Dell nimmt mein XPS M1530 nicht zurück was soll ich tun?

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    • Dell nimmt mein XPS M1530 nicht zurück was soll ich tun?

      Guten Abend zusammen!

      Erst einmal zu der Geschichte mit Dell und meinem Notebook:

      Ich habe mir vor 2 Jahren(2007) im Dezember bei Dell ein Inspiron 1520 gekauft.
      Dieses hatte innerhalb des nächsten Jahres sehr viele Defekte und ich habe nach dem 3. Defekt von Dell das Angebot bekommen das Gerät zu tauschen (das 1525 hiess es glaub ich kam weil das 1520 wohl sehr viele Defekte hatte).

      Ich habe also im Dezember 2008 dann mein Inspiron gegen ein XPS M1530 eingetauscht.
      Dazu sei zu sagen das ich meine Notebooks viel nutze. Ich studiere Medieninformatik und brauche halt ein verlässlisches Notebook.
      Gut, also..
      Das XPS ist jetzt das 4 mal wieder defekt. Es ging ca alle 3 Monate kaputt und beim ersten mal wurde mir der Kühler für meine Grafikkarte getauscht beim 2. mal wurde mein Kühler für die Grafikkarte (ja wieder) und meine Boxen gewechselt. Beim 3. mal das gesamte mainboard und ... der Kühler, sowie die gesamte Tastatur abdeckung weil beim Touchpad die rechte Taste defekt war...
      Nun ist mein Dell wieder defekt. Ich habe am Sonntag schön programmiert und ein langes mehrteiliges Programm geschrieben .. mitten drin machte es *Pitsch* und mein Notebook macht seitdem kein Bild mehr. Es kommt kein Ton es fährt nicht mehr hoch der Bildschirm kriegt noch Strom und die Bedienelemente leuchten so auf als wenn er normal hochfahren würde...

      Gut das zur Geschichte.

      Ich habe nun bei Dell angefragt weil laut §440 BGB habe ich ein Recht auf Wandlung und möchte vom Kaufvertrag zurück treten.
      Fragen zum Gesetzt habe ich eigentlich nicht da hat mir schon ein Anwalt geholfen.
      Ich habe Dell angeschrieben im Chatsupport dort wurde mir verneint ich hätte kein Recht auf Wandlung weil es nicht derselbe defekt wäre (also 3 mal gpu defekt oder so)
      , FÜR ALLE! DAS IST FALSCH (drei ausrufezeichen)es müssen nur 3 defekte sein und gerade bei einem notebook gibt es nicht einzelne Defekte, weil wenn bei einem Notebook ein Teil kaputt geht ist alles Kaputt...
      Gut hab ich den persönlicheren Weg gewählt --> Support anrufen.
      Der Support meinte ich hätte ein Recht auf Wandlung(!!!), aber da ich mein Notebook schon einmal habe tauschen lassen, dürfe ich kein Geld zurückverlangen.
      Autsch Dell, auch falsch. Mit dem XPS habe ich einen neuen Kaufvertrag bekommen sprich auch eine neue gewährleistung etc.

      So meine Frage nach diesem vielen Text ist eigentlich nur wie kann ich am besten bei Dell vorgehen? wo kann ich mich melden? sofort mim Anwalt kommen?

      Ich hoffe ihr könnt mir helfen!
      Liebe Grüße
    • Deine Auslegung von §440 in allen Ehren, doch ich kenne da auch Fälle in denen es sich nicht so pauschal sagen lässt. Siehe z.B. Thema KFZ. Sicherlich erhälst du kein Neuwagen wenn dir nach 9 Monaten einmal die Lichtmaschine, einmal der Kat und beim dritten Mal sogar der Motor versagt. Alle Vorfälle verursachen jedoch einen in dem Moment "Totalausfall". Naja, anderes Thema, genau aus diesem Grund darf man im Internet keine Rechtshilfe anbieten.

      Versuch wiederholt mit Dell zu sprechen. Klappt dies nicht bleibt dir die Möglichkeit einen Anwalt einzuschalten oder eben ein gewandeltes Gerät zu nehmen und direkt zu veräußern.

      Grüße
      *MacBook Pro 2019*
    • Danke schonmal für die Antwort!
      Klar, dass war aber jetzt die Auslegung des § zu meinem Fall ;)

      Ich finde es halt schade das man sich so gar nicht mit denen Unterhalten kann. Der "freundliche" Herr am Telefon war ziemlich frech und wenn mir einer vom Techniker Support juristik erklären kann.... dann gehe ich in meinen Dorfverein und spiele Bundesliga bzw gehe davon aus das er dort nicht richtig aufgehoben ist.

      Ich will ja nur ein Notebook was funktioniert. Leistungstechnisch war mein XPS immer super.

      Gibt es noch andere Chats als mit dem Support oder Telefonsupport wo man nicht bei den Technikern landet?
    • RE: Dell nimmt mein XPS M1530 nicht zurück was soll ich tun?

      Original von revlisgeek
      Mit dem XPS habe ich einen neuen Kaufvertrag bekommen sprich auch eine neue gewährleistung etc.

      da wäre ich mir nicht so sicher...ob bei der Wandlung tatsächlich ein "neuer" Kaufvertrag entsteht, würde ich so direkt nicht annehmen...bevor man da ganz dickes Theater macht, sollte man erstmal Rücksprache mit seinem Anwalt halten...
      Studio XPS 16 - P8700 (2,53Ghz), ATI 4670, 256 GB SSD, 4GB Ram, 16" FullHD-RGBLED - Windows 7
    • Also laut meinem Anwalt ;) ist es so.

      Ich arbeite bei Run2 und wir haben bei schuhen von uns halt aus 2 Wochen Zufriedenheitsgarantie.

      Wenn dann mal jemand wiederkommt dann nehmen wir ja den Schuh zurück und geben auch eine neue Rechnung raus.

      Alleine das ist ein neuer Vertrag mit dem dem Hersteller und da ich ja auch eine neue "Quittung" bekommen habe, ist das bei mir ja nicht anders ;)
    • Original von eds
      Da bin ich mir auch sicher, es ist ein neuer Vertrag.


      Erschlagt mich nicht, aber das interessiert mich genauer.

      Wenn ich einen Monitor mit 2 Jahren Garantie habe, er geht nach einem Jahr kaputt und ich bekomme einen Neuen. Dann habe ich wieder 2 Jahre Garantie?
      AW M15x und E6420
      Core i7-720QM bzw. i5-2540M 2,60 GHz
      Nvidia GeForce GTX 260M bzw. HD 3000
      250 GB bzw. 160 GB SSD
      4GB RAM
      Full-HD bzw HD+ 1600x900
      Windows 7 HP bzw. Professional
    • Jep normalerweise schon hast ja auch ein neues Gerät erhalten und der Hersteller gibt ja die Garantie auf jedes Produkt und nicht auf den Kunden ;)

      edit: Sorry Jungs - genau aus diesem Grund bin ich von DELL weggekommen.. Kann ja mal passieren das Produkte "Fehler" aufweisen. Aber dann sollten die das auch einerseits beheben oder wenn nicht möglich aus dem Verkehr ziehen - aber bei Dell gibts das anscheinend nicht !! 8o
      Verkaufen ja sozusagen das XPS 1530 immernoch... und die Probleme zB. mit Temps sind ja schon länger bekannt. Ich glaube muss wegen meinem auch mal wieder anrufen !

      bin im Idle schon so um die 70 ° und dies nur mit Surfen etc.

      sorry für den Off-Topic. ;)

      Now Alienware m11x -Win 7 Prof 64 Bit with 4 GByte RAM for mobile use and now Dell Streak as well! !!


      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von PipoXtreme ()

    • Bei mir ist grade das DVD-Laufwerk ausm nichts kaputt gegangen, nun habe ich eine frage hier.
      Der Laptop wurde über die Firma gekauft, da Firmenlaptop. Habe ich dadrauf auch 2Jahre Gewährleistung? Da die Garantie vor einem Monat abgelaufen ist.
      Dell XPS 1530; 4GB DDR2 667mhz; Nvidia GeForce 8600M GT; 320 GB Festplatte; Intel Core Duo T9300 2.5Ghz 700€
    • guten morgen.....

      ich muss auch mal kurz meine erfahrung dazu abgeben. also mit dem neuen vertrag ist das nicht ganz richtig.

      2 fälle: erstens t-mobil. ich habe hier mal nach einem jahr ein defektes handy getauscht bekommen. nach einem weiteren jahr (knapp über dem jahr) war das gerät wieder defekt. ich wollte dies auch getauscht habe, wegen garantie usw.

      Antwort t-mobil: die garantiezeit von 2 jahren ist abgelaufen. also reparatur nur gegen berechnung. Begründung: da es ein austauschgerät war gilt die garantieleistung vom kauf des ersten gerätes. sonst würden die nur noch handy für lau tauschen. ich zum anwalt.... Antwort anwalt nack klärung der sachlage: ist so korrekt. also keine chance.

      zweiter fall: ein namhafter monitor hersteller: monitor defekt... nach 1,5 jahren. wurden anstandslos getauscht. das ersatzgerät nach 8 monaten defekt gegangen.. reparatur nur gegen berechnung da garantie abgelaufen. auch hier keine chance gehabt.

      also wie ihr seht ... es ist schwierig mit diesem thema.

      wobei ich dir mit deinem laptop nur raten kann weiter druck zu machen. es kann ja nicht sein das die es nicth i.O. bringen. wobei du wahrscheinlich eine wandlung oder geldrückgabe nicht erreichen wirst. das wäre echt ein wunder.
      XPS-M1730 / 8700M GT SLI / Ageia PhysX / T7500 @ 2,2 GHz / 2x320 GB HDD 7200 / 4 GB RAM / Win 7 64 Bit / Graka Treiber: 260.99 (von Nvidia)

      XPS-M1330 / 8400M GT / T9300 @ 2,5 GHz / 1x500 GB HDD 7200 / 4 GB RAM / Win 7 64 Bit / Graka Treiber: 260.99 (von Nvidia)

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von maili ()

    • Original von Metallicum
      Original von eds
      Da bin ich mir auch sicher, es ist ein neuer Vertrag.


      Erschlagt mich nicht, aber das interessiert mich genauer.

      Wenn ich einen Monitor mit 2 Jahren Garantie habe, er geht nach einem Jahr kaputt und ich bekomme einen Neuen. Dann habe ich wieder 2 Jahre Garantie?


      Am einfachsten kannst du dir diesen Umstand so erklären.
      DU willst eine Wandlung und hast ja dann Möglichkeite A (neues Gerät) oder B (Geld zurück).
      Nimm an du wählst B und gehst in einen anderen Laden und kaufst das Gerät nochmals, dann hast du neue zwei Jahre Garantie. Genau das selbe muss auch für Möglichkeit A gelten, weil sonst wäre B ja definitiv besser.

      Grüße
      *MacBook Pro 2019*
    • Original von eds
      Original von Metallicum
      Original von eds
      Da bin ich mir auch sicher, es ist ein neuer Vertrag.


      Erschlagt mich nicht, aber das interessiert mich genauer.

      Wenn ich einen Monitor mit 2 Jahren Garantie habe, er geht nach einem Jahr kaputt und ich bekomme einen Neuen. Dann habe ich wieder 2 Jahre Garantie?


      Am einfachsten kannst du dir diesen Umstand so erklären.
      DU willst eine Wandlung und hast ja dann Möglichkeite A (neues Gerät) oder B (Geld zurück).
      Nimm an du wählst B und gehst in einen anderen Laden und kaufst das Gerät nochmals, dann hast du neue zwei Jahre Garantie. Genau das selbe muss auch für Möglichkeit A gelten, weil sonst wäre B ja definitiv besser.

      Grüße


      Also ich kann mir das wirklich nicht vorstellen, dass das ein neuer Kaufvertrag wäre und die Garantie von vorne beginnt.

      Habe selbst einige Fälle im privaten Umfeld wo das nie so gehandhabt wurde.
      AW M15x und E6420
      Core i7-720QM bzw. i5-2540M 2,60 GHz
      Nvidia GeForce GTX 260M bzw. HD 3000
      250 GB bzw. 160 GB SSD
      4GB RAM
      Full-HD bzw HD+ 1600x900
      Windows 7 HP bzw. Professional
    • Original von Flaming77
      Bei mir ist grade das DVD-Laufwerk ausm nichts kaputt gegangen, nun habe ich eine frage hier.
      Der Laptop wurde über die Firma gekauft, da Firmenlaptop. Habe ich dadrauf auch 2Jahre Gewährleistung? Da die Garantie vor einem Monat abgelaufen ist.


      Gewerblich gekauft = 1 Jahr Gewährleistung.
      Kein Vor Ort Service drauf?

      Grüße

      P.S. Sorry für Doppelpost aber der Übersicht-halber
      AW M15x und E6420
      Core i7-720QM bzw. i5-2540M 2,60 GHz
      Nvidia GeForce GTX 260M bzw. HD 3000
      250 GB bzw. 160 GB SSD
      4GB RAM
      Full-HD bzw HD+ 1600x900
      Windows 7 HP bzw. Professional
    • Original von Metallicum


      Also ich kann mir das wirklich nicht vorstellen, dass das ein neuer Kaufvertrag wäre und die Garantie von vorne beginnt.

      Habe selbst einige Fälle im privaten Umfeld wo das nie so gehandhabt wurde.


      Wie das gehandhabt wird ist eigentlich egal. Trotzdem ist es ein neuer Kaufvertag der abgeschlossen wird. Der alte wird einvernehmend durch Handeln als ungültig bzw. nicht erfüllt erklärt und ein neuer Versuch wird gestartet.
      Zudem muss bei einem Notebook nicht 3 mal das gleiche Teil kaputt gehen, damit eine Wandlung eintreten kann. Das hätten die Unternehmen nur gerne und erzählen es deshalb ihren Kunden ;()
      SXPS 16

      P8600 @ 2,4Ghz, 4GB RAM, 320GB Seagate Harddisk (7200/min), Ati 3670 512MB, 1080p Display, Blu-Ray, Bluetooth, WLAN 5300
    • Also ich habe mir mal gedacht, ich frage mal bei der verbaucherzentrale nach. die müssen es ja auch wissen.

      antwort: es ist so wie ich es mir schon gedacht habe:
      eine garantie beginnt nicht von vorne mit abschluss oder austausch eines gerätes.
      es ist so..... wenn man in der garantiezeit das gerät zur reparatur weg gibt, dann verlängert sich die eigentliche garantie um den zeitraum solange wie die reparatur gedauert hat. (reparatur 4 woche = garantiezeit 4 wochen länger).

      auf die eigentliche reparatur wird eine neue garantiezeit gewährt. diese liegt aber nicht bei 2 jahren sondern in der regel bei 4 wochen. aber auch hier gibt es wieder unterschiede und kulanzzeiten der händler.

      hier noch ein auszug aus der info von der bayrischen verbaucherzentrale die ich erhalten hatte:

      Reparatur, Austausch, Geld zurück?

      Grundsätzlich gilt: Der Händler/Verkäufer muss Ihnen eine mangelfreie Ware übergeben.
      Ein Mangel der Ware liegt vor, wenn ihr tatsächlicher Zustand zum Zeitpunkt der Übergabe von der Beschaffenheit abweicht, die Sie und der Händler bei Abschluss des Kaufvertrages vereinbart haben. Auch wenn die Ware in Ordnung ist, aber für den Vertragszweck ungeeignet, ist das ein Mangel. Die gilt auch, wenn Sie zu wenig, zu viel oder falsche Ware bekommen haben. Ist diesem Fall können Sie gegenüber dem Händler Gewährleistungsansprüche geltend machen.
      Sie haben folgende Rechte:
      Schritt 1: Nacherfüllung
      Sie haben die Wahl entweder die Nachbesserung der fehlerhaften Sache (Beseitigung des
      Mangels) oder Ersatzlieferung einer neuen Sache zu verlangen. Der Händler darf die von
      Ihnen gewählte Art der Nacherfüllung nur verweigern, wenn sie unmöglich oder mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden ist. Der Händler hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen.
      Schritt 2: Rücktritt vom Vertrag, Minderung, Schadensersatz
      Schlägt die Nachbesserung nach zwei erfolglosen Versuchen fehl oder hat der Händler diese verweigert, stehen Ihnen Ansprüche aus Rücktritt vom Vertrag, Minderung und/ oder Schadensersatz zu. Gleiches gilt, wenn Sie dem Händler eine angemessene Frist zur Nachbesserung eingeräumt haben und diese erfolglos verstrichen ist. Sie können nun vom Vertrag zurücktreten. Dies bedeutet die Rückgängigmachung des Kaufvertrages.
      Es wird die Ware gegen den Kaufpreis zurückgetauscht. Etwaige Ansprüche des
      Händlers auf Nutzungsersatz sind laut aktueller europäischer Rechtsprechung nicht mehr
      gerechtfertigt. Oder Sie entscheiden sich für Minderung. Unter Minderung ist der Anspruch auf Herab-setzung des Kaufpreises zu verstehen. Die Berechung der Kaufpreisminderung erfolgt durch Schätzung. Hier ist Ihr Verhandlungsgeschick gefragt.
      Achtung! Sie können gegenüber dem Händler auch Schadensersatz geltend machen, für
      Schäden, die der Händler selbst (mit)verschuldet hat.
      R E K L A M A T I O N E N
      Wie lange können Sie Ihren Gewährleistungsanspruch geltend machen?
      Mängelansprüche verjähren grundsätzlich nach zwei Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt mit der Übergabe der Ware. Bei Gebrauchtwaren darf die Gewährleistungsfrist auf ein Jahr begrenzt werden. Achtung! Bei einem Geschäft zwischen zwei Privatpersonen haben Sie unter Umständen keinen Gewährleistungsanspruch (z.B.: Privatverkauf bei e-bay).
      Der Verkäufer haftet für die Mängel, die bei der Übergabe der Sache vorhanden sind. Treten Mängel innerhalb der ersten sechs Monate nach dem Kauf auf, so wird vermutet, dass die Ware schon bei der Übergabe mangelhaft war. Reklamieren Sie also im ersten halben Jahr, so muss der Händler Ihnen beweisen, dass die Ware bei Kauf in Ordnung war. Zu einem späteren Zeitpunkt müssen Sie belegen, dass die Ware schon beim Kauf mangelhaft war. Dies ist oft nur mit teuren Gutachten zu beweisen.
      Der Händler lässt sich mit der Reparatur der Ware ewig Zeit. Was können Sie tun?
      Es gibt keine gesetzlich vorgeschriebene Frist für die Dauer der Nachbesserung. Wenn Sie
      jedoch schon länger auf die Rückgabe ihrer Waren warten, setzten Sie dem Händler schriftlich eine angemessene Frist, innerhalb der er reparieren oder umtauschen muss. Kündigen Sie an, danach rechtliche Schritte einzuleiten und die entstandenen Kosten als Verzugsschaden geltend zu machen.
      Was ist der Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie?
      Die Garantie wird im Alltag oftmals mit der Gewährleistung verwechselt. Garantien sind freiwillige Zusatzleistungen, meist vom Hersteller und nicht vom Händler. Die Garantie ist eine Kulanzvereinbarung mit dem Kunden, die durch eine gesonderte Garantieerklärung durch den Hersteller erfolgt. Oft enthält sie das Versprechen, dass die Ware oder Teile davon eine Zeit lang halten (Haltbarkeitsgarantie). Üblicherweise werden Ihnen Reparatur oder Umtausch angeboten. Die Garantieverpflichtung ist unabhängig von der gesetzlichen Gewährleistung. Für die Garantie haftet nur derjenige, der sie eingeräumt hat.
      Weitere Informationen erhalten Sie bei unseren 13 Beratungsstellen in Bayern
      XPS-M1730 / 8700M GT SLI / Ageia PhysX / T7500 @ 2,2 GHz / 2x320 GB HDD 7200 / 4 GB RAM / Win 7 64 Bit / Graka Treiber: 260.99 (von Nvidia)

      XPS-M1330 / 8400M GT / T9300 @ 2,5 GHz / 1x500 GB HDD 7200 / 4 GB RAM / Win 7 64 Bit / Graka Treiber: 260.99 (von Nvidia)
    • Hi

      Würde man davon ausgehen das die Garantie nach jedem Swap neu beginnt weil neuer Vertrag, naja :rolleyes: dann lass ich alle 1,5 Jahre swappen und hab ein Lebenlang Garantie =)

      Ist zwar nett gedacht @revlisgeek, aber da muss Dein Anwalt sich nochmal ein bisschen hinter seine Bücher klemmen.

      *schnell mal die Rechnung vom LCD Fernseher suchen und tauschen lassen ;)*

      Gruß
      Gruß
      Markus
      Ex Dell Techniker
      [Blockierte Grafik: http://fs5.directupload.net/images/160423/lw6jaz6s.jpg]
      Alle Angaben ohne Gewähr!!.

      Apple MacBook Pro 15 Retina: 8GB, 256GB SSD, MacOSx 10.10, Win 10 Bootcamp :love:
      Latitude Z600: 2GB, 2x 64GB SSD, Win7 pro 64bit :thumbup:
      Acer Travelmate P259 Firmenbückstück, jedes iPad ist schneller :D
    • nene die Garantie verlängert sich nicht automatisch. Und das ist gesetzlich geregelt. Wenn Du nach 23 Monaten aus Kulanz einen Austausch erhälst, hast Du einen Monat Zeit. Danach ist es nur noch Gewährleistung, und in der Gewährleistung gibt es das Recht nicht nach 2 erfolglosen Reparaturen zu wandeln.

      Alles was trotzdem gemacht wird ist KULANZ und bei weitem kein Pflichtprgramm für DELL.
      XPS430
      QX9650 :love:
      2Gb RAM
      640 Gb RAID0
      3870x2

      Amilo
      15" WXGA,GeForce 9300M GS,Core 2 Duo P8600(2,4GHz),4096MB DDR2,320GB
    • ich denke man sollte hier zwischen garantie und gewährleistung unterscheiden...

      persöhnliches beispiel:
      meine freundin hatte das U700 von Samsung durch einen E-Plus Vertrag erhalten. Nach dem dieses zweimal den gleichen Fehler hatte, bestanden wir auf ein Neues Handy! Wir bekamen eine Gutschrift über den Neuwert mit welchem wir uns ein neues Handy aussuchen konnten...Auf dem neuen Handy gab es die vollen 24 Monate Gewährleistung...

      Ich denke nicht das man irgendeinen Anwalt fragen kann. Dieser sollte sich schon auf dieses Gebiet speziealisiert haben...

      Gruß