also ich hatte gar keine probleme damit. ich war zweitbesitzer eines swapgerätes was ich vor kurzem wieder getauscht bekommen habe.
der vos ist auf die gerätetag gebunden und wer das gerät besitzt ist doch irellevant bezüglich des reparaturanspruchs; dell setzt sich selbst eine 30 tage frist zur problembehebung oder dementsprechend tausch oder rückerstattung (das geht aber nur wenn man der vertragspartner des kaufvertrages mit dell ist).
grüße,
joschi
der vos ist auf die gerätetag gebunden und wer das gerät besitzt ist doch irellevant bezüglich des reparaturanspruchs; dell setzt sich selbst eine 30 tage frist zur problembehebung oder dementsprechend tausch oder rückerstattung (das geht aber nur wenn man der vertragspartner des kaufvertrages mit dell ist).
grüße,
joschi