Original von osnposn
Devas worng, Dschinns wrong und Tobi hat Größtenteils recht..allerdings muss es nicht der gleiche Mangel sein. Dafür muss die Definition eines Sachmangels aber auch wirklich erfüllt sein.. Sprich du kannst es nicht in vollem Umfang nutzen etc. pp.. bissi schwammig der Teil und zum Teil auch Auslegungssache..vor allem in dem Fall hier. Zurück gibts dann aber die volle Kohle oder ein neues Gerät.
@Long: Fängst du schon wieder an rumzupissen?! Hast doch eh wieder unrecht und heulst am Ende rum, so FU&STFU
Eddy: DJ, up mal paar Pics von dem Gebrösel das muss ich sehen
Für deine bescheidene Rechtskenntnis legst du einen Tonfall hin...