      [Blockierte Grafik:
      http://i.dell.com/images/global/brand/ui/secondary.gif]Advanced Service

      [Blockierte Grafik: http://i.dell.com/images/global/brand/ui/secondary.gif]Premium Service für Minis
      [Blockierte Grafik: http://i.dell.com/images/global/brand/ui/secondary.gif]Premium Service

      [Blockierte Grafik: http://i.dell.com/images/global/brand/ui/secondary.gif]Premium-Support-Service (2009)

      [Blockierte Grafik: http://i.dell.com/images/global/brand/ui/secondary.gif]XPS Vor-Ort-Service (=<2008)


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      Dann noch den Link um den Service-Status zu überprüfen: KLICK Der ist ebstimmt auch ganz hilfreich

      Und die wichtigsten Telefonnumerm: KLICK

      ich würde noch Garantie und Gewährleistung unterstreichen. das hebt sich sonst nicht so ab und die nacherfüllung schaut aus, als ob sie nicht zur gewährleistung gehört. würde da 2.1 draus machen

      Der Käufer hat die Wahl über die Art der Nachbesserung.
      stimmt nicht so ganz. wenn für den hersteller eine Art mit unverhältnismäßig hohen kosten verbunden ist darf er die gewählte Art verweigern. Ein hoher Aufwand für für die Beseitigung des Mangels ist aber nicht unverhältnismäßig!


      EDIT: Wer noch bissl weiter lesen will der kann das sich anschauen. Da ist alles auch nochmal sehr gut und klar strukturiert erkärt inkl §§§§ KLICK
    • super, danke deva und jigs...
      dann gibts nich immer die nachfragerei und man kann hierher verlinken.

      DN41
      (Thinkpad T440s - entschuldigt die Unannehmlichkeiten :D)
      Unterwegs: Nexus 5 32GB / Nexus 7 16GB
      Ruhestand: XPS M1530, SXPS16 (1645), XPS15 (L502x)

      [Blockierte Grafik: http://dl.dropbox.com/u/17754004/XPSTeam_DN41.jpg]
    • wenn ein Händler in seinen AGBs zum Beispiel immer mindestens 1 Jahr Garantie gibt. Oder wie z.B. Jura die auf Geräte aus dem Fachhandel 25 Monate Garantie gibt. Des weitern Frage ich mich was in den ersten 6 Monaten Gewährleistung mit der Beweislast des Herstellers der Unterschied zu Garantie ist

      Google hilft...

      Was ist der Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie?

      "Gewährleistung" bedeutet, dass der Verkäufer dafür einsteht, dass die gehandelte Ware frei von Sach- und Rechtsmängeln ist. Der Verkäufer haftet daher für alle Mängel, die schon zum Zeitpunkt des Verkaufs bestanden haben, auch für solche, die sich erst später bemerkbar gemacht haben (sog. versteckter Mangel). Der Zustand der Ware zum Zeitpunkt der Übergabe ist dabei entscheidend. Die gesetzliche Gewährleistung nach § 437 BGB beträgt seit 1.1.2002 24 Monate, sie kann bei Gebrauchtwaren auf 12 Monate verkürzt werden. Bei etwaigen Mängeln muss IMMER beim Händler reklamiert werden.

      Eine "Garantie" ist eine zusätzliche, freiwillige Leistung des Händlers und/oder des Herstellers, sofern der Händler diese "Herstellergarantie" an den Kunden weitergibt - wozu der Händler aber nicht verpflichtet ist. Die Garantiezusage bezieht sich immer auf die Funktionsfähigkeit bestimmter Teile (oder des gesamten Geräts) über einen bestimmten Zeitraum. Bei einer Garantie spielt der Zustand der Ware zum Zeitpunkt der Übergabe an den Kunden keine Rolle, da ja die Funktionsfähigkeit der besagten Teile (oder des gesamten Geräts) für den Zeitraum "garantiert" wird. Je nachdem, ob die Garantiezusage gegenüber dem Kunden vom Händler oder vom Hersteller kommt, ist bei Mängeln der Händler oder der Hersteller anzusprechen. Bei der Garantie muss der Garantiegeber nachweisen, dass der vom Käufer beanstandete Mangel bei Übergabe der Ware noch nicht bestand.

      Für den Kunden ist zu beachten, dass durch eine Garantiezusage die gesetzliche Gewährleistung in keinem Fall ersetzt oder gar - im Umfang oder der Zeitdauer - verringert werden kann, sondern immer nur neben der bzw. zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistung Anwendung findet.
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      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von thomas3112 ()

    • wenn ein Händler in seinen AGBs zum Beispiel immer mindestens 1 Jahr Garantie gibt. Oder wie z.B. Jura die auf Geräte aus dem Fachhandel 25 Monate Garantie gibt.
      das wäre eine zusätzlich leistung des händlers.
      ich kenne übrigens kein händler der Garantie gibt. das gibt eigentlich der hersteller. ein hämdler hat auch überhaupt nicht die möglichkeiten einer reparatur...

      Des weitern Frage ich mich was in den ersten 6 Monaten Gewährleistung mit der Beweislast des Herstellers der Unterschied zu Garantie ist

      Google hilft...
      ...oder lesen!
      sag mal schonmal oben das von deva angeschaut? da steht überhaupt nix andres...


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      hier nochmal eine überarbeitung von mir, kann wieder weiter verbessert werden :)
      wenn ich zeit habe wollte ich noch 5. fragen - antworten einfügen.
      1. Garantie:
      Die Garantie gibt ein Hersteller auf sein Produk in der Überzeugung, dass dieses in dieser Zeit fehlerfrei funktionieren wird.
      Dabei können auch nur Einzelteile oder aber das gesamte Produkt eingeschlossen sein.
      Auf Verschleißteile wird in der Regel keine Garantie gegeben.
      Ebenso können für den Einbau der getauschten Teile weitere Kosten auferlegt werden.
      Aus der Garantie erwächst kein gesetzlicher Anspruch, sie ist freiwillig.

      In welcher Form ein Garantiefall behandelt wird, ist ebenfalls ausschließlich Vorgabe des Herstellers.
      Das bedeutet, er kann z.B. solange reparieren, wie er will.
      Er muss weder Austauschgeräte bereitstellen, noch irgendwann das Gerät in ein neueres Modell umtauschen.

      In den Garantiebedingungen wird genau festgelegt, unter welchen Bedingungen die Garantie in Anspruch genommen werden kann und ab wann sie gilt (bei manchen Herstellern muss man beispielsweise das Gerät registrieren lassen).

      Es emfpiehlt sich also, die Garantiebestimmungen genau zu studieren, was eigentlich alles abgedeckt ist. (siehe 3.)

      Im Falle einer Inanspruchnahme benötigt man einen Nachweis* über den Kauf.
      Bei Dell reicht die ServiceTag-Nummer die im Bios und unter dem Gerät zu finden ist.



      2. Gewährleistung:
      Die Gewährleistung ist in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben und umfasst alle Mängel, die bereits vor dem Kauf bestanden haben, aber erst später eingetreten sind. Sie beträgt bei Neuware 24 Monate.
      Bitte beachten: andere Länder haben abweichende Gesetze.

      In den ersten 6 Monaten trägt der Verkäufer die Beweislast. Das bedeutet: Der Verkäufer muss nachweisen, dass der Defekt vor dem Kauf bestand.
      Nach 6 Monaten entsteht eine Beweislastumkehr. Der Käufer muss belegen, dass der reklamierte Defekt schon vor dem Kauf bestand.
      In der Regel ist dieser Prozess sehr aufwendig und kostspielig. In der Regel muss ein amtlich anerkannter Gutachter hinzugezogen werden. Die Kosten muss der Käufer vorab tragen.

      Die Gewährleistung wird gegenüber dem Händler in Anspruch gebracht.
      Hat man das Produkt nicht bei bei Dell erworben, ist der Händler der Ansprechpartner und nicht Dell.

      2.1 Nacherfüllung:
      Es gibt zwei Arten der Nacherfüllung: Tausch oder Reperatur.

      Der Käufer hat die Wahl über die Art der Nachbesserung. Wenn für den Hersteller eine Art mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden ist, darf er die gewählte Art verweigern. Ein hoher Aufwand für die Beseitigung des Mangels ist aber nicht unverhältnismäßig!

      Im Falle eines Austauschgerätes kann bereits nach einem weiteren Defekt vom Kaufvertrag zurückgetreten werden.
      Im Falle einer Reparatur muß man zwei Nachbesserungen gewähren, bevor man zurücktreten kann.

      Wird vom Kaufvertrag zurückgetreten, muß vorher dem Händler jedoch eine Frist gesetzt werden.
      Die Kosten für die Rücksendung trägt der Händler, eine Minderung des Kaufpreises in Form einer Nutzungsentschädigung ist zulässig.
      Ein Gutschein muß der Käufer nicht akzeptieren.



      3. Garantiebestimmungen
      Die Garantiebedingungen TOC (Terms Of Condition) erhält man bei dem Kauf des Gerätes.
      Hier eine Auflistung:
      [Blockierte Grafik: http://i.dell.com/images/global/brand/ui/secondary.gif]Dell - Abhol- und Reparaturservice in Europa (2009)
      [Blockierte Grafik: http://i.dell.com/images/global/brand/ui/secondary.gif]Abhol- und Reparaturservice in Europa (=<2008)
      [Blockierte Grafik: http://i.dell.com/images/global/brand/ui/secondary.gif]Vor-Ort-Service am nächsten Werktag
      [Blockierte Grafik: http://i.dell.com/images/global/brand/ui/secondary.gif]Vor-Ort-Service am nächsten Werktag (international)
      [Blockierte Grafik: http://i.dell.com/images/global/brand/ui/secondary.gif]CompleteCare Unfall-Schutz
      [Blockierte Grafik: http://i.dell.com/images/global/brand/ui/secondary.gif]Servicebeschreibung Vor-Ort-Service (2009)
      [Blockierte Grafik: http://i.dell.com/images/global/brand/ui/secondary.gif]At-Home Vor-Ort-Service (=<2008)
      [Blockierte Grafik: http://i.dell.com/images/global/brand/ui/secondary.gif]Standard Service
      [Blockierte Grafik:
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      [Blockierte Grafik: http://i.dell.com/images/global/brand/ui/secondary.gif]Premium Service
      [Blockierte Grafik: http://i.dell.com/images/global/brand/ui/secondary.gif]Premium-Support-Service (2009)
      [Blockierte Grafik: http://i.dell.com/images/global/brand/ui/secondary.gif]XPS Vor-Ort-Service (=<2008)

      Wie man sehen kann gibt es unterschiedliche Serviceverträge die unterschiedliche Leistungen enthalten.


      4. Weitere Informationen
      a) Hier ein Link um den Service / Garantie - Status zu überprüfen: KLICK
      b) Wichtige Telefonnummern: KLICK
      c) Weitere ausführliche Informationen können hier gelesen werden: KLICK




      Zusatz:
      * Warum schreib ich "Nachweis"? Oft wird geglaubt, dass nur die Rechnung gilt. Das ist ein weit verbreiteter Irrglaube. Es reicht beispielsweise eine Person, die bei dem Kauf mit dabei war und dies bezeugen kann. Dies gilt überall, auch in Kaufhäusern.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Jigs ()

    • es gibt einige Expert Händler die bei bestimmten Aktionen in Absprache mit den Herstellern diese Garantie-Aktion anbieten. Des weiteren hat unser Expert einen kompletten Service für Kaffeevollautomaten im Haus. Und so kann dort auch 3 Jahre Garantie gegeben werden.



      Aber wie Du schon sagst das ist nicht die Regel, und sollte in der Erklärung keine Rolle spielen.



      Der Zeuge sollte übrigens auch das Kaufdatum wissen. Einfacher wäre auch sofern es mit EC oder Kreditkarte bezahlt wurde, der Kontoauszug.



      Bei der Nacherfüllung sollte noch mit eigefügt werden wie lange eine Reparatur dauern darf, und wieviele Nachbesserungen der Kunde "ertragen" muss.



      Bei der Dauer sind es meines Wissens nach 6 Wochen, und wenn éin Gerät 2 mal erfolglos repariert wurde gint es die Möglichkeit zu wandlen. (dritter defekt) Der Defekt muss nicht der ggleiche sein.
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    • thomas3112 schrieb:

      es gibt einige Expert Händler die bei bestimmten Aktionen in Absprache mit den Herstellern diese Garantie-Aktion anbieten. Des weiteren hat unser Expert einen kompletten Service für Kaffeevollautomaten im Haus. Und so kann dort auch 3 Jahre Garantie gegeben werden.
      ok solche sonderfälle würde ich jetzt auch sien lassen. geht ja auch hier speziell um dell...

      thomas3112 schrieb:

      Bei der Dauer sind es meines Wissens nach 6 Wochen, und wenn éin Gerät 2 mal erfolglos repariert wurde gint es die Möglichkeit zu wandlen. (dritter defekt) Der Defekt muss nicht der ggleiche sein.
      steht schon im text

      thomas3112 schrieb:

      Bei der Dauer sind es meines Wissens nach 6 Wochen, und wenn éin Gerät 2 mal erfolglos repariert wurde gint es die Möglichkeit zu wandlen. (dritter defekt) Der Defekt muss nicht der ggleiche sein.
      die dauer ist meines wissens gesetzlich nicht definiert. man muss dem hersteller/Händler eine angemessene frist setzen. das steht auch schon im text



      Neue Version von "mir":
      1. Garantie:
      Die Garantie gibt ein Hersteller auf sein Produkt in der Überzeugung, dass dieses in dieser Zeit fehlerfrei funktionieren wird.
      Dabei können auch nur Einzelteile oder aber das gesamte Produkt eingeschlossen sein.
      Auf Verschleißteile wird in der Regel keine Garantie gegeben.
      Ebenso können für den Einbau der getauschten Teile weitere Kosten auferlegt werden.
      Aus der Garantie erwächst kein gesetzlicher Anspruch, sie ist freiwillig.

      In welcher Form ein Garantiefall behandelt wird, ist ebenfalls ausschließlich Vorgabe des Herstellers.
      Das bedeutet, er kann z.B. solange reparieren, wie er will.
      Er muss weder Austauschgeräte bereitstellen, noch irgendwann das Gerät in ein neueres Modell umtauschen.

      In den Garantiebedingungen wird genau festgelegt, unter welchen Bedingungen die Garantie in Anspruch genommen werden kann und ab wann sie gilt (bei manchen Herstellern muss man beispielsweise das Gerät registrieren lassen).

      Es emfpiehlt sich also, die Garantiebestimmungen genau zu studieren, was eigentlich alles abgedeckt ist. (siehe 3.)

      Im Falle einer Inanspruchnahme benötigt man einen Nachweis* über den Kauf.
      Bei Dell reicht die ServiceTag-Nummer die im Bios und unter dem Gerät zu finden ist.



      2. Gewährleistung:
      Die Gewährleistung ist in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben und umfasst alle Mängel, die bereits vor dem Kauf bestanden haben, aber erst später eingetreten sind. Sie beträgt bei Neuware 24 Monate.
      Bitte beachten: andere Länder haben abweichende Gesetze.

      In den ersten 6 Monaten trägt der Verkäufer die Beweislast. Das bedeutet: Der Verkäufer muss nachweisen, dass der Defekt vor dem Kauf bestand.
      Nach 6 Monaten entsteht eine Beweislastumkehr. Der Käufer muss belegen, dass der reklamierte Defekt schon vor dem Kauf bestand.
      In der Regel ist dieser Prozess sehr aufwendig und kostspielig. In der Regel muss ein amtlich anerkannter Gutachter hinzugezogen werden. Die Kosten muss der Käufer vorab tragen.

      Die Gewährleistung wird gegenüber dem Händler in Anspruch gebracht.
      Hat man das Produkt nicht bei bei Dell erworben, ist der Händler der Ansprechpartner und nicht Dell.

      2.1 Nacherfüllung:
      Es gibt zwei Arten der Nacherfüllung: Tausch oder Reperatur.

      Der Käufer hat die Wahl über die Art der Nachbesserung. Wenn für den Hersteller eine Art mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden ist, darf er die gewählte Art verweigern. Ein hoher Aufwand für die Beseitigung des Mangels ist aber nicht unverhältnismäßig!

      Im Falle eines Austauschgerätes kann bereits nach einem weiteren Defekt vom Kaufvertrag zurückgetreten werden. Es muss sich nicht um den selben defekt handeln.
      Im Falle einer Reparatur muß man zwei Nachbesserungen gewähren, bevor man zurücktreten kann.

      Wird vom Kaufvertrag zurückgetreten, muß vorher dem Händler jedoch eine Frist gesetzt werden.
      Die Kosten für die Rücksendung trägt der Händler, eine Minderung des Kaufpreises in Form einer Nutzungsentschädigung ist zulässig.
      Ein Gutschein muß der Käufer nicht akzeptieren.



      3. Garantiebestimmungen
      Die Garantiebedingungen TOC (Terms Of Condition) erhält man bei dem Kauf des Gerätes.
      Hier eine Auflistung:
      [Blockierte Grafik: http://i.dell.com/images/global/brand/ui/secondary.gif]Dell - Abhol- und Reparaturservice in Europa ( 2009 )
      [Blockierte Grafik: http://i.dell.com/images/global/brand/ui/secondary.gif]Abhol- und Reparaturservice in Europa ( =<2008 )
      [Blockierte Grafik: http://i.dell.com/images/global/brand/ui/secondary.gif]Vor-Ort-Service am nächsten Werktag
      [Blockierte Grafik: http://i.dell.com/images/global/brand/ui/secondary.gif]Vor-Ort-Service am nächsten Werktag (international)
      [Blockierte Grafik: http://i.dell.com/images/global/brand/ui/secondary.gif]CompleteCare Unfall-Schutz
      [Blockierte Grafik: http://i.dell.com/images/global/brand/ui/secondary.gif]Servicebeschreibung Vor-Ort-Service ( 2009 )
      [Blockierte Grafik: http://i.dell.com/images/global/brand/ui/secondary.gif]At-Home Vor-Ort-Service ( =<2008 )
      [Blockierte Grafik: http://i.dell.com/images/global/brand/ui/secondary.gif]Standard Service
      [Blockierte Grafik:
      http://i.dell.com/images/global/brand/ui/secondary.gif]Advanced Service
      [Blockierte Grafik: http://i.dell.com/images/global/brand/ui/secondary.gif]Premium Service für Minis
      [Blockierte Grafik: http://i.dell.com/images/global/brand/ui/secondary.gif]Premium Service
      [Blockierte Grafik: http://i.dell.com/images/global/brand/ui/secondary.gif]Premium-Support-Service ( 2009 )
      [Blockierte Grafik: http://i.dell.com/images/global/brand/ui/secondary.gif]XPS Vor-Ort-Service ( =<2008 )




      4. Weitere Informationen
      a) Hier ein Link um den Service / Garantie - Status zu überprüfen:KLICK
      b) Wichtige Telefonnummern: KLICK
      c) Weitere ausführliche Informationen können hier gelesen werden: KLICK




      Zusatz:
      * Warum schreib ich "Nachweis"? Oft wird geglaubt, dass nur die Rechnung gilt. Das ist ein weit verbreiteter Irrglaube. Es reicht beispielsweise eine Person, die bei dem Kauf mit dabei war und dies bezeugen kann (Bestätigung des Datums). Kontoauszüge oder Kreditkartenabrechnungen reichen auch.
      Dies gilt überall, auch in Kaufhäusern.

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Jigs ()

    • Vielen Dank für Eure Anregungen - freut mich, daß es so gut angekommen ist!

      Merci Jigs für Deine Ergänzungen - gemeinsam kriegen wir doch was brauchbares hin ;)

      @Eds: baust Du die Änderungen von Jigs in meinen ersten Post ein?
      Wenn ich das mache, bekomme ich ja die Links nicht mit und müßte mühsam alles selbst nochmal erstellen...

      lg
      Deva
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    • jo, merci - Änderungen sind eingearbeitet.

      Allerdings hab ich auch noch ein paar Kleinigkeiten angepaßt:
      ich hoffe, Du verzeihst mir, daß ich die meisten Unterstreichungen entfernt habe - die finde ich überflüssig und machen den Text eher unleserlicher ;)
      Oben hattest Du 2 x "in der Regel", das habe ich nochmal geändert.
      Und den Zusatz mit der Rechtsberatung habe ich wieder reingenommen - da sollten wir uns absichern.

      lg
      Deva
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      XPS M1730 - Smoke Grey • Core 2 Extreme X9000 3.0 Ghz • Dual SLI 512MB 8800GTX • 8 GB RAM • 500 GB Seagate Momentus • 120 GB SSD Intel 320
    • passt schon :)
      unterstreiche nur gerne überschriften :) du nutzt bestimmt als stil bright XPS oder OldXPS, stimmts? da sieht das auch so besser aus. ich habe Dark XPS und da heben sich die überschriften nicht so vor.

      aber is auch wurst. hauptsache der inhalt passt erstmal. und das ist ja nicht umbedingt so einfach.
    • Also, first of all - sauber gärberd (wie wir in Franken sagen würden).

      Falls trotzdem noch Zeit und Nerven für etwas Feinschliff vorhanden sind,
      hätte ich einen Vorschag. Die Überschrift lautet: Unterschiede zwischen
      Gewährleistung und Garantie.
      Der Text beschäftigt sich aber zuerst mit der Garantie, dann mit der Gewährleistung
      und anschließend kommen die Links zur Garantie (Service Verträgen bei Dell).
      Es wäre IMO aufgeräumter, wenn man die Gewährleistung an erster Stelle
      behandelt, und dann auf die Garantie eingeht.


      Deva schrieb:


      2. Gewährleistung:
      [...]
      In den ersten 6 Monaten trägt der Verkäufer die Beweislast. Das bedeutet: Der Verkäufer muss nachweisen, dass der Defekt vor dem Kauf bestand.
      Nach 6 Monaten entsteht eine Beweislastumkehr. Der Käufer muss belegen, dass der reklamierte Defekt schon vor dem Kauf bestand.
      Normalerweise ist dieser Prozess sehr aufwendig und kostspielig. In der Regel muss ein amtlich anerkannter Gutachter hinzugezogen werden. Die Kosten muss der Käufer vorab tragen.


      Wenn ich nicht völlig verpreilt bin, ist in diesem Absatz was verdreht. IMO gehört das ungefähr so:

      --
      Da für die Inanspruchnahme von Rechten aus der Gewährleistung der Mangel bereits bei Übergabe
      des Gegenstandes vorgelegen haben muss, ist dies (zumindest theoretisch) nachzuweisen.
      In der Praxis wäre ist dieser Prozess sehr aufwendig und kostspielig. Es müssten Sachverständige
      oder amtlich anerkannte Gutachter hinzugezogen werden. Die Kosten hätte Käufer vorab tragen.
      Für die Durchsetzung der Ansprüche könnte für den Kunden sehr viel Zeit verstreichen.

      Um dies alles praktikabel zu machen, sieht das Gesetz folgende Regelung vor:
      In den ersten 6 Monaten nach dem Kauf, wird im Falle eines Defekts grundsätzlich angenommen, dass
      der Fehler bereits bei Übergabe vorhanden war. Würde der Verkäufer dies anzweifeln wollen, obliegt ihm
      die Beweislast dafür, dass der Kaufgegenstand mangelfrei war.
      Ab dem 7. Monat kann der Verkäufer tatsächlich vom Kunden den Nachweis verlangen, dass die Ursache
      für den geltend gemachten Mangel bereits bei Übergabe des Kaufgegenstandes vorhanden war, was für
      den Käufer zu den eingangs erwähnten Unannehmlichkeiten führen würde. In der Praxis verlangen die
      Verkäufer diesen Nachweis jedoch höchst selten, oder nur bei ganz offensichtlichen Fällen.
      --

      Bis hierhin, meine 2Cents dazu. Bitte nicht als Schulmeisterei auffassen und falls weiteres
      Gefeile willkommen wäre, lasst es mich wissen.

      .
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      * XPS M1330 Product Red | 4 GB Ram
      * Intel® Core™ 2 Duo-Prozessor T8100 2,1 GHz
      * 13.3" LED-Display CMO1309 | Bios A15
      * Windows7®-Ultimate 64-Bit
      * nVidia® GeForce® 8400M GS mit 128 MB
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      .
    • sehr schön formuliert. nur finde ich es zu lang. bei so viel text hab ich gar keine lust das zu lesen.

      und warum ist da bei dem zitat was verdreht?

      finde eher deine geschichte etwas durcheinander. da der erste absatz elemente enthält, die ab dem 7. monat gelten und dann kommt erst im 2 absatz das mit den 6 moanten und dann gehst du wieder auf "nach 6 Moanten" ein.
    • Jigs schrieb:

      [...]
      und warum ist da bei dem zitat was verdreht?


      Ich habe damit ein Problem:
      "In den ersten 6 Monaten trägt der Verkäufer die Beweislast. Das bedeutet: Der Verkäufer muss nachweisen, dass der Defekt vor dem Kauf bestand."

      Nach meinem Verständnis und Wissen ist es so, dass der Verkäufer nur dann was
      nachweisen muss (nämlich die Mängelfreiheit bei Übergabe), wenn er Ansprüche aus der
      Gewährleistung nicht zu erbringen bereit ist.
      Dass der Defekt, bzw. dessen Ursache vor oder bei Übergabe bestand muss (und kann
      in der Regel) er nicht nachweisen. Er muss nur Ansprüche aus Gewährleistung erfüllen.



      Jigs schrieb:


      finde eher deine geschichte etwas durcheinander. da der erste absatz elemente enthält, die ab dem 7. monat gelten und dann kommt erst im 2 absatz das mit den 6 moanten und dann gehst du wieder auf "nach 6 Moanten" ein.


      Das kann man so sehen und so sehen.
      Auch das mit der Länge und der Leselust. Denn solche, für den Laien nicht leicht
      durchschaubare Sachverhalte, erfordern oft etwas Erklärung. Ich halte z.B. einen
      Absatz, der auf die im Alltag gerne vorgenommene Vermischung der Begriffe
      "Gewährleistung" und "Garantie" durchaus für angebracht.

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